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Rechtsprechung
   BFH, 04.12.2001 - X B 112/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1524
BFH, 04.12.2001 - X B 112/01 (https://dejure.org/2001,1524)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2001 - X B 112/01 (https://dejure.org/2001,1524)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - X B 112/01 (https://dejure.org/2001,1524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3 n.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. c

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Außerordentliche Einkünfte

 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00

    Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - X B 112/01
    Danach sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur dann gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteile vom 21. März 1996 XI R 51/95, BFHE 180, 152, BStBl II 1996, 416; vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431, m.w.N.).

    Im Urteil in BFH/NV 2001, 431 hat sich der BFH auch gegen die in der BFH-Entscheidung vom 2. September 1992 XI R 63/89 (BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831) angesprochene Möglichkeit, dass die Steuerermäßigung einer auf zwei Jahre verteilten Entschädigungszahlung in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen könne, ausgesprochen.

  • BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89

    Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - X B 112/01
    Im Urteil in BFH/NV 2001, 431 hat sich der BFH auch gegen die in der BFH-Entscheidung vom 2. September 1992 XI R 63/89 (BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831) angesprochene Möglichkeit, dass die Steuerermäßigung einer auf zwei Jahre verteilten Entschädigungszahlung in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen könne, ausgesprochen.
  • BFH, 21.03.1996 - XI R 51/95

    Bei Auflösung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Ersatz für …

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - X B 112/01
    Danach sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur dann gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteile vom 21. März 1996 XI R 51/95, BFHE 180, 152, BStBl II 1996, 416;… vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431, m.w.N.).
  • BFH, 20.07.1988 - I R 250/83

    Laufende vorzeitige Teilzahlungen an einen Handelsvertreter auf seine künftige …

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - X B 112/01
    Daneben wurde bereits in H 199 EStH 1998 die Aussage unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 I R 250/83 (BFHE 154, 98, BStBl II 1988, 936) auf in einer Summe gezahlte Entschädigungen beschränkt.
  • BFH, 18.07.2001 - X B 46/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - …

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - X B 112/01
    Hierzu wäre jedoch der schlüssige Vortrag erforderlich gewesen, dass die angestrebte BFH-Entscheidung geeignet und notwendig sei, künftige unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen über die betreffende Rechtsfrage zu verhindern (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596).
  • BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei …

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - X B 112/01
    Verteilen sich die Entschädigungszahlungen auf zwei Veranlagungszeiträume, hat die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur in einem Sonderfall gewährt (BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104).
  • BFH, 04.06.2003 - VII B 138/01

    Recht auf Akteneinsicht

    Hierzu muss der Beschwerdeführer schlüssig vortragen, dass die einheitliche Beantwortung einer Rechtsfrage nur durch eine (neuerliche) Entscheidung des BFH gesichert werden kann und dass die angestrebte BFH-Entscheidung geeignet und notwendig sei, künftige unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen über die betreffende Rechtsfrage zu verhindern (BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346).
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (…z.B. Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431, m.w.N.;… Beschlüsse vom 2. Februar 2001 XI B 93/00, BFH/NV 2001, 1020; vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, m.w.N.) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen.

    Sie müssen zum Zwecke der Tarifvergünstigung grundsätzlich in einem Veranlagungszeitraum zufließen (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 431, und vom 14. Mai 2003 XI R 12/00, BFHE 203, 38, BStBl II 2004, 449, beide m.w.N.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1020, und in BFH/NV 2002, 346, m.w.N.).

  • BFH, 21.01.2004 - XI R 40/02

    Entschädigung wegen Körperverletzung

    Entgegen der Auffassung des FA steht der tarifbegünstigten Besteuerung im Streitfall nicht die ständige Rechtsprechung des BFH entgegen, wonach Entschädigungen nur dann außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG sind, wenn sie steuerlich in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 2002 XI R 43/99, BFH/NV 2002, 717, m.w.N.;… vom 24. Januar 2002 XI R 2/01, BFHE 197, 526, BFH/NV 2002, 715, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346;… BFH-Urteil vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308).
  • BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) muss der Beschwerdeführer gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO konkret auf die Rechtsfrage und ihre Bedeutung für die Allgemeinheit eingehen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 32, m.w.N.).

    Dieses (neue) gesetzliche Tatbestandsmerkmal erfasst zunächst die Fälle der sog. Divergenzrevision (BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, und in BFH/NV 2002, 346).

    Ausreichend ist insoweit auch das schlüssige Vorbringen, die Entscheidung des Finanzgerichts beruhe auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1596; in BFH/NV 2002, 346).

