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   BGH, 09.04.2013 - X ZR 130/11   

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https://dejure.org/2013,12868
BGH, 09.04.2013 - X ZR 130/11 (https://dejure.org/2013,12868)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2013 - X ZR 130/11 (https://dejure.org/2013,12868)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2013 - X ZR 130/11 (https://dejure.org/2013,12868)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Verschlüsselungsverfahren

    Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsverfahren: Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung; Vorliegen einer unzulässigen Erweiterung - Verschlüsselungsverfahren

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schluss der Offenbarung eines Entschlüsselungsverfahrens aus der Offenbarung eines Verschlüsselungsverfahrens in einer Patentanmeldung

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung; Vorliegen einer unzulässigen Erweiterung - Verschlüsselungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 138 Abs. 1 Buchst. c
    Schluss der Offenbarung eines Entschlüsselungsverfahrens aus der Offenbarung eines Verschlüsselungsverfahrens in einer Patentanmeldung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verschlüsselung und Entschlüsselung sind unterschiedliche Vorgänge

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verschlüsselung und Entschlüsselung sind unterschiedliche Vorgänge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nicht erwähntes Entschlüsselungsverfahren ist grundsätzlich nicht zu der zum Patent angemeldeten Erfindung gehörend offenbart

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 809
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 09.04.2013 - X ZR 130/11
    Eine unzulässige Erweiterung liegt vor, wenn der Gegenstand des Patents sich für den Fachmann erst aufgrund eigener, von seinem Fachwissen getragener Überlegungen ergibt, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 27/06, GRUR 2010, 509 - Hubgliedertor I Rn. 39; Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument Rn. 62; Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 - Olanzapin, zur Offenbarung bei der Neuheitsprüfung).
  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

    Auszug aus BGH, 09.04.2013 - X ZR 130/11
    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Hinzufügung einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen in seiner konkreten Ausgestaltung oder wenigstens in abstrakter Form nicht als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung Rn. 22, zum Einspruchsverfahren; Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 - Integrationselement Rn. 29).
  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BGH, 09.04.2013 - X ZR 130/11
    Eine unzulässige Erweiterung liegt vor, wenn der Gegenstand des Patents sich für den Fachmann erst aufgrund eigener, von seinem Fachwissen getragener Überlegungen ergibt, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 27/06, GRUR 2010, 509 - Hubgliedertor I Rn. 39; Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument Rn. 62; Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 - Olanzapin, zur Offenbarung bei der Neuheitsprüfung).
  • BGH, 21.06.2011 - X ZR 43/09

    Integrationselement

    Auszug aus BGH, 09.04.2013 - X ZR 130/11
    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Hinzufügung einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen in seiner konkreten Ausgestaltung oder wenigstens in abstrakter Form nicht als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung Rn. 22, zum Einspruchsverfahren; Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 - Integrationselement Rn. 29).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06

    Hubgliedertor I

    Auszug aus BGH, 09.04.2013 - X ZR 130/11
    Eine unzulässige Erweiterung liegt vor, wenn der Gegenstand des Patents sich für den Fachmann erst aufgrund eigener, von seinem Fachwissen getragener Überlegungen ergibt, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 27/06, GRUR 2010, 509 - Hubgliedertor I Rn. 39; Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument Rn. 62; Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 - Olanzapin, zur Offenbarung bei der Neuheitsprüfung).
  • LG Mannheim, 27.11.2015 - 2 O 106/14

    Patentverletzungsverfahren: Indizwirkung der Eintragung im Patentregister für die

    Zu einer unzulässigen Erweiterung führen auch solche Änderungen, durch die der Gegenstand der Anmeldung über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen hinaus zu einem Aliud abgewandelt wird (BGH, GRUR 2013, 809 Rn. 11 - Verschlüsselungsverfahren).
  • BGH, 25.11.2014 - X ZR 119/09

