Rechtsprechung
BFH, 15.05.2002 - X R 36/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Revision - Einkommensteuer - Gemeinsame Veranlagung - Eheleute - Grundstückserwerb - Anschaffungskosten - Baukosten
- Judicialis
EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 4; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10e
Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Begünstigte Objekte nach § 2 EigZulG
- Herstellung einer Wohnung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 13.04.1999 - I 18/98
- BFH, 15.05.2002 - X R 36/99
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 15.11.1995 - X R 102/95
1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von …
Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X R 36/99
a) Herstellen einer Wohnung i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG bedeutet nach der Rechtsprechung des Senats das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92; vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94;… vom 25. August 1999 X R 57/96, BFH/NV 2000, 186).Die Altbausubstanz muss so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert worden sein, dass die neu eingefügten Gebäudeteile der entstandenen Wohnung das Gepräge geben und die verwendeten Altteile wertmäßig untergeordnet erscheinen (BFH-Urteile in BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92, und in BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94).
Der Senat hat sich in seinem Urteil in BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92 der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. April 1990 8 C 19.88, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 454.4, § 17 II.WoBauG Nr. 3) angeschlossen, nach der Wohnräume (nur) dann "nicht mehr für Wohnzwecke geeignet" sind, wenn sie sich objektiv nicht mehr zum dauernden Bewohnen eignen, weil die notwendige Mindestausstattung (Heizung, Küche, Bad, Toilette) fehlt.
- BFH, 11.09.1996 - X R 46/93
Eine Wohnung i. S. von § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG wird nicht schon dadurch …
Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X R 36/99
a) Herstellen einer Wohnung i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG bedeutet nach der Rechtsprechung des Senats das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92; vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94;… vom 25. August 1999 X R 57/96, BFH/NV 2000, 186).Die Altbausubstanz muss so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert worden sein, dass die neu eingefügten Gebäudeteile der entstandenen Wohnung das Gepräge geben und die verwendeten Altteile wertmäßig untergeordnet erscheinen (BFH-Urteile in BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92, und in BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94).
Als solcher gilt "auch der unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umbau von Wohnräumen, die infolge Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind, zur Anpassung an die veränderten Wohngewohnheiten" (§ 17 Abs. 1 Satz 2 II.WoBauG; vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94).
- BFH, 17.12.1997 - X R 54/96
Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses - …
Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X R 36/99
Mit der Revision trägt das FA vor, nach dem BFH-Urteil vom 17. Dezember 1997 X R 54/96 (BFH/NV 1998, 841) komme die Herstellung einer neuen Wohnung unter Einbeziehung der Altbausubstanz nur bei einem Vollverschleiß der "Altteile" in Betracht.Dieser Begriff hat nach der neueren Rechtsprechung des BFH keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung, sondern umschreibt lediglich in tatsächlicher Hinsicht den Vorgang umfangreicher Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten (BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a; in BFH/NV 1998, 841, m.w.N.).
Unbrauchbar im Sinne eines Vollverschleißes ist nach dem Senatsurteil in BFH/NV 1998, 841 (m.w.N.) ein Gebäude nur bei schweren Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen, indes nicht schon dann, wenn es beispielsweise deshalb nicht vermietbar ist, weil es wegen Abnutzung und Verwahrlosung zeitgemäßen Wohnvorstellungen nicht mehr entspricht.
- BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand
Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X R 36/99
Dieser Begriff hat nach der neueren Rechtsprechung des BFH keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung, sondern umschreibt lediglich in tatsächlicher Hinsicht den Vorgang umfangreicher Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten (BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a;… in BFH/NV 1998, 841, m.w.N.). - BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 19.88
Verlust der Eignung für Wohnzwecke im Wohnbauförderungsrecht
Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X R 36/99
Der Senat hat sich in seinem Urteil in BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92 der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. April 1990 8 C 19.88, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 454.4, § 17 II.WoBauG Nr. 3) angeschlossen, nach der Wohnräume (nur) dann "nicht mehr für Wohnzwecke geeignet" sind, wenn sie sich objektiv nicht mehr zum dauernden Bewohnen eignen, weil die notwendige Mindestausstattung (Heizung, Küche, Bad, Toilette) fehlt. - BFH, 25.08.1999 - X R 57/96
Wiederaufbau und Renovierung einer durch Brand zerstörten Wohnung; …
Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X R 36/99
a) Herstellen einer Wohnung i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG bedeutet nach der Rechtsprechung des Senats das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92; vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94; vom 25. August 1999 X R 57/96, BFH/NV 2000, 186). - FG Nürnberg, 13.04.1999 - I 18/98
Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X R 36/99
Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 1070 veröffentlicht ist, gab der Klage statt.
