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BGH, 13.07.2004 - X ZR 204/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Bestehen einer umschaffenden Wirkung eines Vergleichs hinsichtlich der Begründetheit eines Widerrufs einer Schenkung
- judicialis
-
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 779
Materiell-rechtliche Wirkung eines Vergleichs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1783
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13
Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft: …
Zwar ist im Zweifel - und auch hier - davon auszugehen, dass der Vergleich das ursprüngliche Rechtsverhältnis nicht im Wege einer Novation ersetzen soll (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - X ZR 204/02, FamRZ 2004, 1783 f. mwN). - OLG Hamm, 05.04.2005 - 21 U 149/04
Zur Auslegung der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz in einem Titel
Gesichert ist durch sie jedoch auch die vom Vergleich umfaßte streitgegenständliche Forderung, die in ihrem Umfang mit der verbürgten Forderung identisch ist, weil ein Vergleich in der Regel keine schuldumschaffende Wirkung hat (BGH FamRZ 2004, 1783; BGH NJW 2003, 3345; BGH NJW 2002, 1503) und Gründe für eine hiervon abweichende Auslegung weder vorgetragen noch ersichtlich sind. - OLG Köln, 17.09.2018 - 21 U 26/18
Insolvenzforderung durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung
In der Regel hat ein Vergleich, durch den lediglich ein Streit über einzelne Einwendungen im Wege gegenseitigen Nachgebens beigelegt wird, nach dem Willen der Parteien keine das streitige Schuldverhältnis ersetzende (schuldumschaffende), sondern nur schuldbestätigende und -ändernde Wirkung; für einen abweichenden Parteiwillen bedarf es besonderer Anhaltspunkte (BGHZ 52, 39 [46] für Zahlungsvergleich mit einem Angestellten, der Lagerbestände veruntreut hatte;… BGH ZIP 1989, 110 [Rn. 32 bei juris] für keinen konkursfreien Neuerwerb begründenden Vergleich über Pensionszusage gegenüber dem Gemeinschuldner; BGH FamRZ 2004, 1783 für Vergleich nach Schenkungswiderruf wegen groben Undanks). - BGH, 09.11.2006 - IX ZR 20/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Anwaltsregress wegen …
Diese liegt darin, dass sie die Verjährung der Ansprüche aus dem Vergleich falsch eingeschätzt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 13. Juli 2004 - X ZR 204/02, FamRZ 2004, 1783, 1784; OLG Köln VersR 1987, 461;… Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 12 Rn. 10), jedenfalls aber die Gefahr einer dem Kläger insoweit ungünstigen Entscheidung nicht beachtet haben (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 17. Juni 1993 - IX ZR 206/92, NJW 1993, 2797, 2798 ff). - OLG Rostock, 15.01.2013 - 2 UH 1/12
Zuständigkeitbei Rechtsstreit mit urheberrechtlichem Bezug
Denn ein Vergleich hat in der Regel keine schuldumschaffende Wirkung (BGH, Versäumnisurteil vom 13.07.2004, Az. X ZR 204/02).