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Rechtsprechung
   AG München, 18.08.2016 - 432 C 9516/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,58643
AG München, 18.08.2016 - 432 C 9516/16 (https://dejure.org/2016,58643)
AG München, Entscheidung vom 18.08.2016 - 432 C 9516/16 (https://dejure.org/2016,58643)
AG München, Entscheidung vom 18. August 2016 - 432 C 9516/16 (https://dejure.org/2016,58643)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintrittsrecht nach Tod des Mieters: Negative Schufa-Eintragungen rechtfertigen Kündigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung durch Vermieter: Tod der Mieterin zu verschweigen ist Kündigungsgrund

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterlassene Information über Tod der Mieterin - Kündigung!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterin gestorben, Vermieterin weiß von nichts - Baugenossenschaft kündigt der Tochter der toten Mieterin, die in der Wohnung lebt

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Nach Tod seiner Mieterin deren im Mietobjekt wohnenden Familienangehörigen kündigen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was nach dem Tod eines Wohnungsmieters der, der zum Eintritt in das Mietverhältnis berechtigt ist, beachten muss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf nach dem Tod seiner Mieterin den im Mietobjekt wohnenden Familienangehörigen kündigen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Unterlassene Information des Vermieters über den Tod eines Mieters vertragswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausbleibende Information über Tod eines Mieters berechtigt Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses - Verschweigen von Informationen über mehr als zehn Monate stellt vertragswidriges Verhalten dar

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 749
  • WuM 2017, 282
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 105/17

    Außerordentliche Kündigung bei "gefährdet erscheinender" finanzieller …

    Rn. 34 (2) Nach einer im Schrifttum verbreiteten und vereinzelt auch in der Instanzrechtsprechung vertretenden Auffassung soll sogar bei einer bloß gefährdet erscheinenden finanziellen Leistungsfähigkeit ein wichtiger Grund im Sinne von § 563 Abs. 4 BGB in Betracht kommen (…Schmidt-Futterer/Streyl, aaO;… Erman/Lützenkirchen, aaO Rn. 20;… Bub/Treier/Landwehr, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., Kap II Rn. 2618 [berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit];… Kossmann, aaO [Einkommensdefizit]; AG München, WuM 2017, 282; AG Charlottenburg…, Urteil vom 15. August 2014 - 238 C 63/14, aaO [sehr weitgehend unter Einbeziehung künftig möglicher Mieterhöhungen]).
  • AG Frankenthal, 16.08.2017 - 3a C 103/17

    Räumungsanspruch für eine Mietwohnung: Substantiierungspflichten eines nach Tod …

    Dabei ist regelmäßig die fehlende oder gefährdet erscheinende Zahlungsfähigkeit des Eintretenden ein wichtiger Grund, da § 563 Abs. 4 verhindern will, dass sich der Vermieter in Zukunft Vertragsstörungen ausgesetzt sehen muss (Amtsgericht München, Urteil vom 18.08.2016 -432 C 9516/16).
  • AG München, 12.10.2022 - 417 C 9024/22

    Eintrittsrecht bei Tod des Mieters - außerordentliche Kündigung durch den …

    Rn. 26 Insoweit wird auch auf das Urteil des Amtsgerichts München vom 18.08.2016, Aktenzeichen 432 C 9516/16, Bezug genommen und sich dessen Begründung angeschlossen.
  • LG Hanau, 25.03.2026 - 2 S 4/26

    Kündigung des Mietverhältnisses nach Täuschung über Ableben der Mieter

    Die Erklärungen am 12.03.2025 können auch nicht mit einer behaupteten Unkenntnis der rechtlichen Relevanz der Mitteilung des Versterbens ausgeräumt werden, weil sie - auch unabhängig etwaigen Mitteilungspflichten - tatsächlich unwahr sind und gemessen an der erkennbaren Bedeutung der Information auch ohne weiteres geeignet, das Vertrauen der Kläger in die Person und Zuverlässigkeit der Beklagten und deren Zumutbarkeit als Mieter ganz erheblich zu erschüttern (so iE auch AG München, Urteil vom 18. August 2016 - 432 C 9516/16; ebenso KG, Beschluss vom 20.10.2025 - 12 U 52/25).
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