- BFH, 29.01.2003 - III R 53/00
Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln
a) Herstellung einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG bedeutet nach der zu § 10e Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (…vgl. BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 57/96, BFH/NV 2000, 186, und vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158, 1159, jew. m.w.N.).Auch genügt es nicht, dass die Aufwendungen für die Instandsetzung, die Renovierung und ggf. die Modernisierung des Gebäudes in ihrer Gesamtheit über die zeitgemäße substanzerhaltende Bestandteilserneuerung hinaus den Gebrauchswert des Hauses insgesamt erhöhen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158, 1159).
Er umschreibt vielmehr lediglich in tatsächlicher Hinsicht den Vorgang umfangreicher Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten (vgl. BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a; vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841, und in BFH/NV 2002, 1158, 1159).
Eine grundlegende Sanierung reicht danach nicht aus (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158, 1159).
cc) Eine sanierungs- und instandsetzungsbedürftige Wohnung ist auch nicht einem Rohbau gleichzustellen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158, 1159).
Die Gleichstellung eines renovierungsbedürftigen Gebäudes mit einem Rohbau liefe auch der gesetzlichen Regelung zuwider, nach welcher der Anspruchsberechtigte für die Anschaffung einer Wohnung nach Ablauf des zweiten, auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres nur einen Fördergrundbetrag von jährlich 2, 5 v.H. der Bemessungsgrundlage, höchstens 2 500 DM, erhält (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 2 EigZulG; ebenso zu § 10e Abs. 1 Satz 4 EStG, BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158, 1159).
- BFH, 05.06.2003 - III R 49/01
Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?
a) Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG bedeutet nach der ständigen, insoweit auch im Eigenheimzulagenrecht weiter einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 10e Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, die mit der Entscheidung vom 15. Mai 2002 X R 36/99 (BFH/NV 2002, 1158) nochmals konkretisiert worden ist, das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (Senatsurteil vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BStBl II 2003, 565).Dieser Begriff hat nach der neueren Rechtsprechung des BFH keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung, sondern umschreibt lediglich in tatsächlicher Hinsicht den Vorgang umfangreicher Instandsetzungsarbeiten (Senatsurteil in BStBl II 2003, 565, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a; vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841, und in BFH/NV 2002, 1158, 1159).
Unbrauchbar im Sinne eines Vollverschleißes ist nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158 (m.w.N.) ein Gebäude erst bei schweren Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen.
Auch soweit die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen eine Neuherstellung annimmt, wenn der angefallene Bauaufwand zuzüglich des Wertes der Eigenleistung den Wert der Altbausubstanz übersteigt, ist nur der die tragenden Bauteile betreffende Bauaufwand in die Vergleichsrechnung einzubeziehen; typische Erhaltungsaufwendungen bleiben außer Betracht (…Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Rz. 12; BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158).
- BFH, 17.07.2003 - III R 48/01
Eigenheimzulage: Abgrenzung zw. Instandsetzung und Neuherstellung
a) Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG bedeutet nach der ständigen, insoweit auch im Eigenheimzulagenrecht weiter einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 10e Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, die mit der Entscheidung vom 15. Mai 2002 X R 36/99 (BFH/NV 2002, 1158) nochmals konkretisiert worden ist, das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (…Senatsurteil vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFH/NV 2003, 972).Dieser Begriff hat nach der neueren Rechtsprechung des BFH keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung, sondern umschreibt lediglich in tatsächlicher Hinsicht den Vorgang umfangreicher Instandsetzungsarbeiten (…Senatsurteil in BFH/NV 2003, 972, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a; vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841, und in BFH/NV 2002, 1158, 1159).
Unbrauchbar im Sinne eines Vollverschleißes ist nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158 (m.w.N.) ein Gebäude erst bei schweren Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen.
Auch soweit die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen eine Neuherstellung annimmt, wenn der angefallene Bauaufwand zuzüglich des Wertes der Eigenleistung den Wert der Altbausubstanz übersteigt, ist nur der die tragenden Bauteile betreffende Bauaufwand in die Vergleichsrechnung einzubeziehen; typische Erhaltungsaufwendungen bleiben außer Betracht (…Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Rz. 12; BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158).