    Schleifprodukt - Patentnichtigkeitsverfahren: Patentbeschränkung durch Aufnahme

    Eine unzulässige Erweiterung liegt vor, wenn der Gegenstand des Patents sich für den Fachmann erst auf Grund eigener, von seinem Fachwissen getragener Überlegungen ergibt, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 9. April 2013 - X ZR 130/11, GRUR 2013, 809 Rn. 11 - Verschlüsselungsverfahren).
  • BPatG, 22.08.2018 - 4 Ni 10/17

    Zigarettenpackung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zigarettenpackung

    Eine unzulässige Erweiterung liegt erst vor, wenn der Gegenstand des Patents sich für den Fachmann erst aufgrund eigener, von seinem Fachwissen getragener Überlegungen ergibt, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hat, so wenn die Hinzufügung einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen in seiner konkreten Ausgestaltung oder wenigstens in abstrakter Form nicht als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2013, 809 - Verschlüsselungsverfahren).
  • BPatG, 17.12.2018 - 4 Ni 16/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Diagnose von Sepsis und

    Eine unzulässige Erweiterung liegt erst vor, wenn der Gegenstand des Patents sich für den Fachmann erst aufgrund eigener, von seinem Fachwissen getragener Überlegungen ergibt, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hat, so wenn die Hinzufügung einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen in seiner konkreten Ausgestaltung oder wenigstens in abstrakter Form nicht als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2013, 809 - Verschlüsselungsverfahren).

    Eine unzulässige Erweiterung des Inhalts der Anmeldung liegt deshalb erst vor, wenn der Gegenstand des Patents sich für den Fachmann nur aufgrund eigener, von seinem Fachwissen getragener Überlegungen ergibt, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hat, so wenn die Hinzufügung einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen in seiner konkreten Ausgestaltung oder wenigstens in abstrakter Form nicht als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2013, 809 - Verschlüsselungsverfahren).

  • BPatG, 08.05.2018 - 4 Ni 63/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "A flexible expandable stent (europäisches

    Eine unzulässige Erweiterung des Inhalts einer Anmeldung liegt erst vor, wenn der Gegenstand des Patents sich für den Fachmann erst aufgrund eigener, von seinem Fachwissen getragener Überlegungen ergibt, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hat, so wenn die Hinzufügung einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen in seiner konkreten Ausgestaltung oder wenigstens in abstrakter Form nicht als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2013, 809 - Verschlüsselungsverfahren).

    Dennoch sieht der Senat vorliegend das Merkmal D´ nicht als ursprünglich erfindungsgemäß offenbart, da sich der Gegenstand dieser Lehre für den Fachmann erst aufgrund eigener, von seinem Fachwissen getragener Überlegungen ergibt, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hat: Denn die Hinzufügung des Merkmals D´ betrifft hierbei einen technischen Aspekt, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch wenigstens in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2013, 2012 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren; GRUR 2013, 809 - Verschlüsselungsverfahren).

  • BGH, 28.02.2023 - X ZR 23/21

    Skalierfaktor

    Dies gilt insbesondere dann, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind (BGH, Urteil vom 9. April 2013 - X ZR 130/11, GRUR 2013, 809 Rn. 11 - Verschlüsselungsverfahren; Urteil vom 7. November 2017 - X ZR 63/15, GRUR 2018, 175 Rn. 30 - Digitales Buch jeweils mwN).
  • BPatG, 03.02.2015 - 4 Ni 36/13

    Brustpumpe - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Brustpumpe (europäisches

    Eine unzulässige Erweiterung liegt danach erst vor, wenn der Gegenstand des Patents sich für den Fachmann erst aufgrund eigener, von seinem Fachwissen getragener Überlegungen ergibt, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hat, so wenn die Hinzufügung einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen in seiner konkreten Ausgestaltung oder wenigstens in abstrakter Form nicht als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH Urt. v. 9.4.2013, X ZR 130/11GRUR 2013, 809 - Verschlüsselungsverfahren).
  • BPatG, 19.01.2017 - 17 W (pat) 34/16

    Patentbeschwerdeverfahren - "Anzeigevorrichtung" - zur Behandlung eines

    Der Prüfer verkehre die Aussage des Bundesgerichtshofs in der herangezogenen Entscheidung (BGH GRUR 2013, 809 -  Verschlüsselungsverfahren , Rn. 11 mit weiteren Nachweisen) in grob rechtsfehlerhafter Weise in ihr Gegenteil.

