Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 15.10.1992 - X B 152/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4056
BFH, 15.10.1992 - X B 152/92 (https://dejure.org/1992,4056)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1992 - X B 152/92 (https://dejure.org/1992,4056)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - X B 152/92 (https://dejure.org/1992,4056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Annahme einer Aussicht auf Erfolg bei einer beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.03.1983 - I R 93/81
    Auszug aus BFH, 15.10.1992 - X B 152/92
    Besondere Umstände können es als gerechtfertigt erscheinen lassen, das Allgemeininteresse an der Einziehung der festgesetzten Steuer zurücktreten zu lassen, wenn die zwangsweise Beitreibung existenzgefährdend wirkt und z.B. den Steuerschuldner zwingen würde, wegen seines Lebensunterhalts öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (BFH-Urteil vom9. März 1983 I R 93/81, nicht veröffentlicht).

    Solche Verhältnisse können sein: (jugendliches) Alter, Krankheit, Abhängigkeit von Dritten, Schicksalsschläge sowie unterdurchschnittliche Intelligenz oder eine aus sonstigen Gründen mangelnde persönliche Fähigkeit, steuerlichen Pflichten nachzukommen (BFH-Urteil vom 9. März 1983 I R 93/81).

  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der …

    Auszug aus BFH, 15.10.1992 - X B 152/92
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers, nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß das angestrebte Verfahren erfolgreich sein wird (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217).
  • BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U

    Würdigung aller Umstände des Einzelfalls beim Erlass von Steuerschulden

    Auszug aus BFH, 15.10.1992 - X B 152/92
    Jedenfalls reicht ein steuerliches Fehlverhalten für sich allein nicht aus, die Erlaßwürdigkeit zu verneinen; die Entscheidung hängt auch insoweit von einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Falles ab (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288;… BFH-Beschluß vom 9. Februar 1987 IV B 53/86, BFH/NV 1987, 488, unter 2. b, m.w.N.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung" § 227 AO 1977 Tz.50; von Groll in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 227 AO 1977 Rdnr.315 ff.).
  • BFH, 18.08.1988 - V B 71/88

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung der vorangemeldeten …

    Auszug aus BFH, 15.10.1992 - X B 152/92
    Eine die Erlaßwürdigkeit im Regelfall ausschließende Pflichtverletzung liegt z.B. dann vor, wenn der Steuerpflichtige die ihm zur Verfügung stehenden Mittel in einer den Steuergläubiger benachteiligenden Weise verwendet hat (…BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 II R 83/83, BFH/NV 1985, 6, unter 2.;… BHF-Beschluß vom4. Juli 1986 VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20), wenn in großen Mengen Heizöl als Dieselkraftstoff weitergegeben wird (…BHF-Beschluß vom 5. März 1987 VII B 138/86, BFH/NV 1987, 619) oder wenn er vereinnahmte Umsatzsteuer entgegen § 18 Abs. 1 und 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht erklärt und abführt (BFH-Beschluß vom 18. August 1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137).
  • BFH, 09.02.1987 - IV B 53/86

    Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung - Ablehnung des Erlasses …

    Auszug aus BFH, 15.10.1992 - X B 152/92
    Jedenfalls reicht ein steuerliches Fehlverhalten für sich allein nicht aus, die Erlaßwürdigkeit zu verneinen; die Entscheidung hängt auch insoweit von einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Falles ab (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288; BFH-Beschluß vom 9. Februar 1987 IV B 53/86, BFH/NV 1987, 488, unter 2. b, m.w.N.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung" § 227 AO 1977 Tz.50; von Groll in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 227 AO 1977 Rdnr.315 ff.).
  • BFH, 05.03.1987 - VII B 138/86

    Erlaß der Mineralölsteuer aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 15.10.1992 - X B 152/92
    Eine die Erlaßwürdigkeit im Regelfall ausschließende Pflichtverletzung liegt z.B. dann vor, wenn der Steuerpflichtige die ihm zur Verfügung stehenden Mittel in einer den Steuergläubiger benachteiligenden Weise verwendet hat (…BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 II R 83/83, BFH/NV 1985, 6, unter 2.;… BHF-Beschluß vom4. Juli 1986 VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20), wenn in großen Mengen Heizöl als Dieselkraftstoff weitergegeben wird (BHF-Beschluß vom 5. März 1987 VII B 138/86, BFH/NV 1987, 619) oder wenn er vereinnahmte Umsatzsteuer entgegen § 18 Abs. 1 und 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht erklärt und abführt (…BFH-Beschluß vom 18. August 1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137).
  • BFH, 27.02.1985 - II R 83/83