- BFH, 05.06.2003 - III R 54/00
Herstellen einer Wohnung i. S. des § 2 EigZulG durch umfangreiche Renovierung und …
a) Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG bedeutet nach der ständigen, insoweit auch im Eigenheimzulagenrecht weiter einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 10e Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), die mit der Entscheidung vom 15. Mai 2002 X R 36/99 (BFH/NV 2002, 1158) nochmals konkretisiert worden ist, das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (Senatsurteil vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BStBl II 2003, 565).Dieser Begriff hat nach der neueren Rechtsprechung des BFH keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung, sondern umschreibt lediglich in tatsächlicher Hinsicht den Vorgang umfangreicher Instandsetzungsarbeiten (Senatsurteil in BStBl II 2003, 565, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a; vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841, und in BFH/NV 2002, 1158, 1159).
Unbrauchbar im Sinne eines Vollverschleißes ist nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158 (m.w.N.) ein Gebäude erst bei schweren Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen.
Jedoch bleiben bei dieser Gegenüberstellung typische Erhaltungsaufwendungen wie z.B. für die Erneuerung von Bodenbelägen, Fenstern und Türen, die Modernisierung der Heizung, die Überholung und Erweiterung der Elektroinstallation, die Badsanierung, Neueindeckung des Daches und der Außenputz außer Betracht (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Tz. 12; vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158, zu § 10e EStG).
- BFH, 14.01.2004 - X R 19/02
Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal
Das ist der Fall, wenn das Gebäude aufgrund der Umbauarbeiten in bautechnischer Hinsicht neu ist (BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808, zu § 7 Abs. 5 EStG; Senatsentscheidungen vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92; vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94; vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158, jeweils zu § 10e EStG). - BFH, 29.07.2003 - III B 154/02
Instandsetzung einer durch Abnutzung unbrauchbar gewordenen Wohnung förderbar
Das Finanzgericht (FG) stelle dagegen auf das hiervon abweichende Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Mai 2002 X R 36/99 (BFH/NV 2002, 1158) ab, nach dem bei dieser Gegenüberstellung typische Erhaltungsaufwendungen auszuklammern seien.Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) führt im Übrigen zutreffend aus, dass der Kläger vom FG unter dem 8. August 2002 auf das Urteil des BFH in BFH/NV 2002, 1158 hingewiesen worden ist und er darauf weder einen Beweisantrag gestellt noch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt hat.
Der Kläger hat sich nicht, wie es erforderlich gewesen wäre, im Einzelnen mit der einschlägigen Rechtsprechung unter Einbeziehung des vom FG herangezogenen BFH-Urteils in BFH/NV 2002, 1158 und den Stimmen im Schrifttum auseinander gesetzt.
Der Senat hat im Sinne des angefochtenen FG-Urteils und unter Bezug auf das BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158 entschieden, nur wenn eine Wohnung infolge Abnutzung unbrauchbar geworden sei (Vollverschleiß), werde durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile ein neues Wirtschaftsgut hergestellt.
- BFH, 02.09.2008 - X R 7/07
Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG - keine …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist bereits dann von einem Neubau auszugehen, wenn Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude einem Neubau gleichkommen, das Gebäude aufgrund der Umbauarbeiten in bautechnischer Hinsicht somit neu ist (BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808, zu § 7 Abs. 5 EStG; Senatsentscheidungen vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92; vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94; vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158, jeweils zu § 10e EStG). - FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02
Nachweis der Entgeltlichkeit eines innerfamiliären Wohnungskaufvertrages/Umbau …
In Anlehnung an § 17 Abs. 2 II.WoBauG (s. hierzu BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158) handelt es sich um eine Wohnungserweiterung, wenn die Wohnfläche einer Wohnung durch eine Gebäudeaufstockung oder durch einen Gebäudeanbau vergröÃ?ert wird.Eine grundlegende Modernisierung der Wohnung oder die bloÃ?e Umgestaltung des umbauten Raumes, die ohne Ã?nderung der tragenden Bausubstanz lediglich ihren Gebrauchswert erhöhen, stellen keinen Ausbau einer Wohnung dar (BFH-Urteile vom 15. November 1995 X R 102/95, BStBl II 1998, 92; vom 11. September 1996 X R 46/93, BStBl II 1998, 94;… vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841; BFH/NV 2002, 1158; Senatsurteil vom 8. August 2003 1 K 165/01, rkr.).
