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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.07.2002 - WVerg 7/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2801
OLG Dresden, 23.07.2002 - WVerg 7/02 (https://dejure.org/2002,2801)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.07.2002 - WVerg 7/02 (https://dejure.org/2002,2801)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - WVerg 7/02 (https://dejure.org/2002,2801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Nachprüfungsverfahren wegen vergaberechtswidrigem Vorgehen; Voraussetzungen zur Berücksichtigung von Anbietern bei öffentlichen Ausschreibungen; Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren; Rüge der Sachwidrigkeit von Kriterien in einem Vergabeverfahren; Heilung von Mängeln ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Eignung eines "Newcomers"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Newcomer: Fehlende Referenzliste als Ausschlussgrund? (IBR 2003, 94)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuW 2003, 106
  • ZfBR 2003, 97 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 26.10.1999 - 6 Verg 3/99

    Vorabzuschlag und aufschiebende Wirkung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.07.2002 - WVerg 7/02
    Vor diesem Hintergrund scheidet die Bewilligung zusätzlicher Akteneinsicht für die Antragstellerin über den von der Vergabekammer bereits gewährten Umfang hinaus von vornherein aus (zu den Bewilligungskriterien insoweit vgl. schon den Senatsbeschluss vom 13.07.2000, WVerg 3/00 im Anschluss an ThürOLG, BauR 2000, 95).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

    Auszug aus OLG Dresden, 23.07.2002 - WVerg 7/02
    Eine solche Konstellation (wie sie der von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 08.05.2002, Verg 4/02, zugrunde lag) ist aber weder konkret vorgetragen noch aus den dem Senat vorliegenden Akten ersichtlich; insbesondere steht sie auch nicht in Einklang mit den Erklärungen, welche die für das weitere Verfahren ausgewählten Teilnehmer mit ihren Bewerbungen gegenüber dem Antragsgegner abgegeben und belegt haben und von denen die Vergabestelle bis zum Nachweis ihrer Unrichtigkeit für ihre Auswahlentscheidung ausgehen musste.
  • OLG Dresden, 17.08.2001 - WVerg 5/01

    Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch

    Auszug aus OLG Dresden, 23.07.2002 - WVerg 7/02
    Die nach dem Ausschreibungsinhalt auch und wesentlich an Ergebnissen der bisherigen betrieblichen Tätigkeit zu messende Eignung eines Bieters definiert sich, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. etwa Beschluss vom 17.08.2001, WVerg 5/01 m. w. N.), nicht allein über die individuelle Eignung "der Unternehmerpersönlichkeit dahinter", sondern über die Gesamtheit der das Unternehmen prägenden Leistungsträger, d. h. letztlich über die Summe der in der betrieblichen Tätigkeit angesammelten Erfahrungen und Qualifikationen.
  • OLG Dresden, 13.07.2000 - WVerg 3/00

    Beendigung des Vergabeverfahrens durch Aufhebung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.07.2002 - WVerg 7/02
    Vor diesem Hintergrund scheidet die Bewilligung zusätzlicher Akteneinsicht für die Antragstellerin über den von der Vergabekammer bereits gewährten Umfang hinaus von vornherein aus (zu den Bewilligungskriterien insoweit vgl. schon den Senatsbeschluss vom 13.07.2000, WVerg 3/00 im Anschluss an ThürOLG, BauR 2000, 95).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2002 - Verg 26/02

    Wann ist Mindestanforderung zu erfüllen?

    Auszug aus OLG Dresden, 23.07.2002 - WVerg 7/02
    d) An dem Ergebnis, dass die Bewerbung der Antragstellerin deshalb zumindest nicht berücksichtigt werden musste (und wohl richtigerweise wegen Verfehlens der "Mindestbedingungen" nicht einmal hätte in Betracht gezogen werden dürfen, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.06.2002, Verg 26/02), würde sich überdies nicht einmal dann etwas ändern, wenn man annähme, der nachträglichen Herstellung der Eignung ständen keine durchgreifenden Bedenken gegenüber (etwa weil dies, so die Antragstellerin, ohne jedes Problem zu bewerkstelligen gewesen wäre).
  • VK Sachsen, 29.05.2002 - 1/SVK/044-02

    Bevollmächtigter bei der Vergabeentscheidung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.07.2002 - WVerg 7/02
    Aktenzeichen: WVerg 0007/02 1/SVK/044-02 Vergabekammer Sachsen.
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2019 - Verg 36/18

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss einer Vergabekammer des Bundes

    Ist die berufliche Erfahrung nach dem Ausschreibungsinhalt (auch) an den Referenzen des Bieters zu messen, so leitet sie sich aus der Summe der dabei im Unternehmen angesammelten Erfahrungen und Qualifikationen ab (…Senatsbeschluss vom 2. Januar 2006, VII-Verg 93/05 - juris, Rn. 48; OLG Dresden, Beschluss vom 23. Juli 2002, WVerg 7/02).
  • VK Saarland, 09.09.2019 - 2 VK 01/19

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Aktenführung; Mitwirkungsverbot …

    Gleiches soll dann gelten, wenn zwar bei der Vorbereitung der Auswahlentscheidung auf Seiten des Auftraggebers ein Rechtsanwalt mitgewirkt hat, das vorherige Mandat des Anwalts für einen Bieter aber zeitlich (deutlich) vor dem Beginn des Vergabeverfahrens abgeschlossen worden ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2002 - WVerg 0007/02;… Ganske in: Reidt, Stickler, Glahs, Vergaberecht, 3. Auflage, § 16 VgV, Rdnr. 11).
  • VK Münster, 09.03.2004 - VK 2/04

    Prüfung konkret benannter Zuschlagskriterien

    Entsprechend diesem Regelungszweck hat die antragstellende Partei für jeden einzelnen gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, dass der betreffende Vergabefehler ihre Aussichten auf den Zuschlag tatsächlich beeinträchtigt hat oder dass die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2003, Verg 26/03; Beschluss vom 14.05.2001, Verg 19/01; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.05.2000, 1 Verg 1/00) Hat ein Antragsteller mithin, den gerügten Vergabeverstoß zu seinen Lasten hinweggedacht, gleichwohl keine Chance darauf, sich bei der zu treffenden Vergabeentscheidung gegen seine Wettbewerber durchzusetzen, so ist er nicht antragsbefugt; denn dann kann der geltend gemachte Schaden gerade nicht auf den Vergabeverstoß zurückgeführt werden, den der Antragsteller zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahren machen will (OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2002, WVerg 0007/02; BayObLG, Beschluss vom 12.04.2000, Verg 1/00).

    Die Eignung des Bieters bestimmt sich grundsätzlich nicht allein aus der Person seines Inhabers oder organschaftlichen Vertreters, sondern aus der Unternehmensorganisation als Ganzes, also durch die Gesamtheit der das Unternehmen prägenden Leistungsträger, welche die zu vergebende Leistung zu erbringen haben, d.h. letztlich über die Summe der in der betrieblichen Tätigkeit angesammelten Erfahrungen und Qualifikationen (OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2002, WVerg 0007/02).

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