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   BFH, 09.05.1996 - X B 223/95   

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https://dejure.org/1996,4706
BFH, 09.05.1996 - X B 223/95 (https://dejure.org/1996,4706)
BFH, Entscheidung vom 09.05.1996 - X B 223/95 (https://dejure.org/1996,4706)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - X B 223/95 (https://dejure.org/1996,4706)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90

    Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 223/95
    Hat es die nötige Sachkunde selbst, braucht es einen Sachverständigen nicht hinzuzuziehen (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. April 1994 IX R 101/90, BFHE 174, 301, BStBl II 1994, 660, mit Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 179/91

    Behandlung von Beweisanträgen in einem Indizienprozeß

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 223/95
    Das FG mußte vor der Beweiserhebung prüfen, ob das Indiz -- seine Richtigkeit unterstellt -- es von der Wahrheit der Haupttatsache (Erfassung von Betriebseinnahmen seiner Mutter in den "Innendeckel-Zahlen") überzeugen würde (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. November 1992 XII ZR 179/91, NJW- Rechtsprechungs-Report, Zivilrecht, 1993, 443).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 8 B 167.94

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtvorliegen eines

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 223/95
    Das Tatsachengericht ist hingegen nicht allein schon deshalb verpflichtet, ein weiteres Gutachten oder zusätzliche gutachtliche Äußerungen einzuholen, weil ein Beteiligter meint, das bereits vorliegende Gutachten sei keine ausreichende Erkenntnisquelle (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 30. März 1995 8 B 167/94; Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 98 VwGO, Nr. 48).
  • BFH, 17.12.1991 - VII B 163/91

    Feststellungen in einem Strafurteil - Weiterer Schuldner von Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 223/95
    Das war nach ständiger Rechtsprechung zulässig (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612, m. w. N.).
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 56/00

    Unternehmensberater als Freiberufler

    Die Meinung eines Beteiligten, das vorliegende Gutachten sei keine brauchbare Erkenntnisquelle, reiche nicht aus (BFH-Beschluss vom 9. Mai 1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773; BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 29/87, BFH/NV 1988, 788).
  • BFH, 24.07.2003 - III B 133/02

    Sachverständigengutachten - Obergutachten

    Hat es die nötige Sachkunde selbst, braucht es einen Sachverständigen nicht hinzuziehen (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 9. Mai 1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773).

    Das Tatsachengericht ist hingegen nicht allein schon deshalb verpflichtet, ein weiteres Gutachten oder zusätzliche gutachtliche Äußerungen einzuholen, weil ein Beteiligter meint, das bereits vorliegende Gutachten sei keine ausreichende Erkenntnisquelle (BFH-Beschlüsse vom 29. März 2001 III B 57/00, BFH/NV 2001, 1243, und in BFH/NV 1996, 773, m.w.N.).

  • BFH, 02.12.1998 - X R 15/97

    Senatszuständigkeit bei Wiederaufnahmeverfahren

    Beide Beschwerden wurden vom erkennenden Senat durch Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 223/95 und X B 224/95 als unbegründet zurückgewiesen, wobei eine Sachprüfung des letztgenannten Einwands am verspäteten Vorbringen scheiterte.
  • BFH, 21.12.2011 - VIII B 88/11

    Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines

    Hat es die nötige Sachkunde selbst, braucht es einen Sachverständigen nicht hinzuziehen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773).
  • BFH, 13.09.2012 - III B 140/11

    Zweitgutachten zur Feststellung des Grades der Behinderung

    Ein solches ist insbesondere dann einzuholen, wenn die Einschätzung des Erstgutachters nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht, widersprüchlich oder von unsachlichen Erwägungen getragen ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773; vom 31. Oktober 2002 XI B 43/02, juris; vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533).
  • BFH, 10.06.2010 - I B 194/09

    Verfahrensfehler: Unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens;

    Hat es die nötige Sachkunde selbst, braucht es einen Sachverständigen nicht hinzuziehen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 9. Mai 1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773; vom 24. Juli 2003 III B 133/02, BFH/NV 2004, 54; vom 16. Juni 2005 IV B 187/03, BFH/NV 2005, 2015).
  • FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13

    § 32 Abs.4 S.1 Nr.3 EStG, § 82 FGO, § 412 Abs.1 ZPO

    Das Gericht ist hingegen nicht allein schon deshalb zur Hinzuziehung eines weiteren Gutachtens verpflichtet, weil ein Beteiligter meint, das bereits vorliegende Gutachten sei keine ausreichende Erkenntnisquelle (vgl. BFH-Urteile vom 26.06.1986 IV R 177/84, BFH-NV 1986, 685, und vom 05.04.1990 VII R 50/88, BFH-NV 1991, 204; BFH-Beschluss vom 09.05.1996 X B 223/95, BFH-NV 1996, 773).
  • BFH, 06.05.2011 - V B 8/11

    Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines

    Das Tatsachengericht ist hingegen nicht allein schon deshalb verpflichtet, ein weiteres Gutachten oder zusätzliche gutachtliche Äußerungen einzuholen, weil ein Beteiligter meint, das bereits vorliegende Gutachten sei keine ausreichende Erkenntnisquelle (BFH-Beschluss vom 9. Mai 1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773).
  • BFH, 03.05.2001 - III B 52/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Gutachten - Sachverständiger -

    Hat es die nötige Sachkunde selbst, braucht es einen Sachverständigen nicht hinzuziehen (BFH-Beschluss vom 9. Mai 1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773).
  • BFH, 29.06.2012 - III S 35/11

    Zweitgutachten zur Feststellung des Grads der Behinderung

    Ein solches ist insbesondere dann einzuholen, wenn die Einschätzung des Erstgutachters nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht, widersprüchlich oder von unsachlichen Erwägungen getragen ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773; vom 31. Oktober 2002 XI B 43/02, juris; vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533).
  • BFH, 21.01.2004 - I B 149/03
  • BFH, 03.11.2000 - XI B 1/00

    Divergenz; Einholung von Sachverständigengutachten

  • BFH, 29.03.2001 - III B 57/00

    Sachverständigengutachten; Zweitgutachten

  • FG Hamburg, 25.11.1996 - I 97/96

    Nichtigkeitsklage wegen irrtümlichen Verzichts des Finanzgerichts auf eine

  • BFH, 02.12.1998 - X R 16/97

    Wiederaufnahmeverfahren - Entscheidung durch Vollsenat - Geltendmachung eines

  • FG Nürnberg, 01.10.2020 - 4 K 1023/18

    Absetzbarkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einer durchgeführter Operation

  • BFH, 21.01.2004 - I S 12/03

    Verstoß des Finanzgerichts gegen die Sachverhaltsaufklärungspflicht;

  • FG München, 17.12.1996 - 16 K 612/92

    Anforderungen an die Freiberuflichkeit; Ähnlichkeit eines Berufes mit dem freien

  • BFH, 03.11.2000 - XI 1/00
  • FG Münster, 12.08.1998 - 8 K 5129/94
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