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| BFH, 03.07.1998 - X B 14/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § Abs. 1 Nr. 3
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Hilfsweise Einlegung - Bedingte Einlegung eines Rechtsmittels - Zulassungsfreie Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.06.1982 - VII B 115/81
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 03.07.1998 - X B 14/98
Wegen der im Prozeßrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels allgemein als unzulässig angesehen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603;… zuletzt BFH-Beschluß vom 14. August 1997 VII B 132/97, BFH/NV 1998, 194;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rdnr. 54, m.w.N.). - BFH, 14.08.1997 - VII B 132/97
Zulässigkeit einer unter einer Bedingung eingelegten Beschwerde
Auszug aus BFH, 03.07.1998 - X B 14/98
Wegen der im Prozeßrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels allgemein als unzulässig angesehen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603; zuletzt BFH-Beschluß vom 14. August 1997 VII B 132/97, BFH/NV 1998, 194;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rdnr. 54, m.w.N.).
- BFH, 03.08.2000 - IV B 61/00
"Hilfsweise" erhobene NZB
Wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels allgemein als unzulässig angesehen (s. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603; aus jüngerer Zeit auch BFH-Beschluss vom 3. Juli 1998 X B 14/98, BFH/NV 1999, 65, m.w.N.). - BFH, 25.11.1999 - VII B 188/99
"Hilfsweise" eingelegte NZB
Wegen der im Prozeßrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels aber allgemein als unzulässig angesehen (vgl. Bundesfinanzhof, Beschlüsse u.a. vom 3. Juli 1998 X B 14/98, BFH/NV 1999, 65; …und vom 6. Juni 1989 VII B 16/89, BFH/NV 1990, 117). - BFH, 08.09.2000 - VII B 190/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Verpätete …
Im Übrigen ist die Beschwerde auch deshalb unzulässig, weil sie "hilfsweise" eingelegt worden ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3. Juli 1998 X B 14/98, BFH/NV 1999, 65).
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