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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2668
BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08 (https://dejure.org/2008,2668)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2008 - X ARZ 98/08 (https://dejure.org/2008,2668)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - X ARZ 98/08 (https://dejure.org/2008,2668)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 36 Abs. 1 Nr. 3; VerkProspG § 13 Abs. 2 a. F.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; VerkProspG § 13 Abs. 2 a.F.

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausreichen eines nicht zuverlässig feststellbaren gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstands von Streitgenossen für eine Gerichtsstandsebstimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO); Schaffung eines ausschließlichen Gerichtsstands bei falschen, irreführenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 36 Abs. 1 Nr. 3; VerkProspG § 13 Abs. 2 a. F.
    Zur Gerichtsstandsbestimmung für einen Schadensersatzprozess gegen die Verantwortlichen für die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1514
  • MDR 2008, 872
  • WM 2008, 1425
  • NZG 2008, 553
 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche …

    Auszug aus BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08
    Zwar steht ein nicht für sämtliche Streitgenossen gegebener ausschließlicher Gerichtsstand der Bestimmung eines anderen Gerichts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht entgegen (BGHZ 90, 155, 159 f.; Sen.Beschl. v. 7.2.2007 - X ARZ 423/06, NJW 2007, 1365).
  • BGH, 16.02.1984 - I ARZ 395/83

    Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei mehreren zu verklagenden …

    Auszug aus BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08
    Zwar steht ein nicht für sämtliche Streitgenossen gegebener ausschließlicher Gerichtsstand der Bestimmung eines anderen Gerichts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht entgegen (BGHZ 90, 155, 159 f.; Sen.Beschl. v. 7.2.2007 - X ARZ 423/06, NJW 2007, 1365).
  • OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07

    Weitergeltung von § 13 Abs. 2 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz für vor dem 1. 7. …

    Auszug aus BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08
    Es sieht sich aber an einer entsprechenden Anordnung durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 13. August 2007 (1 AR 45/07, juris) gehindert.
  • BGH, 20.10.2020 - X ARZ 124/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Internationale und örtliche Zuständigkeit in …

    Rn. 22 b) Diese abschließende Regelung steht - anders als die Bestimmung einer ausschließlichen Zuständigkeit im nationalen Prozessrecht (dazu BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - X ARZ 98/08, NZG 2008, 553 Rn. 20;… Beschluss vom 7. Februar 2007 - X ARZ 423/06, NJW 2007, 1365 Rn. 14) - auch einer abweichenden Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entgegen.
  • BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen …

    Rn. 30 2. Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts stehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gesichtspunkte der Prozessökonomie und Zweckmäßigkeit im Vordergrund (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - X ARZ 98/08, NJW-RR 2008, 1514 Rn. 20), wobei im Rahmen von § 36 Abs. 3 Nr. 1 ZPO im Regelfall ein Gericht am allgemeinen Gerichtsstand eines der beklagten Streitgenossen zu bestimmen ist (BGH…, Beschluss vom 21. August 2008 - X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789 Rn. 11).
  • BGH, 06.05.2025 - X ARZ 38/25

    Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags; …

    Rn. 40 Die Bestimmung des zuständigen Gerichts hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Prozesswirtschaftlichkeit zu erfolgen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - X ARZ 98/08, NJW-RR 2008, 1514 Rn. 20).
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