Rechtsprechung
| BFH, 12.02.1997 - X B 146/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bindung an eine von einem Rechtsanwalt erklärte Rücknahme eines Einspruchs nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88
- Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und …
Auszug aus BFH, 12.02.1997 - X B 146/96
Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das Handeln eines angeblichen Vertreters nicht bzw. nicht nachgewiesenermaßen kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn ferner der "Geschäftsgegner" nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene billige das Handeln seines Vertreters (BFH-Urteil vom 25. September 1990 IX R 84/88, BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120 unter IV. 1.). - BFH, 28.01.1976 - IV R 168/73
Lohnsteuer-Außenprüfer - Lohnsummensteuerprüfung - Anerkennungserklärung - …
Auszug aus BFH, 12.02.1997 - X B 146/96
Diese Grundsätze, die auch im öffentlichen Verfahrensrecht gelten, besagen, daß als Bevollmächtigter i. S. der § 80 Abs. 1 Satz 1, § 122 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung (AO 1977) auch derjenige gilt, der ohne Vollmacht gegenüber den Finanzbehörden wie ein Bevollmächtigter auftritt, wenn der von ihm durch sein Auftreten erzeugte Rechtsschein der Bevollmächtigung dem Vertretenen zurechenbar ist (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH --) vom 28. Januar 1976 IV R 168/73, BFHE 118, 49, 54, BStBl II 1976, 344).
- BFH, 01.12.2004 - II R 17/04
Rückwirkende Genehmigung der Einspruchs- und Klageerhebung umfasst nicht auch die …
Darüber hinaus sind die Grundsätze über die sog. Vollmachten kraft Rechtsscheins auch im steuerlichen Verwaltungsverfahren anzuwenden (vgl. dazu BFH-Entscheidungen vom 25. September 1990 IX R 84/88, BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120, unter B. IV. 1., und vom 12. Februar 1997 X B 146/96, BFH/NV 1997, 542). - BFH, 10.10.2002 - VI R 13/01
Antrag auf Lohnsteuerpauschalierung
Danach gilt als Bevollmächtigter auch derjenige, der ohne Vollmacht gegenüber den Finanzbehörden wie ein Bevollmächtigter auftritt, wenn der von ihm durch sein Auftreten erzeugte Rechtsschein der Bevollmächtigung dem Vertretenen zurechenbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Februar 1997 X B 146/96, BFH/NV 1997, 542; BFH-Urteil vom 28. Januar 1976 IV R 168/73, BFHE 118, 49, 54, BStBl II 1976, 344). - FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11
Ausübung des Wahlrechts zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen bis zum Eintritt …
Rn. 58 Allerdings ist in Bezug auf die Vertretung des Arbeitgebers gegenüber der Finanzbehörde im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung in der Rechtsprechung anerkannt, dass die herkömmlichen Rechtsscheinsgrundsätze eingreifen, wonach als Bevollmächtigter auch derjenige gilt, der ohne Vollmacht gegenüber den Finanzbehörden wie ein Bevollmächtigter auftritt, wenn der von ihm durch sein Auftreten erzeugte Rechtsschein der Bevollmächtigung dem Vertretenen zurechenbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Februar 1997 X B 146/96, BFH/NV 1997, 542; BFH-Urteil vom 28. Januar 1976 IV R 168/73, BFHE 118, 49, 54, BStBl II 1976, 344).
- BFH, 29.06.1998 - VIII B 73/97
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Beantwortung einer Rechtsfrage von …
Der BFH hat wiederholt entschieden, daß im Steuerrecht die Grundsätze der Anscheins- oder Duldungsvollmacht zur Anwendung kommen (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1976 IV R 168/73, BFHE 118, 49, BStBl II 1976, 344, und vom 25. September 1990 IX R 84/88, BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120; s. ferner den während des Beschwerdeverfahrens veröffentlichten Beschluß vom 12. Februar 1997 X B 146/96, BFH/NV 1997, 542). - FG Niedersachsen, 31.01.2001 - 4 K 539/00
Auskunftsbegehren gegenüber bevollmächtigtem Steuerberater
Eine Duldungsvollmacht ist anzunehmen, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und die Finanzbehörde dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 29.09.1990 - IX R 84/88 - BStBl II 1991, 120 (122 f.), sowie BFH-Beschlüsse vom 12.02.1997 - X B 146/96 - BFH/NV 1997, 542 …und vom 29.06.1998 - VIII B 73/97 - BFH/NV 1998, 1454 (1455)). - FG Baden-Württemberg, 16.12.1999 - 1 K 303/99
Grundsätze über die Anscheinsvollmacht; Zustellung bei Bestellung von mehreren …
Diese Grundsätze sind auch im öffentlichen Verfahrensrecht anwendbar (BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 1997 X B 146/96, BFH/NV 1997, 542;… vom 29. Juni 1998 VIII B 73/97, BFH/NV 1998, 1454 ). - FG Hessen, 16.07.1998 - 4 K 3889/96
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Kapitalertragsteuer von offenen oder verdeckten …
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