    Voraussetzungen der Unbilligkeit der Einziehung einer entstandenen und richtig …

    Auszug aus BFH, 15.10.1992 - X B 152/92
    Eine die Erlaßwürdigkeit im Regelfall ausschließende Pflichtverletzung liegt z.B. dann vor, wenn der Steuerpflichtige die ihm zur Verfügung stehenden Mittel in einer den Steuergläubiger benachteiligenden Weise verwendet hat (BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 II R 83/83, BFH/NV 1985, 6, unter 2.;… BHF-Beschluß vom4. Juli 1986 VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20), wenn in großen Mengen Heizöl als Dieselkraftstoff weitergegeben wird (…BHF-Beschluß vom 5. März 1987 VII B 138/86, BFH/NV 1987, 619) oder wenn er vereinnahmte Umsatzsteuer entgegen § 18 Abs. 1 und 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht erklärt und abführt (…BFH-Beschluß vom 18. August 1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137).
  • BFH, 04.07.1986 - VII B 56/86

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches - Einstellung …

    Auszug aus BFH, 15.10.1992 - X B 152/92
    Eine die Erlaßwürdigkeit im Regelfall ausschließende Pflichtverletzung liegt z.B. dann vor, wenn der Steuerpflichtige die ihm zur Verfügung stehenden Mittel in einer den Steuergläubiger benachteiligenden Weise verwendet hat (…BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 II R 83/83, BFH/NV 1985, 6, unter 2.; BHF-Beschluß vom4. Juli 1986 VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20), wenn in großen Mengen Heizöl als Dieselkraftstoff weitergegeben wird (…BHF-Beschluß vom 5. März 1987 VII B 138/86, BFH/NV 1987, 619) oder wenn er vereinnahmte Umsatzsteuer entgegen § 18 Abs. 1 und 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht erklärt und abführt (…BFH-Beschluß vom 18. August 1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137).
  • FG Köln, 29.09.2005 - 15 K 6405/03

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei Vollstreckungsmaßnahmen

    Dies entspricht nicht den Anforderungen an die Prüfung der Erlasswürdigkeit, denn mit der hier beanstandeten Begründung wird der für die Ermessenausübung gegebene Rahmen hinsichtlich der persönlichen Billigkeitsgründe nicht ausgeschöpft (BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1992 X B 152/92, BFH/NV 1993, 80).

    Die Behörde muss vielmehr das Allgemeininteresse gegen diese Pflichtverletzungen ausreichend abgewogen haben (BFH in BFH/NV 1993, 80).

    Besondere Umstände können es als gerechtfertigt erscheinen lassen, das Allgemeininteresse an der Einziehung der festgesetzten Steuer zurücktreten zu lassen, wenn die zwangsweise Beitreibung existenzgefährdend wirkt und z.B. den Steuerschuldner zwingen würde, wegen seines Lebensunterhalts öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (BFH in BFH/NV 1993, 80 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 9. März 1983 I R 93/81, nicht veröffentlicht).

    Rn. 65 Jedenfalls reicht selbst ein nachhaltiges steuerliches Fehlverhalten für sich allein nicht aus, die Erlasswürdigkeit zu verneinen; die Entscheidung hängt auch insoweit von einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Falles ab (BFH in BFH/NV 1993, 80 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 2.März 1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288;… BFH-Beschluß vom 9. Februar 1987 IV B 53/86, BFH/NV 1987, 488, unter 2. b, m.w.N;… Lemaire in: Kühn/von Wedelstädt, AO und FGO, § 227, Rz. 40;… Fritsch in: Pahlke/Koenig, AO, § 227, Rz. 63;… Stöcker in: Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 227 AO, Rz. 69).

    Solche Verhältnisse können etwa sein: (jugendliches) Alter, Krankheit, Abhängigkeit von Dritten, Schicksalsschläge sowie unterdurchschnittliche Intelligenz oder eine aus sonstigen Gründen mangelnde persönliche Fähigkeit, steuerlichen Pflichten nachzukommen (BFH in BFH/NV 1993, 80).

    Rn. 68 Dabei hätte der Beklagte auch berücksichtigen und mit abwägen müssen, dass nach seinen eigenen tatsächlichen Feststellungen in der Einspruchsentscheidung zum einen der Kläger nicht etwa, wie in den vom BFH entschiedenen Fällen, mehrere Jahre nachhaltig gegen seine Erklärungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen hat, sondern 1992 -- offenbar nach einer Zeit mehrjähriger Nichtveranlagung -- als "Zwangsaufnahme" für den Veranlagungszeitraum des Streitjahres erstmalig seinen Mitwirkungspflichten nicht genügt hat, zum anderen, dass der Kläger zudem - insoweit anders als in dem Fall in BFH/NV 1993, 80 - versucht hat, gegen den Schätzungsbescheid vorzugehen, wenn auch mit einem verspäteten und damit unzulässigen Einspruch.