    Die Prüfungsstelle bezieht sich insbesondere auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2013, 809 -  Verschlüsselungsverfahren , Rn. 11), in welcher ausgeführt ist, eine unzulässige Erweiterung liege vor, wenn der Gegenstand der Anmeldung über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen hinaus zu einem Aliud abgewandelt wird.

  • BPatG, 12.04.2018 - 4 Ni 7/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Polsterumformungsmaschine (europäisches

    Überlegungen ergibt, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hat, so wenn die Hinzufügung einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen in seiner konkreten Ausgestaltung oder wenigstens in abstrakter Form nicht als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2013, 809 - Verschlüsselungsverfahren).
  • BPatG, 04.05.2018 - 4 Ni 36/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Activity Monitoring (europäisches Patent)" -

    Eine unzulässige Erweiterung liegt aber vor, wenn der Gegenstand des Patents sich für den Fachmann erst aufgrund eigener, von seinem Fachwissen getragener Überlegungen ergibt, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hat, so wenn die Hinzufügung einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen in seiner konkreten Ausgestaltung oder wenigstens in abstrakter Form nicht als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2013, 809 - Verschlüsselungsverfahren).
  • BGH, 14.12.2021 - X ZR 109/19

    Europäisches Patent: Offenbarungsgrundlage für einen gegenüber der

  • BPatG, 26.03.2019 - 4 Ni 25/17
  • BPatG, 01.10.2019 - 4 Ni 23/17
  • BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Steuersignalisierung in einem

  • BPatG, 19.06.2015 - 4 Ni 4/14

    Systeme zur Platzierung von Material in Knochen - Wirkungslosigkeit dieser

  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 65/13

    Multimodale Roboterbedeckung

  • BPatG, 16.09.2021 - 1 Ni 17/19

    (Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Schlüssel für eine

  • BPatG, 15.10.2020 - 1 Ni 8/19
  • BPatG, 01.10.2020 - 2 Ni 54/20
  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 68/13

    Roboterarbeitsbereichbeschränkungssystem

  • BPatG, 10.12.2019 - 4 Ni 80/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Erzeugen einer Bildfolge für

  • BPatG, 30.09.2014 - 4 Ni 10/13

    Teilweise Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für das

  • BPatG, 29.07.2020 - 1 Ni 7/19
  • BPatG, 15.04.2014 - 4 Ni 18/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

  • LG Düsseldorf, 12.09.2013 - 4b O 43/13

    Transdermale therapeutische Systeme

  • LG Düsseldorf, 12.09.2013 - 4b O 44/13

    Transdermale therapeutische Systeme II

  • LG Düsseldorf, 14.03.2023 - 4b O 20/22

    Zentrifugalreinigungsgerät

  • BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.

  • BPatG, 27.02.2018 - 4 Ni 47/16

    Wirkungslosigkeit dieser EntscheidungPatentnichtigkeitsklageverfahren -

  • BPatG, 17.09.2020 - 1 Ni 3/18
  • BPatG, 30.06.2014 - 4 Ni 18/12
  • BPatG, 19.06.2018 - 4 Ni 34/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Riemen zum Transportieren von Gefäßen

  • LG Düsseldorf, 12.09.2013 - 4b O 45/13

    Transdermale therapeutische Systeme III

  • LG Düsseldorf, 12.09.2013 - 4b O 46/13

    Transdermale therapeutische Systeme IV

  • BPatG, 15.02.2023 - 6 Ni 58/20
  • LG Düsseldorf, 14.03.2023 - 4b O 102/21

    Zentrifugalreinigungsgerät 1

  • LG Düsseldorf, 05.12.2013 - 4b O 78/13

    Ringschloss

  • BPatG, 10.05.2021 - 2 Ni 28/20

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.

  • LG Düsseldorf, 07.11.2013 - 4b O 199/11

    Reibbelagmischung II

  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 90/16

    Horizontal Seitenspannvorrichtung

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