Rechtsprechung
| BFH, 24.11.2009 - X B 142/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Abgrenzung von Verfahrensfehler und Rechtsfehler bei streitiger Wiedereinsetzung im Einspruchsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Annahme eines Zulassungsgrundes für eine Revision bei einer Berufung auf ein angebliches Fehlverhalten einer Finanzbehörde bei einer Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - datenbank.nwb.de
Kein Verfahrensfehler sondern materiell-rechtlicher Fehler bei streitiger Wiedereinsetzung im Einspruchsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 06.05.2008 - 13 K 874/06
- BFH, 24.11.2009 - X B 142/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.11.2003 - VII B 347/02
Verletzung der Aufklärungspflicht - unterlassene Beiziehung von Akten
Auszug aus BFH, 24.11.2009 - X B 142/08
aa) Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht in seiner ständigen Rechtsprechung Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts und des materiellen Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit Einsprüchen, die die Finanzbehörde als unzulässig verworfen hat, als materiell-rechtliche Fragen an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2009 X B 33/08, nicht veröffentlicht --n.v.--;… vom 26. Oktober 1999 X B 39/99, BFH/NV 2000, 578) Der BFH hat dementsprechend entschieden, es werde schon dem Grunde nach kein Verfahrensmangel dargelegt, wenn sich der Steuerpflichtige darauf berufe, die Finanzbehörde habe nach Versäumung der Einspruchsfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Unrecht versagt und das FG die Entscheidung der Finanzbehörde in seiner Entscheidung bestätigt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 VII B 282/01, BFH/NV 2002, 1473; vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2005 X B 46/05, n.v.). - BFH, 21.07.2009 - X B 33/08
Verfahrensfehler bei rechtsfehlerhafter Annahme der Bestandskraft eines …
Auszug aus BFH, 24.11.2009 - X B 142/08
aa) Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht in seiner ständigen Rechtsprechung Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts und des materiellen Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit Einsprüchen, die die Finanzbehörde als unzulässig verworfen hat, als materiell-rechtliche Fragen an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2009 X B 33/08, nicht veröffentlicht --n.v.--;… vom 26. Oktober 1999 X B 39/99, BFH/NV 2000, 578) Der BFH hat dementsprechend entschieden, es werde schon dem Grunde nach kein Verfahrensmangel dargelegt, wenn sich der Steuerpflichtige darauf berufe, die Finanzbehörde habe nach Versäumung der Einspruchsfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Unrecht versagt und das FG die Entscheidung der Finanzbehörde in seiner Entscheidung bestätigt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 VII B 282/01, BFH/NV 2002, 1473;… vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2005 X B 46/05, n.v.). - BFH, 28.06.2005 - X B 46/05
Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln und eines schwerwiegenden …
Auszug aus BFH, 24.11.2009 - X B 142/08
aa) Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht in seiner ständigen Rechtsprechung Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts und des materiellen Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit Einsprüchen, die die Finanzbehörde als unzulässig verworfen hat, als materiell-rechtliche Fragen an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2009 X B 33/08, nicht veröffentlicht --n.v.--;… vom 26. Oktober 1999 X B 39/99, BFH/NV 2000, 578) Der BFH hat dementsprechend entschieden, es werde schon dem Grunde nach kein Verfahrensmangel dargelegt, wenn sich der Steuerpflichtige darauf berufe, die Finanzbehörde habe nach Versäumung der Einspruchsfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Unrecht versagt und das FG die Entscheidung der Finanzbehörde in seiner Entscheidung bestätigt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 VII B 282/01, BFH/NV 2002, 1473;… vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2005 X B 46/05, n.v.). - BFH, 27.06.2002 - VII B 282/01
Verfahrensmangel; fehlerhafte Versagung der Wiedereinsetzung im …
Auszug aus BFH, 24.11.2009 - X B 142/08
aa) Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht in seiner ständigen Rechtsprechung Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts und des materiellen Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit Einsprüchen, die die Finanzbehörde als unzulässig verworfen hat, als materiell-rechtliche Fragen an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2009 X B 33/08, nicht veröffentlicht --n.v.--;… vom 26. Oktober 1999 X B 39/99, BFH/NV 2000, 578) Der BFH hat dementsprechend entschieden, es werde schon dem Grunde nach kein Verfahrensmangel dargelegt, wenn sich der Steuerpflichtige darauf berufe, die Finanzbehörde habe nach Versäumung der Einspruchsfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Unrecht versagt und das FG die Entscheidung der Finanzbehörde in seiner Entscheidung bestätigt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 VII B 282/01, BFH/NV 2002, 1473;… vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2005 X B 46/05, n.v.). - BFH, 26.10.1999 - X B 39/99
Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 24.11.2009 - X B 142/08
aa) Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht in seiner ständigen Rechtsprechung Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts und des materiellen Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit Einsprüchen, die die Finanzbehörde als unzulässig verworfen hat, als materiell-rechtliche Fragen an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2009 X B 33/08, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 26. Oktober 1999 X B 39/99, BFH/NV 2000, 578) Der BFH hat dementsprechend entschieden, es werde schon dem Grunde nach kein Verfahrensmangel dargelegt, wenn sich der Steuerpflichtige darauf berufe, die Finanzbehörde habe nach Versäumung der Einspruchsfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Unrecht versagt und das FG die Entscheidung der Finanzbehörde in seiner Entscheidung bestätigt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 VII B 282/01, BFH/NV 2002, 1473;… vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2005 X B 46/05, n.v.).
- BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist
Ein Verstoß der Finanzbehörde bei Erlass des angefochtenen Verwaltungsakts oder im Rechtsbehelfsverfahren gehört im Allgemeinen nicht dazu (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 VII B 282/01, BFH/NV 2002, 1473; vom 24. November 2009 X B 142/08, BFH/NV 2010, 456). - BFH, 31.10.2013 - III B 74/12
Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist
Die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers rechtfertigt die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht (BFH-Beschluss vom 24. November 2009 X B 142/08, BFH/NV 2010, 456, m.w.N.).Rn. 5 c) Zwar ist nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Revision u.a. auch dann zuzulassen, wenn das FG-Urteil unter einem so schwerwiegenden Rechtsfehler leidet, dass sein Fortbestehen das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen würde (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 456), doch lässt sich den Ausführungen der Klägerin nicht entnehmen, dass dem FG im Streitfall ein derartig gravierender Fehler unterlaufen ist.
- BFH, 20.06.2011 - X B 152/09
Keine mangelnde Sachaufklärung bei gewerblichem Grundstückshandel
Dass das FG aus den verwendeten Beweismitteln inhaltlich nicht den durch die Kläger gewünschten Schluss gezogen hat, ist aber eine materielle Rüge, die mit einer Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision nicht geltend gemacht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 24. November 2009 X B 142/08, BFH/NV 2010, 456, unter 2.a aa). - BFH, 04.12.2013 - X B 120/13
Verstoß des FG gegen die Ermittlungspflicht bei unterlassener Beiziehung von …
Dass das FG daraus inhaltlich nicht den vom Kläger gewünschten Schluss gezogen hat, ist eine materielle Rüge, die mit einer Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision nicht geltend gemacht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 24. November 2009 X B 142/08, BFH/NV 2010, 456, unter 2.a aa).
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