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   BFH, 11.03.2008 - X B 259/07   

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https://dejure.org/2008,17793
BFH, 11.03.2008 - X B 259/07 (https://dejure.org/2008,17793)
BFH, Entscheidung vom 11.03.2008 - X B 259/07 (https://dejure.org/2008,17793)
BFH, Entscheidung vom 11. März 2008 - X B 259/07 (https://dejure.org/2008,17793)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.07.1996 - IV R 67/95

    Konkretisierung und Qualifizierung von spekulativen Warentermingeschäften im

    Auszug aus BFH, 11.03.2008 - X B 259/07
    Die gerügte Abweichung des Urteils des Finanzgerichts (FG) von den behaupteten Divergenzentscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Juli 1996 IV R 67/95 (BFH/NV 1997, 114) und vom 20. April 1999 VIII R 63/96 (BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466) liegt nicht vor.

    Die vom FG im angefochtenen Urteil entschiedene Rechtsfrage ist mit der vom BFH in den Urteilen in BFH/NV 1997, 114 und in BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466 beantworteten Rechtsfrage nicht identisch.

  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 63/96

    Devisentermingeschäfte als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 11.03.2008 - X B 259/07
    Die gerügte Abweichung des Urteils des Finanzgerichts (FG) von den behaupteten Divergenzentscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Juli 1996 IV R 67/95 (BFH/NV 1997, 114) und vom 20. April 1999 VIII R 63/96 (BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466) liegt nicht vor.

    Die vom FG im angefochtenen Urteil entschiedene Rechtsfrage ist mit der vom BFH in den Urteilen in BFH/NV 1997, 114 und in BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466 beantworteten Rechtsfrage nicht identisch.

  • BFH, 16.11.2005 - X R 48/03

    Betriebsausgabenabzug: Vermögensverluste durch Diebstahl/Untreue

    Auszug aus BFH, 11.03.2008 - X B 259/07
    Bei diesen sog. Zwangsaufwendungen muss jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsurteil vom 16. November 2005 X R 48/03, BFH/NV 2006, 534) objektiv einwandfrei feststehen, dass das auslösende Moment für die in Frage stehende Minderung des Betriebsvermögens im betrieblichen und nicht im privaten Bereich liegt (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1991 VIII R 64/86, BFH/NV 1992, 449).

    Da in einem solchen Fall mehrere Ursachen für die Entstehung des Vermögensverlusts in Betracht kommen können und eine willentliche Beziehung des Steuerpflichtigen --anders als bei Termingeschäften-- zur Wertabgabe typischerweise fehlt, bedarf deren objektiver, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb zur Abgrenzung von den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung besonders sorgfältiger Prüfung (Senatsurteil in BFH/NV 2006, 534).

  • BFH, 22.10.1991 - VIII R 64/86

    Unfreiwillige Wertabgaben ("sog. Zwangsaufwendungen") als Betriebsausgaben -

    Auszug aus BFH, 11.03.2008 - X B 259/07
    Bei diesen sog. Zwangsaufwendungen muss jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsurteil vom 16. November 2005 X R 48/03, BFH/NV 2006, 534) objektiv einwandfrei feststehen, dass das auslösende Moment für die in Frage stehende Minderung des Betriebsvermögens im betrieblichen und nicht im privaten Bereich liegt (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1991 VIII R 64/86, BFH/NV 1992, 449).
  • BFH, 06.07.2016 - I R 25/14

    Verfassungsmäßigkeit und Reichweite der Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung

    Der Begriff der Zwangsaufwendungen wird von der Rechtsprechung verwendet, wenn den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffende Vermögenseinbußen, z.B. aus deliktischen Handlungen Dritter, trotz jener Unfreiwilligkeit als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigt werden können und nicht dem privaten Bereich zuzuordnen sind; Voraussetzung für diese Zuordnung ist, dass das auslösende Moment für die in Frage stehende Vermögenseinbuße ausschließlich im betrieblich/beruflichen Bereich liegt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 1962 IV 221/60 S, BFHE 75, 271, BStBl III 1962, 366; vom 29. März 1979 IV R 103/75, BFHE 127, 530, BStBl II 1979, 512; vom 25. Oktober 1989 X R 69/88, BFH/NV 1990, 553; vom 22. Oktober 1991 VIII R 64/86, BFH/NV 1992, 449; BFH-Beschluss vom 11. März 2008 X B 259/07, BFH/NV 2008, 958).
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