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2011 - 1 K 1369/07

    (Erlass von hinterzogener Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen: …

    IV 126/60 U, BStBl III 1961, 288; vom 11. März 1988 III R 236/84, BFH/NV 1989, 432; Beschluss vom 15. Oktober 1992 X B 152/92, BFH/NV 1993, 80; FG München, Urteil vom 28. Mai 1998 13 K 1411/97, EFG 1998, 1242; FG Hamburg, Urteil vom 9. August 2006.

    III R 236/84, BFH/NV 1989, 432; Beschluss vom 15. Oktober 1992 X B 152/92, BFH/NV 1993, 80), wonach ein Billigkeitserlass auch im Falle eines groben steuerlichen Fehlverhaltens nicht schlechthin ausgeschlossen ist, sondern eine umfassende Abwägung stattzufinden hat, kann nicht von vornherein angenommen werden, dass das Ergebnis dieser - hier vom Beklagten unterlassenen - Abwägung in jedem Fall für die Klägerin hätte negativ ausfallen müssen.

  • BFH, 14.10.1993 - X B 52/93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Erlass von Umsatzsteuer eines …

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß das angestrebte Verfahren erfolgreich sein wird (Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1992 X B 152/92, BFH/NV 1993, 80, m.w.N.).

    Das Ergebnis der Ermessensentscheidung hängt auch insoweit von einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Falles ab (BFH in BFH/NV 1993, 80, 91, m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10

    Erlass aus Billigkeitsgründen zum Erhalt der Anwaltszulassung

    Insoweit ist das Allgemeininteresse, festgesetzte Abgaben einzuziehen, gegen die Pflichtverletzung abzuwägen (BFH Beschluss vom 15.10.1992, X B 152/92, BFH/NV 1993, 80 f.).
  • FG München, 28.05.1998 - 13 K 1411/97

    Betrieb eines Einzelhandels mit Gebraucht- und Unfallfahrzeugen; Anspruch auf …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 17.02.2005 - X B 178/03

    NZB: rechtliches Gehör

    Andererseits gibt es Lebenssituationen, auf die auch das Steuerrecht mit Nachsicht reagieren muss (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Oktober 1992 X B 152/92, BFH/NV 1993, 80).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 7 K 7208/19

    Steuerrechtliche Behandlung von Umsätzen mit Callingkarten ausländischer Anbieter …

    Maßgebender Zeitpunkt dafür sind die tatsächlichen Verhältnisse bei Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung (BFH, Beschluss vom 15.10.1992 - X B 152/92, BFH/NV 1993, 80, 2. der Gründe).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2025 - 7 K 7173/22

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei Änderung der Rechtsauffassung

    Maßgebender Zeitpunkt dafür sind die tatsächlichen Verhältnisse bei Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung (BFH, Beschluss vom 15.10.1992 - X B 152/92, BFH/NV 1993, 80, 2. der Gründe).
  • FG Bremen, 20.03.2024 - 2 K 104/23

    Ermessensentscheidung der Behörde über die Erstattung des zurückgezahlten …

    Maßgebender Zeitpunkt dafür sind die tatsächlichen Verhältnisse bei Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung (z. B. BFH, Beschluss vom 15. Oktober 1992 X B 152/92, BFH/NV 1993, 80, juris Rz 12).
  • FG München, 19.07.2007 - 5 K 1289/05

    Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …

    Zu berücksichtigen sind auch die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen, wozu z.B. Alter, Krankheit, Abhängigkeit von Dritten, Schicksalsschläge und mangelnde persönliche Fähigkeiten, steuerlichen Pflichten nachzukommen, zu rechnen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 15.10.1992 X B 152/92, BFH/NV 1993, 80).
  • FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05

    Erlass der Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bei …

  • FG Münster, 14.03.2002 - 5 K 6321/00

    Erlass von USt wegen persönlicher Unbilligkeit

  • FG München, 10.09.2007 - 5 K 1289/05

    Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2025 - 7 K 7163/22

    Schuldhaft erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vorgelegte Belege stellen …

  • VG München, 08.10.2015 - M 10 K 14.3975

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass von steuerlichen Nebenforderungen

  • FG Hamburg, 18.01.2005 - IV 143/04

    Erlass einer Zinsforderung bei Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit

  • FG Hessen, 20.07.2006 - 6 V 1316/06

    Erlass; Erlasswürdigkeit; Erlassbedürftigkeit; Billigkeitsgründe; Vorsteuer; …

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.1997 - 1 K 2555/96

    Abgabenordnung; Steuererlaß bei Kapitalgesellschaften

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht