Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26511
BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20 (https://dejure.org/2023,26511)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2023 - X ZB 12/20 (https://dejure.org/2023,26511)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2023 - X ZB 12/20 (https://dejure.org/2023,26511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,26511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schutzfähigkeit eines Holzkohlegrills und einer Holzkohlekammer als Neuheit

  • rewis.io

    Tischgrill

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren: Zulässigkeit der beschränkten Verteidigung eines mit einem Teil-Löschungsantrag angegriffenen Anspruchs durch eine Kombination mit einem insoweit nicht angegriffenen Unteranspruch; Ergänzung des angegriffenen Anspruchs mit einem Teil ...

Kurzfassungen/Presse

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - Streit um Tischgrill

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1397
  • GRUR 2023, 1526
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.2023 - X ZR 47/21

    Anschlussklemme

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20
    Auch im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren ist die beschränkte Verteidigung eines mit einem Teil-Löschungsantrag angegriffenen Anspruchs durch Kombination mit einem insoweit nicht angegriffenen Unteranspruch oder mit einer von mehreren Varianten eines insoweit nicht angegriffenen Unteranspruchs unzulässig (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15, GRUR 2017, 604 Rn. 33 - Ankopplungssystem und BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 Rn. 150 - Anschlussklemme).

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht hingegen, wenn der angegriffene Anspruch lediglich um einen Teil der Merkmale eines nicht angegriffenen Unteranspruchs ergänzt wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 Rn. 151 - Anschlussklemme).

    aa) Im Patentnichtigkeitsverfahren ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die beschränkte Verteidigung eines mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs durch Kombination mit einem insoweit nicht angegriffenen Unteranspruch oder mit einer von mehreren Varianten eines insoweit nicht angegriffenen Unteranspruchs unzulässig (BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15, GRUR 2017, 604 Rn. 33 - Ankopplungssystem; Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 Rn. 150 - Anschlussklemme).

  • BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94

    "Scherbeneis"; Prüfung eines Gebrauchsmusters im Löschungverfahren

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20
    Demzufolge ist das Gebrauchsmuster in seiner eingetragenen Form auf einen zulässigen Löschungsantrag ohne weitere Sachprüfung zu löschen, soweit die eingetragenen Schutzansprüche über die zur Gebrauchsmusterakte nachgereichten Ansprüche hinausgehen (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1997 - X ZB 11/94, BGHZ 137, 60 = GRUR 1998, 910 juris Rn. 37 - Scherbeneis).

    Wie das Patentgericht zutreffend angenommen hat, ist der Prüfung in einem Löschungsverfahren auch dann die eingetragene Fassung des Gebrauchsmusters zugrunde zu legen, wenn der Gebrauchsmusterinhaber schon vor dem Löschungsantrag geänderte Ansprüche eingereicht und erklärt hat, dass sich das Schutzbegehren auf die neuen Ansprüche beschränkt (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1997 - X ZB 11/94, BGHZ 137, 60 = GRUR 1998, 910, juris Rn. 35 - Scherbeneis).

  • BGH, 01.03.2017 - X ZR 10/15

    Patentnichtigkeitssache: Zulässigkeit einer beschränkten Verteidigung des Patents

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20
    Auch im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren ist die beschränkte Verteidigung eines mit einem Teil-Löschungsantrag angegriffenen Anspruchs durch Kombination mit einem insoweit nicht angegriffenen Unteranspruch oder mit einer von mehreren Varianten eines insoweit nicht angegriffenen Unteranspruchs unzulässig (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15, GRUR 2017, 604 Rn. 33 - Ankopplungssystem und BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 Rn. 150 - Anschlussklemme).

    aa) Im Patentnichtigkeitsverfahren ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die beschränkte Verteidigung eines mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs durch Kombination mit einem insoweit nicht angegriffenen Unteranspruch oder mit einer von mehreren Varianten eines insoweit nicht angegriffenen Unteranspruchs unzulässig (BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15, GRUR 2017, 604 Rn. 33 - Ankopplungssystem; Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 Rn. 150 - Anschlussklemme).

  • BGH, 27.06.2023 - X ZR 59/21

    Anzeigemonitor

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20
    In der Regel fehlt es an einem Anlass zur Stellung eines Löschungsantrags, wenn der Gebrauchsmusterinhaber schon vor Einleitung des Verfahrens geänderte Anträge eingereicht und erklärt hat, dass sich das Schutzbegehren auf die neuen Ansprüche beschränkt (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 27. Juni 2023 - X ZR 59/21, Rn. 149 - Anzeigemonitor).

