Rechtsprechung
| BFH, 27.09.2006 - X B 149/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § ... 15 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 32c; ; EStG § 32c Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 32c Abs. 2 Satz 2; ; GewStG § 7; ; GewStG § 8 Nr. 4; ; GewStG § 9; ; GewStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; GewStG § 9 Nr. 2a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
NZB: grundsätzliche Bedeutung - datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewerbesteuerbelastung des Gewinnanteils des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA); Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Herausnahme von Gewinnanteilen aus der Tarifbegrenzung; Gewinnanteile des Komplementärs einer KGaA (Kommanditgesellschaft ...
Verfahrensgang
- FG München, 22.07.2005 - 8 K 2882/02
- BFH, 27.09.2006 - X B 149/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte
Auszug aus BFH, 27.09.2006 - X B 149/05
Im Grundsatz wird die Tarifbegrenzung nach § 32c EStG nach der gesetzgeberischen Intention nur für solche gewerblichen Einkünfte gewährt, die beim Bezieher der Einkünfte selbst der Gewerbesteuer unterlegen haben (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Grundsatzes vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 21. Juni 2006 2 BvL 2/99, DStR 2006, 1316, Leitsatz 1, Tenor und unter C.III. der Gründe).
- FG Münster, 06.04.2011 - 9 K 1046/09
Ertragsabhängige Vergütung für die Geschäftsführung einer KGaA ist Teil des …
Ist der Komplementär einer KGaA eine natürliche Person und hält er seine Beteiligung im Privatvermögen, so unterliegt er mit seinen gewerblichen Einkünften i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG nicht der Gewerbesteuer (BFH-Urteile vom 23.10.1985 I R 235/81, BFHE 145, 76, BStBl II 1986, 72; vom 27.09.2006 X B 149/05, BFH/NV 2006, 2303; vom 28.11.2007 X R 6/05, BFHE 219, 329, BStBl II 2008, 363).
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