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Rechtsprechung
   BFH, 26.01.1999 - X B 135/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5543
BFH, 26.01.1999 - X B 135/98 (https://dejure.org/1999,5543)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1999 - X B 135/98 (https://dejure.org/1999,5543)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - X B 135/98 (https://dejure.org/1999,5543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 22 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegung - Behauptung - Beginn der Rente - Anwendbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; vorhandene BFH-Rspr.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.07.1989 - X R 33/86

    Wiederauflebende Witwen-/Witwerrente keine neue Leibrente

    Auszug aus BFH, 26.01.1999 - X B 135/98
    Es wäre z.B. auch eine Auseinandersetzung mit dem vom FG zur Stützung seiner Rechtsauffassung herangezogenen Senatsurteil vom 12. Juli 1989 X R 33/86 (BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012) und darüber hinaus mit dem Senatsurteil vom 22. Januar 1991 X R 56/90 (BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688) erforderlich gewesen.
  • BFH, 22.01.1991 - X R 56/90

    Vorgezogenes Knappschaftsruhegeld als lebenslängliche Leibrente

    Auszug aus BFH, 26.01.1999 - X B 135/98
    Es wäre z.B. auch eine Auseinandersetzung mit dem vom FG zur Stützung seiner Rechtsauffassung herangezogenen Senatsurteil vom 12. Juli 1989 X R 33/86 (BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012) und darüber hinaus mit dem Senatsurteil vom 22. Januar 1991 X R 56/90 (BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688) erforderlich gewesen.
  • BFH, 23.01.1995 - X B 155/94

    Anforderungen an die Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 26.01.1999 - X B 135/98
    In einem solchen Falle sind für die schlüssige Darlegung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Problem und Ausführungen dazu erforderlich, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708;… vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810).
  • BFH, 15.02.1995 - II B 118/94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung einer …

    Auszug aus BFH, 26.01.1999 - X B 135/98
    In einem solchen Falle sind für die schlüssige Darlegung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Problem und Ausführungen dazu erforderlich, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708; vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810).
  • BFH, 03.12.1999 - I B 3/99

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter

    Ist die betreffende Frage bereits höchstrichterlich entschieden, so muss er hierzu insbesondere darlegen, weshalb gleichwohl eine erneute Entscheidung des BFH im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung notwendig ist (…BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1998 VIII B 64/98, BFH/NV 1999, 798; vom 26. Januar 1999 X B 135/98, BFH/NV 1999, 954;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 62, m.w.N.).
  • BFH, 15.09.2000 - V B 93/00

    Revision: Zulassung der Revision - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - …

    Ist die betreffende Frage bereits höchstrichterlich entschieden worden, so muss er außerdem dartun, welche Aspekte seinerzeit nicht berücksichtigt worden sind oder aus welchen anderen Gründen weiterhin ein Klärungsbedarf besteht (BFH-Beschlüsse vom 26. Januar 1999 X B 135/98, BFH/NV 1999, 954).
  • BFH, 30.08.1999 - X B 67/99

    NZB bei Erlassantrag

    Was das in der Beschwerdeschrift angeschnittene, mit den Begriffen "unbillig" und "Ermessen" verbundene Rechtsanwendungsproblem betrifft, so hätte es angesichts des aktuellen Meinungsstands (…s. dazu Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 227 AO 1977, Rz. 6 ff., und Hübschmann/Hepp/ Spitaler, a.a.O., § 227 AO 1977, Rz. 110 ff., jeweils m.w.N.) einer detaillierten Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur bedurft, um (weiteren) Klärungsbedarf darzutun (BFH-Beschluß vom 26. Januar 1999 X B 135/98, BFH/NV 1999, 954, 955).
  • BFH, 30.10.2000 - V B 89/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Feststellungsbescheid; Bindungswirkung

    Zur schlüssigen Darlegung (vgl. § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) gehört u.a., dass der Beschwerdeführer bereits vorhandene Rechtsprechung (und Literatur) zu der von ihm für klärungsbedürftig gehaltenen Rechtsfrage berücksichtigt und vorträgt, weshalb nach seiner Ansicht eine Klärung bislang noch aussteht (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Januar 1999 X B 135/98, BFH/NV 1999, 954, 955, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2000 - I B 67/99

    Bedienstete des Europäischen Patentamts - Deutsche Einkommensbesteuerung - …

    Ist die betreffende Frage bereits höchstrichterlich entschieden worden, so muss er außerdem dartun, welche Aspekte seinerzeit nicht berücksichtigt worden sind oder aus welchen anderen Gründen weiterhin ein Klärungsbedarf besteht (BFH-Beschlüsse vom 26. Januar 1999 X B 135/98, BFH/NV 1999, 954;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 62, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2000 - I B 61/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; mehrere unabhängig voneinander tragende …

    Ist die betreffende Frage bereits höchstrichterlich entschieden worden, so muss er außerdem dartun, welche Gesichtspunkte seinerzeit nicht berücksichtigt worden sind oder aus welchen anderen Gründen weiterhin ein Klärungsbedarf besteht (BFH-Beschluss vom 26. Januar 1999 X B 135/98, BFH/NV 1999, 954;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 62, m.w.N.).
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