Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2013 - X ARZ 584/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41604
BGH, 18.12.2013 - X ARZ 584/13 (https://dejure.org/2013,41604)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2013 - X ARZ 584/13 (https://dejure.org/2013,41604)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - X ARZ 584/13 (https://dejure.org/2013,41604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,41604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtswegverweisung vor Anhörung der Gegenseite

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.2013 - X ARZ 167/13

    Bindungswirkung der Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen

    Auszug aus BGH, 18.12.2013 - X ARZ 584/13
    Obwohl ein nach § 17a GVG ergangener und unanfechtbar gewordener Beschluss, mit dem ein Gericht den bestrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, nach dem Gesetz keiner weiteren Überprüfung unterliegt, ist eine - regelmäßig deklaratorische - Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit dann geboten, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung der Verweisung kommt und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 4 mwN).

    Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es erfolglos geblieben oder zurückgenommen worden, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 9).

    Deshalb vermag auch eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, die von der betroffenen Partei nicht mit dem zulässigen Rechtsmittel geltend gemacht worden ist, es nicht zu rechtfertigen, die Bindungswirkung außer Acht zu lassen (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013, aaO Rn. 12; vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990 unter II 2).

  • BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

    Auszug aus BGH, 18.12.2013 - X ARZ 584/13
    Deshalb vermag auch eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, die von der betroffenen Partei nicht mit dem zulässigen Rechtsmittel geltend gemacht worden ist, es nicht zu rechtfertigen, die Bindungswirkung außer Acht zu lassen (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013, aaO Rn. 12; vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990 unter II 2).
  • BAG, 24.05.2000 - 5 AZB 66/99

    Rechtsweg; Anspruch einer angestellten Lehrerin in Sachsen auf Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 18.12.2013 - X ARZ 584/13
    Dies gilt auch für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BAG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 5 AZB 66/99, NJW 2000, 2524 unter II 2 a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht