Rechtsprechung
| BFH, 24.10.2001 - X B 148/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Zulassungsgrund - Divergenz - Grundstückserwerb - Private Vermögensverwaltung - Umschichtung - Grundstücksgröße
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …
Auszug aus BFH, 24.10.2001 - X B 148/00
Er rügt ordnungsgemäß, das Finanzgericht (FG) habe seiner Entscheidung Rechtssätze zugrunde gelegt, die mit ebenfalls tragenden Rechtssätzen der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) und vom 18. Mai 1999 I R 118/97 (BFHE 188, 561, BStBl II 2000, 28) nicht übereinstimmten.Nach den BFH-Entscheidungen in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und in BFHE 188, 561, BStBl II 2000, 28 komme es dagegen weder auf die Größe noch auf den Wert des einzelnen Objekts noch auf dessen Nutzungsart an.
Der Große Senat des BFH hat im Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C. II.) die Grundsätze der Rechtsprechung für die Annahme gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung von Ein-, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen (Wohneinheiten) im Wesentlichen bestätigt.
Der Große Senat hat im Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C. II. 1.) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der BFH für den Verkauf unbebauten Grundbesitzes keine feste "Drei-Objekt-Grenze" aufgestellt hat.
- BFH, 18.05.1999 - I R 118/97
Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze
Auszug aus BFH, 24.10.2001 - X B 148/00
Er rügt ordnungsgemäß, das Finanzgericht (FG) habe seiner Entscheidung Rechtssätze zugrunde gelegt, die mit ebenfalls tragenden Rechtssätzen der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) und vom 18. Mai 1999 I R 118/97 (BFHE 188, 561, BStBl II 2000, 28) nicht übereinstimmten.Nach den BFH-Entscheidungen in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und in BFHE 188, 561, BStBl II 2000, 28 komme es dagegen weder auf die Größe noch auf den Wert des einzelnen Objekts noch auf dessen Nutzungsart an.
Dem BFH-Urteil in BFHE 188, 561, BStBl II 2000, 28 widerspricht das finanzgerichtliche Urteil ebenfalls nicht.
- BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der …
bb) Allerdings hat der BFH zur Veräußerung unbebauter Grundstücke darauf hingewiesen, dass für den Verkauf unbebauten Grundbesitzes keine feste "Drei-Objekt-Grenze" aufgestellt worden ist (Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, 258, BStBl II 1982, 700;… vom 4. März 1993 IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728; Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2001 X B 148/00, BFH/NV 2002, 192; s. auch Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 1.). - FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93
Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03
Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; …
Bei der Anschaffung von unbebautem Grundbesitz und der anschließenden Veräußerung (von Teilflächen) kann im Einzelfall ein gewerblicher Grundstückshandel bei Vorliegen besonderer Umstände auch dann anzunehmen sein, wenn weniger als vier Objekte veräußert werden (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2001 X B 148/00 BFH/NV 2002, 192 ).
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