Rechtsprechung
BFH, 01.08.2013 - X B 197/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- openjur.de
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- Bundesfinanzhof
EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a, EStG § 10c Abs 3 Nr 2, EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a, EStG § 10c Abs 3 Nr 2
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- Bundesfinanzhof
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a EStG 1997, § 10c Abs 3 Nr 2 EStG 1997, § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a EStG 2002, § 10c Abs 3 Nr 2 EStG 2002
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH - cpm-steuerberater.de
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- rewis.io
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kürzung des Vorwegabzugs wegen einer Pensionszusage zu Gunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
- datenbank.nwb.de
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.08.2012 - 3 K 1090/11
- BFH, 01.08.2013 - X B 197/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01
Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Auszug aus BFH, 01.08.2013 - X B 197/12
Dies hat der XI. Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01 (BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546) im Fall der Erteilung einer Pensionszusage an einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH angenommen, weil eine solche Beitragsleistung auch in der Verminderung von Gesellschaftsrechten des Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber der GmbH bestehen kann. - BFH, 23.02.2005 - XI R 29/03
Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen wenn der Aufwand der GmbH …
Auszug aus BFH, 01.08.2013 - X B 197/12
Diese Rechtsprechung hat der XI. Senat in seinem Urteil vom 23. Februar 2005 XI R 29/03 (BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634) für den Fall einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern fortentwickelt. - BFH, 19.05.2011 - X R 30/10
Erwerb der Versorgungszusage des Gesellschaftergeschäftsführers zu Lasten seiner …
Auszug aus BFH, 01.08.2013 - X B 197/12
Dementsprechend hat der angerufene Senat ein Überschreiten dieser Quote auch dann für vorwegabzugsschädlich gehalten, wenn der Mitgesellschafter, dem keine Altersversorgung zugesagt wurde, als Ausgleich einen höheren Arbeitslohn erhält (…Senatsbeschluss vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681) oder ihm höhere Ansprüche gegenüber einer Schwester-Kapitalgesellschaft eingeräumt werden (Senatsurteil vom 19. Mai 2011 X R 30/10, BFH/NV 2011, 1854).
- BFH, 24.06.2009 - X R 56/08
Kürzung des Vorwegabzugs
Auszug aus BFH, 01.08.2013 - X B 197/12
Er hat jedoch klargestellt, dass der vom Geschäftsführer einer GmbH bezogene Arbeitslohn nur dann aus der Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs auszunehmen ist, wenn die gegen die Gesellschaft erworbenen Ansprüche auf eine eigene Altersversorgung vollständig mit dem (ggf. wechselseitigen) Verzicht auf die dem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als (Mit-)Gesellschafter zustehenden Ansprüche in Verbindung gebracht werden können (vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. Juni 2009 X R 56/08, BFH/NV 2010, 25, m.w.N. aus der Senatsrechtsprechung). - BFH, 24.06.2009 - X R 54/08
Kürzung des Vorwegabzugs
Auszug aus BFH, 01.08.2013 - X B 197/12
Auch hat der Senat entschieden, dass eine Kürzung des Vorwegabzugs nicht deshalb unterbleibt, weil der über die Beteiligungsquote des Gesellschafters hinausgehende Aufwand der Kapitalgesellschaft für die zugesagte Altersversorgung des Gesellschafters durch eine höhere Arbeitsleistung dieses Gesellschafters oder durch eine höhere Geschäftsführer-Vergütung eines anderen Gesellschafter-Geschäftsführers kompensiert wird (Senatsurteil vom 24. Juni 2009 X R 54/08, BFH/NV 2010, 22). - BFH, 16.07.2008 - X B 202/07
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei bereits vorliegender …
Auszug aus BFH, 01.08.2013 - X B 197/12
Dementsprechend hat der angerufene Senat ein Überschreiten dieser Quote auch dann für vorwegabzugsschädlich gehalten, wenn der Mitgesellschafter, dem keine Altersversorgung zugesagt wurde, als Ausgleich einen höheren Arbeitslohn erhält (Senatsbeschluss vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681) oder ihm höhere Ansprüche gegenüber einer Schwester-Kapitalgesellschaft eingeräumt werden (…Senatsurteil vom 19. Mai 2011 X R 30/10, BFH/NV 2011, 1854). - BFH, 09.11.2005 - I R 94/04
Verdeckte Gewinnausschüttungen: Pensionszusagen an 63-jährigen …
Auszug aus BFH, 01.08.2013 - X B 197/12
Dabei ist unerheblich, dass eine solche Pensionszusage, wenn sie erteilt worden wäre, als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt werden könnte (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 94/04, BFH/NV 2006, 616). - BFH, 06.04.2009 - X B 213/08
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Auszug aus BFH, 01.08.2013 - X B 197/12
Dies gilt auch dann, wenn es für eine solche Gestaltung rechtlich und wirtschaftlich nachvollziehbare Erwägungen gibt, weil es im Rahmen von § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG allein darauf ankommt, ob der Aufwand der Kapitalgesellschaft für die Altersversorgung des jeweiligen Gesellschafter-Geschäftsführers dessen quotaler Beteiligung an der Kapitalgesellschaft entspricht (Senatsbeschluss vom 6. April 2009 X B 213/08, BFH/NV 2009, 1263).