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Rechtsprechung
   BFH, 26.01.1996 - X B 133/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9831
BFH, 26.01.1996 - X B 133/95 (https://dejure.org/1996,9831)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1996 - X B 133/95 (https://dejure.org/1996,9831)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1996 - X B 133/95 (https://dejure.org/1996,9831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 133/95
    Zur erforderlichen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muß der Beschwerdeführer konkret darauf eingehen, inwieweit die als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen umstritten ist (vgl. BFH- Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, …und vom 9. Mai 1995 VIII B 109/94, BFH/NV 1995, 1075).
  • BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung …

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 133/95
    Auf diese Ausführungen haben die Prozeßbeteiligten einen Anspruch; nur so ist sichergestellt, daß das Recht auf Gehör gewährt wurde (BFH-Urteile vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187, …und vom 19. Februar 1993 III R 101/89, BFH/NV 1994, 555).
  • BFH, 09.05.1995 - VIII B 109/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 133/95
    Zur erforderlichen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muß der Beschwerdeführer konkret darauf eingehen, inwieweit die als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen umstritten ist (vgl. BFH- Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 9. Mai 1995 VIII B 109/94, BFH/NV 1995, 1075).
  • BFH, 19.02.1993 - III R 101/89

    Verfahrensfehler auf Grund der Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 133/95
    Auf diese Ausführungen haben die Prozeßbeteiligten einen Anspruch; nur so ist sichergestellt, daß das Recht auf Gehör gewährt wurde (BFH-Urteile vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187, und vom 19. Februar 1993 III R 101/89, BFH/NV 1994, 555).
  • BFH, 19.06.1995 - III B 186/94

    Finanzgerichtsordnung; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 133/95
    Ist das Urteil des FG auf mehrere die Entscheidung tragende Gründe gestützt, muß hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i. S. von § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluß vom 19. Juni 1995 III B 186/94, BFH/NV 1996, 51).
  • BFH, 28.01.2004 - I B 50/03

    Wiedereröffnung des Verfahrens

    Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht, dass das FG das Verfahren ermessensfehlerhaft nicht wiedereröffnet habe, ist für eine Darlegung dieses Verfahrensmangels i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO somit die schlüssige Angabe von Tatsachen erforderlich, aus denen sich die Verletzung der Verpflichtung des FG zu fehlerfreier Ermessensausübung ergibt (…BFH-Beschlüsse vom 25. April 1996 VIII B 30/95, BFH/NV 1997, 118; vom 26. Januar 1996 X B 133/95, BFH/NV 1996, 563).
  • BFH, 25.04.1996 - VIII B 30/95

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung der Wiedereröffnung des Verfahrens …

    Für die Bezeichnung des Verfahrensmangels ist in einem solchen Fall die schlüssige Angabe von Tatsachen erforderlich, aus denen sich die Verletzung dieser Grundsätze durch das FG ergibt (BFH-Beschluß vom 26. Januar 1996 X B 133/95, BFH/NV 1996, 563).
  • BFH, 16.07.1997 - X B 212/96

    Umfang der Beschwerdebegründung

    Die dem Rechtsuchenden in § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO auferlegte Darlegungslast erfordert es im Fall des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, daß der Beschwerdeführer die Tatsachen genau bezeichnet, aus denen sich nach seiner Meinung der behauptete Verfahrensverstoß ergibt, und daß er in sich schlüssig zumindest die Möglichkeit aufzeigt, daß das angefochtene Urteil auf diesem Mangel beruht (s. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. Januar 1996 X B 133/95, BFH/NV 1996, 563 …und vom 25. April 1996 VIII B 30/95, BFH/NV 1997, 118;… Gräber, Kommentar zur Finanzgerichtsordnung, 4. Auflage, 1997, § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 37 f., m. w. N.).
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