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Rechtsprechung
   BFH, 01.02.2000 - X B 109/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10320
BFH, 01.02.2000 - X B 109/99 (https://dejure.org/2000,10320)
BFH, Entscheidung vom 01.02.2000 - X B 109/99 (https://dejure.org/2000,10320)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - X B 109/99 (https://dejure.org/2000,10320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 10e Abs. 6; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Schuldrechtliches Erwerbsgeschäft - Unwirksamkeit des Kaufvertrages - Formmangel - Vorkostenabzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 e Abs. 6; FGO § 115 Abs. 2, 3
    Wohnungsanschaffung; Vorkostenabzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.05.1994 - VIII B 115/93

    Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung bei Personengesellschaften

    Auszug aus BFH, 01.02.2000 - X B 109/99
    Allein die Behauptung, der Streitfall habe grundsätzliche Bedeutung oder sei fehlerhaft entschieden, reicht nicht aus (…ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 1992 X B 58/92, BFH/NV 1993, 40; vom 20. Mai 1994 VIII B 115/93, BFH/NV 1995, 101).
  • BFH, 20.07.1992 - X B 58/92

    Mangel in der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei einer …

    Auszug aus BFH, 01.02.2000 - X B 109/99
    Allein die Behauptung, der Streitfall habe grundsätzliche Bedeutung oder sei fehlerhaft entschieden, reicht nicht aus (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 1992 X B 58/92, BFH/NV 1993, 40;… vom 20. Mai 1994 VIII B 115/93, BFH/NV 1995, 101).
  • FG Nürnberg, 16.08.2005 - I 341/02

    Herstellung eines Neubaus durch Umbaumaßnahmen

    Dies setzt in Umbaufällen voraus, dass entweder die bisher vorhandene Gebäudesubstanz -mit Rücksicht auf die für die Nutzungsdauer bestimmenden Gebäudeteile (z.B. Fundamente, tragende Innen- und Außenmauern, Geschossdecken, Dachkonstruktion)- nicht mehr nutzbar war (sog. Vollverschleiß vgl. BFH-Entscheidungen vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BStBl II 2003, 590 ; vom 15. Oktober 1999 X B 109/99, juris; vom 12. März 1996 X R 48/95, BStBl II 1996, 514 ) oder -sofern dies nicht gegeben ist-, dass die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude in bautechnischer Hinsicht das Gepräge geben.
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