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   BFH, 08.03.1989 - X R 108/87   

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https://dejure.org/1989,1901
BFH, 08.03.1989 - X R 108/87 (https://dejure.org/1989,1901)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1989 - X R 108/87 (https://dejure.org/1989,1901)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1989 - X R 108/87 (https://dejure.org/1989,1901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    GewStG § 2 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Gewerbesteuer - GmbH - Baubetreuung - Alleiniger Gesellschafter - Geschäftsführer - Selbständige Tätigkeit - Ausdrücklicher Vorbehalt - Garantieleistung - Gesonderte Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 1 S. 1, 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 218
  • BB 1989, 1190
  • BB 1989, 1878
  • BStBl II 1989, 572
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.08.1983 - VIII R 92/83

    Zur Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb von Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 108/87
    a) Die Leistungen des Klägers, die durch diese Vergütungen abgegolten wurden, sind zusammen mit seiner übrigen Geschäftstätigkeit, aus der er nach den Feststellungen des FG in den Streitjahren Gegenleistungen erhalten hat, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wegen ihrer inneren Verflechtung (vgl. dazu das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. August 1983 VIII R 92/83, BFHE 139, 380, BStBl II 1984, 129) ertragsteuerlich als Einheit zu würdigen.

    Ein Berührungspunkt zu einer der dort aufgezählten Tätigkeiten ist nicht erkennbar, so daß sich auch das Problem der Qualifikation einer gemischten Tätigkeit (vgl. dazu BFH in BFHE 139, 380, BStBl II 1984, 129) nicht stellt.

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 104/85

    Entgeltliche Werbeleistungen von Sportlern führen zu Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 108/87
    Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert eine Tätigkeit, die gegen Entgelt an den Markt gebracht und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFH in ständiger Rechtsprechung; vgl. vor allem die Urteile vom 19. November 1985 VIII R 104/85, BFHE 146, 115, BStBl II 1986, 424; vom 9. Juli 1986 I R 85/83, BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851, und vom 2. September 1988 III R 58/85, BFHE 154, 332, 337, BStBl II 1989, 24, 26).
  • BFH, 09.07.1986 - I R 85/83

    Ein ausschließlich für ein Touristikunternehmen tätiger Fremdenführer, der sich

    Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 108/87
    Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert eine Tätigkeit, die gegen Entgelt an den Markt gebracht und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFH in ständiger Rechtsprechung; vgl. vor allem die Urteile vom 19. November 1985 VIII R 104/85, BFHE 146, 115, BStBl II 1986, 424; vom 9. Juli 1986 I R 85/83, BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851, und vom 2. September 1988 III R 58/85, BFHE 154, 332, 337, BStBl II 1989, 24, 26).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 310/83

    Toto- und Lotto-Annahmestelle kann mit Tabakwareneinzelhandel einen einheitlichen

    Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 108/87
    Zwar bildet nach § 2 Abs. 1 GewStG jeder einzelne Gewerbebetrieb einen selbständigen Steuergegenstand, wobei es entscheidend auf die sachliche Selbständigkeit ankommt, jedoch sind die hier in Frage stehenden Betätigungen des Klägers nach ihrer Entstehung, ihrer wirtschaftlichen Natur und ihrer rechtlichen Ausgestaltung - wie in anderem Zusammenhang schon dargestellt - als derart gleichartig anzusehen, daß für die Annahme mehrerer Gewerbebetriebe des Klägers kein Raum bleibt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 310/83, BStBl II 1986, 719, BFH/NV 1986, 363 mit weiteren Nachweisen.
  • BFH, 02.09.1988 - III R 58/85

    Ein Anlageberater ("Finanzanalyst") ist gewerblich tätig

    Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 108/87
    Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert eine Tätigkeit, die gegen Entgelt an den Markt gebracht und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFH in ständiger Rechtsprechung; vgl. vor allem die Urteile vom 19. November 1985 VIII R 104/85, BFHE 146, 115, BStBl II 1986, 424; vom 9. Juli 1986 I R 85/83, BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851, und vom 2. September 1988 III R 58/85, BFHE 154, 332, 337, BStBl II 1989, 24, 26).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    Es genügt vielmehr, wenn dies bei Betrachtung der Gesamtheit der Verkaufsgeschäfte der Fall ist (BFH-Urteile vom 8. März 1989 X R 108/87, BFHE 156, 218, BStBl II 1989, 572, und in BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, 465, m.w.N.).
  • BFH, 22.11.1994 - VIII R 44/92

    Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Für die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kann auch das Leistungsangebot an nur einen Partner genügen (BFH-Urteil vom 8. März 1989 X R 108/87, BFHE 156, 218, BStBl II 1989, 572, 576 m. w. N., ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 26.07.2006 - X B 58/06

    Bürgschaftsprovisionen als Einkünfte i.S.d. § 15 oder § 22 Nr. 3 EStG ?

    Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liege auch dann vor, wenn sich der Steuerpflichtige nur an einen begrenzten Abnehmerkreis wende, der sich ggf. auch aus dem eigenen Firmenkreis des Unternehmens rekrutieren könne (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 1989 X R 108/87, BFHE 156, 218, BStBl II 1989, 572).

    Nicht erforderlich ist, dass er seine Leistungen einer Mehrzahl von Interessenten anbietet (Senatsurteil in BFHE 156, 218, BStBl II 1989, 572).

  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

    Es ist auch nicht notwendig, daß der Steuerpflichtige seine Leistungen einer Mehrzahl von Interessenten anbietet (Urteil des erkennenden Senats vom 8. März 1989 X R 108/87, BFHE 156, 218, 226, BStBl II 1989, 572 m. w. N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4153/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der

    Für die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr könne es genügen, wenn ein Leistungsangebot nur an einen Marktteilnehmer (Abnehmer) - wie im Streitfall - erfolge (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 22.11.1994 VIII R 44/92, Bundessteuerblatt [BStBl] I 1995, 900 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 08.03.1989 X R 108/87, BStBl I 1989, 572).
  • FG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 10 K 2178/12

    Keine Vorverlagerung des Beginns der Gewerbesteuerpflicht bei einer rein

    Vielmehr lassen bereits die oben dargestellten Aspekte den Schluss zu, dass die bewirkten Austauschleistungen ausschließlich im Innenverhältnis geschuldet und erbracht werden (vgl. den dem BFH-Urteil vom 8.3.1989 X R 108/87, BStBl. II 1989, 572, zu Grunde liegenden Fall, in dem der Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund eines eigenständigen Vertrages eine Vielzahl von Einzelleistungen an fremde Dritte erbracht hat).
  • BFH, 07.12.1995 - III R 24/92

    Zurechnung der Grundstücks-Geschäfte einer Personengesellschaft beim

    Im übrigen ist bei der Würdigung der Betätigung des Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht isoliert auf ein einzelnes Geschäft abzustellen, wenn dieses sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Rahmen einer von ihm -- allein oder mitunternehmerisch -- ausgeübten Tätigkeit hält (BFH-Urteil vom 8. März 1989 X R 108/87, BFHE 156, 218, BStBl II 1989, 572).
  • FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 73/00

    Unrichtiger Rechnungsausweis beim "Ist-Versteuerer"; Keine Bedeutung der Motive

    Ein Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Personengesellschaft kann (einkommen- und umsatzsteuerlich) mit dieser Personengesellschaft oder mit Dritten auf der Grundlage eines eigenen Unternehmens in einen Leistungsaustausch treten, wenn er insofern selbständig, d.h. auf eigene Initiative und eigenes Risiko handelt (ständige Rechtsprechung des BFH, s. z.B. vom 13. Dezember 1989 I R 175/85, BFH/NV 1990, 667; vom 8. März 1989 X R 108/87, BStBl. II 1989, 572; vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BStBl. II 1989, 414).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der

    Für die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr könne es genügen, wenn ein Leistungsangebot nur an einen Marktteilnehmer (Abnehmer) - wie im Streitfall - erfolge (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 22.11.1994 VIII R 44/92, Bundessteuerblatt [BStBl] I 1995, 900 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 08.03.1989 X R 108/87, BStBl I 1989, 572).
  • FG Niedersachsen, 23.01.1995 - VIII 323/92

    Unterhalten mehrerer Gewerbebetriebe durch eine natürliche Person; Vorliegen

    Zutreffend Kommt der BFH jedoch in ständiger Rechtsprechung zu dem Ergebnis, daß gleichartige und in räumlicher Nähe ausgeübte gewerbliche Tätigkeiten sowohl einkommensteuerrechtlich wie auch gewerbesteuerrechtlich einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellen (vgl. z.B. BFH, BStBl II 1989, 572; BFH, BStBl II 1989, 901).
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