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Rechtsprechung
   BFH, 07.01.2004 - X B 138/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14681
BFH, 07.01.2004 - X B 138/03 (https://dejure.org/2004,14681)
BFH, Entscheidung vom 07.01.2004 - X B 138/03 (https://dejure.org/2004,14681)
BFH, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - X B 138/03 (https://dejure.org/2004,14681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Zulassung der Revision zur Rechtsfortbildung und zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - X B 138/03
    Das FG ging vielmehr in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BFH davon aus, dass ein Steuerbescheid nicht schon allein deshalb nichtig ist, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt oder weil die in Frage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind, sondern nur dann keine Beachtung verdient --und deshalb als nichtig anzusehen ist--, "wenn er die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so erheblichen Maß verletzt, dass von niemand erwartet werden kann, ihn als verbindlich anzuerkennen" (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1981 IV B 13/81, BFHE 134, 223, BStBl II 1982, 133; Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).

    Welche Fehler im Einzelnen die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts zur Folge haben können, lässt sich nur von Fall zu Fall entscheiden (BFH-Beschluss in BFHE 134, 223, BStBl II 1982, 133).

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - X B 138/03
    Das FG ging vielmehr in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BFH davon aus, dass ein Steuerbescheid nicht schon allein deshalb nichtig ist, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt oder weil die in Frage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind, sondern nur dann keine Beachtung verdient --und deshalb als nichtig anzusehen ist--, "wenn er die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so erheblichen Maß verletzt, dass von niemand erwartet werden kann, ihn als verbindlich anzuerkennen" (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1981 IV B 13/81, BFHE 134, 223, BStBl II 1982, 133; Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer …

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - X B 138/03
    Außerdem ist zumindest in Grundzügen anzugeben, was er Entscheidungserhebliches vorgetragen hätte, wenn ihm ausreichend Gehör gewährt worden wäre (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
  • BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - X B 138/03
    Zudem hat die Klägerin nicht tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des BFH andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479;… vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482; vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 42).
  • BFH, 12.07.2002 - II B 33/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur …

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - X B 138/03
    Zudem hat die Klägerin nicht tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des BFH andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479; vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482;… vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 42).
  • BFH, 05.07.2002 - XI B 67/00

    NZB; Divergenz; neuer Sachverhaltsvortrag

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - X B 138/03
    Zudem hat die Klägerin nicht tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des BFH andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479;… vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482;… vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 42).
  • BFH, 12.12.2002 - X B 99/02

    NZB: Rechtsfortbildung, Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - X B 138/03
    Ob nach der Neufassung der Revisionszulassungsgründe durch das 2.FGOÄndG erhebliche Fehler eines FG bei der Auslegung revisiblen Rechts zur Zulassung führen können (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; vom 12. Dezember 2002 X B 99/02, BFH/NV 2003, 496), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • FG Köln, 17.05.2018 - 13 K 3342/12

    Rechtsstreit um die Behandlung von mit ausländischer Quellensteuer belegter …

    Das Abschnittsprinzip stellt ein der gleichmäßigen Heranziehung der Steuerpflichtigen dienendes allgemeines Grundprinzip des deutschen Steuerrechtssystems dar, das nicht nur erhebungstechnischen Notwendigkeiten entspricht, sondern ein materielles Prinzip der Einkommenbesteuerung ausdrückt (vgl. BFH-Beschluss vom 17.02.2005 - X B 138/03, BFH/NV 2005, 1264 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 18.12.1990 - VIII R 7/87, juris, m.w.N.).
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