    Wie im Patentnichtigkeitsverfahren (dazu zuletzt BGH, Urteil vom 27. Juni 2023 - X ZR 59/21, Rn. 149 - Anzeigemonitor) kommt die Anwendung von § 93 ZPO insbesondere dann in Betracht, wenn der Antragsgegner, der keine Veranlassung zur Stellung eines Löschungsantrags gegeben hat, das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet.

  • BGH, 27.03.2018 - X ZB 3/15

    Bestimmung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im patentrechtlichen

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20
    Für den Gegenstandswert eines Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens ist - ebenso wie für den Wert eines Patentnichtigkeits- oder Einspruchsverfahrens - der gemeine Wert des Schutzrechts zuzüglich entstandener Schadensersatzforderungen maßgeblich (BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 3/15, GRUR 2018, 654 Rn. 7 - Ratschenschlüssel II).
  • BGH, 08.12.1983 - X ZR 15/82

    Nichtigkeit eines Patents (Vorrichtung zum automatischen Füllen der Randfugen von

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Rechtsgedanke des § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren allerdings entsprechend anzuwenden (BGH, Beschluss vom 25. Februar 1982 - X ZB 18/81, GRUR 1982, 364 - Figur 3; Urteil vom 8. Dezember 1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung; Beschluss vom 11. März 1997 - X ZB 10/95, GRUR 1997, 625, 627 - Einkaufswagen I).
  • BGH, 11.03.1997 - X ZB 10/95

    "Einkaufswagen"; Erledigung der Hauptsache im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Rechtsgedanke des § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren allerdings entsprechend anzuwenden (BGH, Beschluss vom 25. Februar 1982 - X ZB 18/81, GRUR 1982, 364 - Figur 3; Urteil vom 8. Dezember 1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung; Beschluss vom 11. März 1997 - X ZB 10/95, GRUR 1997, 625, 627 - Einkaufswagen I).
  • BGH, 25.02.1982 - X ZB 18/81

    Anspruch auf Einräumung eines kostenlosen Mitbenutzungsrechts an einem

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Rechtsgedanke des § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren allerdings entsprechend anzuwenden (BGH, Beschluss vom 25. Februar 1982 - X ZB 18/81, GRUR 1982, 364 - Figur 3; Urteil vom 8. Dezember 1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung; Beschluss vom 11. März 1997 - X ZB 10/95, GRUR 1997, 625, 627 - Einkaufswagen I).
  • BPatG, 08.02.2024 - 35 W (pat) 3/22
    Abweichend von der Verteilung der Kosten nach dem Unterliegensprinzip ist auch im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren die Anwendung von § 93 ZPO allgemein anerkannt (BGH GRUR 2023, 1526, 1530, Rz. 67 ff. - "Tischgrill"; Busse/Keukenschrijver, GebrMG, 9. Aufl., § 17 Rn. 57).

    Löschungsantrags beschränkte Schutzansprüche zur Gebrauchsmusterakte nachreicht, verbunden mit der Erklärung, für die Vergangenheit und die Zukunft aus dem Gebrauchsmuster keine weitergehenden Ansprüche geltend zu machen, der Löschungsantrag sich gegen die eingetragenen Schutzansprüche richtet (vgl. BGH GRUR 2023, 1526, 1530, Rz. 67 ff. - "Tischgrill"; BPatG vom 12. Oktober 2020, Az. 35 W (pat) 434/18, z. B. GRUR-Prax 2021, 26; amtliche Leitsätze: BIPMZ 2021, 67 - "Grill und Holzkohlekammer") und der Löschungsantragsteller eine über den Gegenstand der nachgereichten, eingeschränkten Schutzansprüche hinausgehende Löschung oder Feststellung der Unwirksamkeit des betreffenden Streitgebrauchsmusters verfolgt (vgl. Bühring/Braitmayer, GebrMG, 9. Aufl., § 17 Rn. 92).

    Die Möglichkeit, einer Verzichtsaufforderung auch in dieser Weise wirksam entgegentreten zu können, wird grundsätzlich bejaht (vgl. BGH GRUR 2023, 1526, 1530, Rz. 69 ff. - "Tischgrill"; Benkard/Goebel/Engel, GebrMG, 12. Aufl., § 17 Rn. 22 - m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht