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   BGH, 30.09.2003 - X ZB 48/02   

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https://dejure.org/2003,5557
BGH, 30.09.2003 - X ZB 48/02 (https://dejure.org/2003,5557)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2003 - X ZB 48/02 (https://dejure.org/2003,5557)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2003 - X ZB 48/02 (https://dejure.org/2003,5557)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (ab 1.1.2002) § 517
    Versäumung der Berufungsfrist wegen Unmöglichkeit der Übertragung der Berufungsschrift per Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Keine Nachtfahrt bei gescheiterter Faxübertragung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Keine Nachtfahrt bei gescheiterter Faxübertragung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Keine Nachtfahrt bei gescheiterter Faxübertragung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 283
  • FamRZ 2004, 22
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BGH, 30.09.2003 - X ZB 48/02
    Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE NJW 1996, 2857) bereits entschieden hat, ist mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wird, daß unter normalen Umständen mit deren Abschluß bis 24.00 Uhr zu rechnen ist (BGH, Beschl. v. 1.2.2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 30.09.2003 - X ZB 48/02
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kommt nämlich dann in Frage, wenn das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen zu strengen Sorgfaltsmaßstab zugrunde gelegt und die besonderen Umstände des Falles nicht hinreichend berücksichtigt hat (BGH, Beschl. v. 5.11.2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437).
  • BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00

    Rechtzeitiger Beginn der Übermittlung per Telefax

    Auszug aus BGH, 30.09.2003 - X ZB 48/02
    Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE NJW 1996, 2857) bereits entschieden hat, ist mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wird, daß unter normalen Umständen mit deren Abschluß bis 24.00 Uhr zu rechnen ist (BGH, Beschl. v. 1.2.2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916).
  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZB 6/13

    Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Er hatte - um ca. 20.00 Uhr - so rechtzeitig mit der Übermittlung der Berufungsschrift begonnen, dass unter normalen Umständen mit deren Zugang bis 24 Uhr zu rechnen war (vgl. BVerfG 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - zu B II 2 der Gründe; BGH 30. September 2003 - X ZB 48/02 - zu II 2 c der Gründe; 1. Februar 2001 - V ZB 33/00 - zu II 2 der Gründe) .
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 218/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumnis wegen technischer Störung

    In diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristsäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG, NJW 2001, 3473 f; BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431, 1432 f; vom 30. September 2003 - X ZB 48/02, NJW-RR 2004, 283, 284).
  • LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19

    Pflicht zur Nutzung des beA bei Unerreichbarkeit des gerichtlichen Faxgeräts

    Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 24.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG NJW 1996, 2857, 2858; BGH NJW-RR 1997, 250, 250; BGH, Beschluss vom 30. September 2003, Az. X ZB 48/02, Rn. 8 nach juris).

    Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz durch Fax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (BVerfGE 1996, 2857, 2858; BGH NJW-RR 2003, 861, 861; BGH NJW-RR 2004, 283, 284).

  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 44/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Der Nutzer hat vielmehr mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss zum Fristablauf - hier bis 24.00 Uhr des 2. Februar 2010 - zu rechnen ist (BVerfG, NJW 2006, 829; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - X ZA 5/04, juris unter II; vom 30. September 2003 - X ZB 48/02, NJW-RR 2004, 283 unter II 2 c; vom 30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96, NJW-RR 1997, 250 unter II; jeweils mwN).
  • LAG Köln, 21.06.2018 - 7 Sa 768/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Weiterung einer

    Ebenso unerheblich erscheint die erstinstanzlich erhobene Behauptung der Beklagten, die Klägerin sei am 24.11.2016 in der Innenstadt von E zu Fuß gesehen worden (vgl. z.B. LAG Rheinland-Pfalz v. 06.04.2004, AuR 2005, 73; ErfKo/Reinhard, 17.Aufl., § 5 EFZG Rdnr. N16; Personalbuch/Griese, 23.Aufl., Stichwort Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Rdnr.10).
  • OLG Naumburg, 13.12.2006 - 6 U 64/06

    Schadensersatzansprüche der Diensstelle gegen Zivildienstleistenden -

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfangsnummer das Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wird, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24:00 Uhr zu rechnen ist (BGH vom 30. September 2003, Az.: X ZB 48/02, zitiert nach juris Rn. 8 [= NJW-RR 2004, 216 f.; BVerfGE NJW 1996, 2857]).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05

    Fristablauf: Übermittlungsrisiko bei Versendung eines Schriftsatzes

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht (NJW 1996, 2857) und Bundesgerichtshof (NJW-RR 1997, 250; BGH-Report 2003, 1431) darf das Übermittlungsrisiko bei der Versendung von Schriftsätzen über Telefax nicht auf die Partei abgewälzt werden Die Partei hat alles Erforderliche getan, wenn sie auf einem funktionsfähigen Sendegerät die korrekte Empfängernummer eingibt und so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass mit einem Eingang bei Gericht vor Ablauf der Frist gerechnet werden kann.
  • LSG Baden-Württemberg, 06.10.2009 - L 12 AS 2839/09 PKH-B
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