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   BGH, 25.02.1986 - X ZR 8/85   

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https://dejure.org/1986,2553
BGH, 25.02.1986 - X ZR 8/85 (https://dejure.org/1986,2553)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1986 - X ZR 8/85 (https://dejure.org/1986,2553)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1986 - X ZR 8/85 (https://dejure.org/1986,2553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Zusammenlegung zweier gesondert eingereichter, prioritätsgleicher Patentanmeldungen im Laufe des Erteilungsverfahrens bei vorausgesetzter Einheitlichkeit - Erledigung der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits - Aufhebung der Kosten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 26
    "Schweißgemisch"; Zusammenlegung von Patentanmeldungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 754
  • GRUR 1986, 531
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 25/65

    Mangelnde Patentierfähigkeit auf Grund des vorbekannten Standes der Technik -

    Auszug aus BGH, 25.02.1986 - X ZR 8/85
    Der beschließende Senat hat eine Wiedervereinigung von Stammanmeldung und Ausscheidungsanmeldung, also die Wiederherstellung einer ursprünglich einheitlichen Anmeldung, als zulässig angesehen (BGH GRUR 1967, 413, 417 - Kaskodeverstärker).
  • BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02

    Staubsaugersaugrohr

    Die Frage der Kostenlast rechtfertigt nur eine abgekürzte, Zeit- und Arbeitskraft ersparende Behandlung und Entscheidung (Sen.Beschl. v. 25.02.1986 - X ZR 8/85, GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch).

    Im Falle der auf übereinstimmender Erklärung beruhenden Erledigung des Rechtsstreits in der Revisionsinstanz bedeutet das, daß lediglich der mutmaßliche Ausgang des Revisionsverfahrens und dessen Auswirkung auf die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen festzustellen ist (BGH, Urt. v. 29.01.1985 - VI ZR 59/84, VersR 1985, 441) und es sich regelmäßig verbietet, hierbei alle rechtlichen Zweifelsfragen auszuschöpfen (Sen.Beschl. v. 25.02.1986 - X ZR 8/85, GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch).

  • BGH, 07.10.2021 - X ZB 14/20

    Akteneinsicht XXV

    Eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO hat nicht den Zweck, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 1986 - X ZR 8/85, GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch; Beschluss vom 15. Juli 2020 - IV ZB 11/20, NJW-RR 2020, 983 Rn. 7).
  • BGH, 23.09.1997 - X ZB 14/96

    "Textdatenwiedergabe"; Voraussetzungen der Teilung einer Patentanmeldung

    Dieses Begehren durfte bei Vorliegen eines berechtigten Interesses der Rechtsbeschwerdeführerin nicht zurückgewiesen werden (vgl. Benkard, aaO, § 35 PatG Rdn. 127 f.; zur Ausscheidung außerdem: Sen., Beschl. v. 09.03.1967 - X ZB 28/65, GRUR 1967, 413, 417 - Kaskodeverstärker; Beschl. v. 25.02.1986 - X ZB 8/85, GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch).
  • KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20

    Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung

    Ausschlaggebend ist hierbei insbesondere der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang, wobei lediglich eine summarische Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten erfolgen kann (vgl. Althammer in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 91a Rn. 24, 27), denn die Frage der Kostenlast rechtfertigt nur eine abgekürzte, Zeit und Arbeitskraft ersparende Behandlung und Entscheidung (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - X ZR 176/02 -, Rn. 17, juris - Staubsaugersaugrohr; Beschluss vom 25. Februar 1986 - X ZR 8/85 -, Rn. 2, juris - Schweißgemisch).
  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 58/93

    Zulässigkeit der Änderung eines europäischen Patents gem. § 64 Abs. 1

    Wirkungsangaben tragen zu einer Lehre zum technischen Handeln nichts bei (vgl. hierzu Benkard, a.a.O., Rdn. 44 und Rdn. 62 zu § 1 PatG jeweils m.N.; aus der Rechtsprechung u.a. BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; GRUR 1977, 152, 153 - Kennungsscheibe; GRUR 1988, 290, 293 re. Sp. - Kehlrinne; GRUR 1986, 531, 532 [BGH 25.02.1986 - X ZR 8/85] - Flugkostenminimierung).
  • KG, 10.03.2023 - 5 W 3/23

    Kostenentscheidung im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren

    Ausschlaggebend ist hierbei insbesondere der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang, wobei lediglich eine summarische Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten erfolgen kann (vgl. Althammer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 91a Rn. 24, 27), denn die Frage der Kostenlast rechtfertigt nur eine abgekürzte, Zeit und Arbeitskraft ersparende Behandlung und Entscheidung (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - X ZR 176/02 -, Rn. 17, juris - Staubsaugersaugrohr; Beschluss vom 25. Februar 1986 - X ZR 8/85 -, Rn. 2, juris - Schweißgemisch).
  • KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11

    Lauterkeitsrechtliche Angriffe auf den CD-Titel "Neujahrskonzert 2011"

    Die Frage der Kostenlast rechtfertigt nur eine abgekürzte, Zeit und Arbeitskraft ersparende Behandlung und Entscheidung (BGH GRUR 2005, 41 - Staubsaugerrohr; GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch).
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