  • BFH, 27.10.2015 - X R 12/13

    Tarifbegünstigte Besteuerung von Abschlagszahlungen an einen Handelsvertreter

    Im Übrigen ist die Verteilung auf zwei verschiedene Veranlagungszeiträume schädlich (vgl. ausdrücklich zu § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, unter 1., m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2002 - V B 25/02

    Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Subunternehmers

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein muss (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 45/01, BFH/NV 2002, 959; vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2019 - X B 45/18

    Berücksichtigung eines Schrottwertes von Schiffen bei der Bemessung der AfA

    Diesbezüglich hat die (frühere) Rechtsprechung zwar das schlüssige Vorbringen für ausreichend gehalten, die Entscheidung des FG beruhe auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung, da in diesem Fall davon auszugehen wäre, dass andere Finanzgerichte der beanstandeten Entscheidung nicht folgten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, unter 2., …und vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, Rz 9).
  • BFH, 01.10.2002 - XI B 187/01

    NZB; Darlegung von Zulassungsgründen, nachgereichte Schriftsätze

    Bei den Zulassungsgründen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt, insbesondere auch, warum auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung die Rechtsfrage nicht beantwortet werden kann (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, und vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346).

    Die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung, ist nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nur nach den innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erwägungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 346).

  • BFH, 29.01.2003 - XI B 186/01

    NZB: Divergenz, Verfahrensmangel

    Bei den Zulassungsgründen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt, insbesondere auch, warum auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung die Rechtsfrage nicht beantwortet werden kann (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, und vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346).

    c) Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO erfordert auch dann eine Entscheidung des BFH, wenn die einheitliche Beantwortung einer Rechtsfrage nur durch eine Entscheidung des BFH gesichert werden kann (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1596; in BFH/NV 2002, 346).

  • BFH, 28.08.2002 - V B 71/02

    Vorbehalt der Nachprüfung; Änderung einer Steuerfestsetzung

    Die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung, ist nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nur nach den innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346).
  • BFH, 26.04.2002 - V B 168/01

    Überlassung von Räumen an Prostituierte als steuerpflichtiger Umsatz

  • BFH, 14.03.2002 - V B 119/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 15.11.2006 - XI B 17/06

    Überlange Verfahrensdauer; verspätete Sachaufklärungsrüge

  • BFH, 23.12.2005 - VIII B 62/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Auslegung von Verträgen; AdV

  • BFH, 17.03.2003 - VII B 269/02

    NZB: Zulassungsgründe, Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Vermischen von …

  • BFH, 19.02.2002 - V B 52/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

  • BFH, 06.06.2003 - III B 98/02

    NZB: Begründungsanforderungen, Begründungsfrist, Vorabentscheidungsersuchen an …

  • BFH, 15.11.2006 - XI B 18/06

    NZB: Verhältnis Strafverfahren-FG-Verfahren

  • BFH, 17.05.2002 - V B 158/01

    USt; Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters

  • BFH, 10.06.2002 - V B 135/01

    USt; Leistungen der Gesellschafter an ihre Gesellschaft

  • BFH, 14.03.2002 - V B 45/01

    Vorsteuer, Sofortabzug

  • BFH, 28.02.2002 - V B 154/01

    Einzelunternehmer - Versicherungsmathematisches Gutachten - GmbH - …

  • BFH, 05.04.2004 - VII B 178/03

    Schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen …

  • BFH, 14.11.2002 - XI B 69/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung; grobes Verschulden …

  • BFH, 28.02.2002 - V B 167/01

    Widerstreitende Steuerfestsetzung; Festsetzungsfrist

  • BFH, 06.04.2006 - XI B 86/05

    Entschädigung - ratenweise Auszahlung, halber Steuersatz

  • BFH, 23.12.2005 - VIII B 64/05

    Stille Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaft

  • BFH, 25.02.2005 - III B 129/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verlängerung der …

  • BFH, 08.12.2004 - IX B 24/04

    GbR - Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung

  • BFH, 02.04.2003 - V B 172/02

    NZB: Feststellungsinteresse für Schadensersatzprozess

  • BFH, 17.02.2003 - XI B 193/02

    Tarifbegünstigung nach § 34 EStG; nur teilweise Veräußerung eines …

  • BFH, 29.01.2003 - XI B 132/01

    Abzugsfähigkeit einer Golfspende

  • BFH, 29.03.2004 - V B 98/03

    Glaubhaftmachung des Zugangs eines mit der Post übermittelten Schriftstücks

  • BFH, 06.02.2002 - V B 36/01

    Sauna als Heilbad?

  • BFH, 11.02.2003 - I B 63/02

    Auslegung von Willenserklärungen, grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 16.05.2002 - V B 183/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Berufsverband - Förderungsvertrag - …

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