Wohnräume sind deshalb nur dann nicht mehr für Wohnzwecke geeignet, wenn sie sich objektiv nicht mehr zum dauernden Bewohnen eignen, weil die notwendige Mindestausstattung - Heizung, Küche, Bad oder Toilette â?? fehlt (BFH, BFH/NV 2002, 1158 m.w.N.).
Aufwendungen wie z.B. für die Erneuerung von Bodenbelägen, Fenstern und Türen, die Modernisierung der Heizung, die �berholung und Erweiterung der Elektroinstallation, die Badsanierung, Neueindeckung des Daches und der Au�enputz müssen deshalb au�er Betracht bleiben (BFH, BFH/NV 2002, 1158).
- FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 691/03
Eigenheimzulage; Neuherstellung; Umbau; Zusammenlegung von Räumen; …
Auch genügt es nicht, dass die Aufwendungen für die Instandsetzung, die Renovierung und ggf. die Modernisierung des Gebäudes in ihrer Gesamtheit über die zeitgemäße substanzerhaltende Bestandteilserneuerung hinaus den Gebrauchswert des Hauses insgesamt erhöhen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158).Eine grundlegende Sanierung reicht danach nicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 2002, 57, BStBl. II 2003, 565; vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158).
Dies gilt - wie zuvor dargelegt - auch dann, wenn die Aufwendungen für die Instandsetzung, die Renovierung und die Modernisierung des Gebäudes in ihrer Gesamtheit den Gebrauchswert des Hauses über die zeitgemäße substanzerhaltende Bestandteilserneuerung hinaus insgesamt erhöht haben (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158).
- BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05
Eigenheimzulage: Neuherstellung einer Wohnung, Wohnungsbegriff, Umbau
Entsprechend bedeutet Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158; vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565;… vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616;… s.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Rz. 10); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Wesensänderung jeweils vorhandener Wohnungen-- insbesondere die Neu- oder erstmalige Herstellung einer Wohnung zu verstehen (…vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543, unter II. 1. a).b) Hingegen sind Baumaßnahmen an einer bereits bestehenden Wohnung in einem Gebäude nur dann als Herstellung einer Wohnung anzusehen, wenn die Baumaßnahmen einem Neubau gleichkommen, d.h. die Wohnung bautechnisch neu ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158; in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565;… BFH/NV 2004, 616;… s.a. BMF-Schreiben in BStBl I 2005, 305, Rz. 10, 11).
- BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
EigZul: Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?
- BFH, 30.09.2003 - IX R 7/03
Degressive AfA für Altenwohn- und Pflegeheime
- BFH, 30.09.2003 - IX R 2/00
Degressive AfA für Altenwohn- und Pflegeheime
- BFH, 30.09.2003 - IX R 9/03
Degressive AfA für Altenwohn- und Pflegeheime
- BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06
Aussetzung nach § 74 FGO; Übertragung auf den Einzelrichter
- BFH, 26.06.2003 - III R 41/02
EigZul - Neuherstellung einer Wohnung, Renovierung
- FG München, 11.11.2004 - 15 K 552/03
Neubau; Vollverschleiß; Erhaltungsaufwand; Eigenheimzulage 2008
- FG München, 01.10.2002 - 13 K 5346/99
Herstellung einer neuen selbstgenutzten Wohnung; Ausbau oder Erweiterung einer zu …
- FG Hessen, 17.12.2007 - 1 K 3187/07
Begünstigte Herstellungskosten nach § 10f EStG - Ausmaß der Bindungswirkung der …
- BFH, 30.09.2003 - III R 51/01
Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage
- BFH, 29.07.2003 - X B 135/02
Bestehende Gebäude, Abgrenzung HK/Erhaltungsaufwand
- BFH, 17.07.2003 - III B 145/02
Vollverschleiß, Wohnungen in der ehemaligen DDR
- FG Sachsen, 26.11.2009 - 1 K 89/06
Baumaßnahmen i.S.d. Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) bei Vorliegen einer …
- BFH, 11.08.2003 - III B 147/02
EigZul - Neuherstellung einer Wohnung, Renovierung
- FG München, 14.02.2006 - 10 K 463/06
Anspruch auf Eigenheimzulage wegen Durchführung umfangreicher Umbaumaßnahmen; …
- BFH, 27.04.2004 - X R 24/01
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - einheitliches Förderobjekt
- FG München, 29.11.2002 - 15 K 5278/99
Eigenheimzulage für die Herstellung einer (neuen) Wohnung; Eigenheimzulage ab …
- BFH, 14.05.2003 - X R 32/00
Vollverschleiß; Herstellung eines neuen Gebäudes
- FG Hessen, 15.03.2006 - 3 K 5968/98
Eigenheimzulage: Herstellen einer neuen Wohnung
- FG Saarland, 08.08.2003 - 1 K 165/01
Geringerer Fördergrundbetrag von 2.500 DM trotz Modernisierung und Umgestaltung …
- BFH, 20.11.2003 - III R 14/03
EigZul: Ausbauten und Erweiterungen
- BFH, 14.05.2003 - X R 47/00
Herstellung einer Wohnung
- BFH, 05.03.2007 - X B 171/06
NZB: Herstellen einer Wohnung
- BFH, 07.07.2004 - X R 30/03
Eigenheimzulage: Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden
- FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1197/99
EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei …
- BFH, 31.01.2006 - X B 83/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
- BFH, 26.04.2005 - IX B 191/04
Herstellung eines neuen Gebäudes - Umbau an Altbau
- BFH, 16.09.2004 - X R 10/02
Steuerbegünstigung nach § 10 h EStG
- BFH, 03.03.2004 - III B 45/03
EigZul - Herstellungsbegriff
- FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
Altbausanierung als "Neuherstellung"
- BFH, 18.07.2003 - III B 143/02
EigZul: Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?
- BFH, 12.12.2005 - X B 152/05
Wohnbauförderung nach § 10e EStG; Förderzeitraum
- FG Münster, 20.07.2004 - 6 K 4015/02
Voraussetzungen für eine Investitionszulage bei Modernisierungsmaßnahmen an einem …
- BFH, 28.11.2002 - IX B 131/02
EigZul; Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 2 Satz 2 EigZulG; Förderung von …
- FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1104/99
EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei …
- FG Sachsen, 14.07.2005 - 8 K 2539/04
Eigenheimzulage; Fördersatz bei mit Anbau verbundener umfassender Altbausanierung
- FG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 10 K 4743/10
Sanierungskosten eines Baudenkmals: Bindung an Feststellung der …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01
Neubauförderung bei einem umfassenden Anbau?
- BFH, 13.11.2002 - IX B 97/02
Notwendigkeit einer revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Vorentscheidung - …
- FG Thüringen, 12.07.2000 - III 1649/99
Eigenheimzulage bei Erwerb einer Eigentumswohnung im sanierten Zustand
- FG Thüringen, 20.02.2008 - III 539/04
Keine Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 bei Schaffung eines neuen …
- FG Sachsen, 16.12.2004 - 3 K 138/02
Keine Investitionszulage für Herstellung eines Seniorenpflegewohnheims bei …
- FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 2 K 4091/08
Neubau einer DG-Wohnung: einzelne der Wohnung ein bautechnisch neues Gepräge …
- FG Sachsen, 23.05.2006 - 2 K 1672/05
Begünstigung des Umbaus einer Fabrikhalle zu einem Wohngebäude; Herstellung eines …
- FG Köln, 21.04.2005 - 10 K 2079/03
Abgrenzung der Neuerrichtung von der Generalüberholung
- FG München, 19.06.2008 - 15 K 4242/05
Nachträgliche Herstellungsarbeiten nach dem FördG
- FG Sachsen, 07.04.2004 - 5 K 2475/02
Wochenend- bzw. Ferienwohnung als förderungswürdige Wohnung i.S. des § 4 InvZulG …
- FG Berlin, 29.05.2001 - 7 K 7344/98
Neuherstellung einer Wohnung im Zuge der umfangreichen Modernisierung eines …
- FG Saarland, 04.03.2005 - 1 K 357/00
Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung? (§ 10 e EStG)
- FG Brandenburg, 06.11.2003 - 5 K 1398/01
Keine Investitionszulage nach § 3 InvZulG 1999 für Umbau eines bisher teils leer …
- FG Nürnberg, 27.06.2002 - VI 242/99
Eigenheimzulage: Zur Frage der Herstellung einer neuen Wohnung durch Umbau- und …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.01.2002 - 2 K 2921/99
Anschaffung einer Wohnung nach Ablauf des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung …
- SG München, 05.04.2011 - S 5 AL 119/07
Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit