Rechtsprechung
| BFH, 11.09.2001 - X B 153/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 10e; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- Wolters Kluwer
Unzulässige Beschwerde - Einkommenssteuer - Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Beschwerdeschrift - Abzugszeitraum für die Grundförderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer; Beginn des Abzugszeitraums für die Grundförderung nach § 10e EStG
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.08.1990 - X B 60/90
Kein Abzugsbetrag nach § 10e EStG im Anschaffungsjahr bei Beginn der Nutzung zu …
Auszug aus BFH, 11.09.2001 - X B 153/00
Die dem angefochtenen FG-Urteil zugrunde liegende Rechtsfrage ist im Übrigen durch den BFH-Beschluss vom 13. August 1990 X B 60/90 (BFHE 161, 537, BStBl II 1990, 977) bereits geklärt. - BFH, 05.07.2000 - X B 135/99
Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen
Auszug aus BFH, 11.09.2001 - X B 153/00
Es muss vielmehr konkret auf die Rechtsfrage und ihre Bedeutung für die Allgemeinheit eingegangen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 2000 X B 135/99, BFH/NV 2001, 158, m.w.N.).
- BFH, 29.01.2003 - III R 53/00
Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln
Der BFH hat es als unerheblich beurteilt, aus welchen Gründen der Erwerber die Wohnung im Anschaffungsjahr nicht bezieht oder nicht beziehen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. August 1990 X B 60/90, BFHE 161, 537, BStBl II 1990, 977; vom 11. September 2001 X B 153/00, BFH/NV 2002, 25, und in BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587). - FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 988/02
Beginn des Förderzeitraums bei der Eigenheimzulage erst nach Verlegung des …
Unerheblich ist grundsätzlich, aus welchen Gründen er die Wohnung im Anschaffungsjahr nicht bezieht oder nicht beziehen kann ( BFH-Beschluß vom 11.9.2001 X B 153/00, BFH/NV 2002, 25 zu der gleichgelagerten Vorschrift des § 10 e Abs. 1 EStG ). - FG Sachsen, 18.04.2005 - 7 K 1621/04
Beginn des Abzugszeitraumes gem. § 10e Abs. 1 EStG bei Wohnungskauf
Der BFH hat es als unerheblich beurteilt, aus welchen Gründen der Erwerber die Wohnung im Anschaffungsjahr nicht bezieht oder nicht beziehen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. August 1990 X B 60/90, BStBl II 1990, 977 und vom 11. September 2001 X B 153/00, BFH/NV 2002, 25 ). - FG Saarland, 04.03.2005 - 1 K 357/00
Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung? (§ 10 e EStG)
Denn auch Renovierungs- oder Umbauarbeiten vor dem beabsichtigten Einzug stellen noch keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken dar; diese beginnt erst mit dem Einzug in eine im wesentlichen bezugsfertige Wohnung (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH vom 13. August 1990 X B 60/90, BStBl. 11 1990, 977; vom 11. September 2001 X B 153/00, BFH/NV 2002, 25).
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