Rechtsprechung
| BFH, 23.01.1995 - X B 155/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Verletzung rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 115 FGO
Finanzgerichtsordnung; Nichtzulassungsbeschwerde
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (3)
- BFH, 08.06.1990 - III R 107/88
Eheleute - Ausländischer Familienhaushalt - Haushaltsfreibetrag - …
Auszug aus BFH, 23.01.1995 - X B 155/94
Der BFH hat im Urteil vom 8. Juni 1990 III R 107/88 (BFHE 161, 103 [BFH 08.06.1990 - III R 107/88], BStBl II 1990, 898) über die vom Kläger als klärungsbedürftig angesehenen Fragen -- Gewährung von Haushalts- und Kinderfreibetrag bei einem Steuerpflichtigen mit Auslandskindern ab 1986 -- entschieden. - BFH, 27.05.1988 - V B 82/86
Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei bereits getroffener Entscheidung …
Auszug aus BFH, 23.01.1995 - X B 155/94
In einem solchen Fall ist die grundsätzliche Bedeutung nur schlüssig dargetan, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und darlegt, worin der Kläger eine noch ungeklärte Frage sieht (BFH-Beschluß vom 27. Mai 1988 V B 82/86, BFH/NV 1989, 179). - BVerfG, 08.06.1993 - 2 BvR 288/92
Steuerfreibeträge für im Auslang lebende Kinder
Auszug aus BFH, 23.01.1995 - X B 155/94
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen die Zurückweisung seiner Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren des Klägers wegen Lohnsteuerermäßigung 1988 (BFH-Beschluß vom 27. November 1991 III B 538/90) nicht zur Entscheidung angenommen mit der Begründung, es begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dem Kläger den Kinderfreibetrag und den Haushaltsfreibetrag nicht zu gewähren (BVerfG- Beschluß vom 8. Juni 1993 2 BvR 288/92, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 33 a, Rechtsspruch 116).
- BFH, 14.04.2010 - V B 157/08
Begriff der Betriebsstätte i. S. d. § 3a UStG: keine grundsätzliche Bedeutung
In einem solchen Fall sind für die schlüssige Darlegung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Problem und Ausführungen dazu erforderlich, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 60; vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708;… vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810). - BFH, 11.02.1999 - III B 91/98
InvZul; grundsätzliche Bedeutung bei Überlassung von Grundstücken an eine …
Vor allem sind, sofern zu diesem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708). - BFH, 22.04.2010 - V B 86/09
Rechtsfortbildung; Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung
In einem solchen Fall sind für die schlüssige Darlegung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Problem und Ausführungen dazu erforderlich, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 60; vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708;… vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810).
- BFH, 26.10.1999 - X B 40/99
Kein wirtschaftliches Eigentum beim Nießbraucher
In einem solchen Falle sind für die schlüssige Darlegung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Problem und Ausführungen dazu erforderlich, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708;… vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810). - BFH, 26.11.1998 - IV B 150/97
NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verfassungswidrigkeit von Gesetzen
b) Wenn der Kläger selbst ausgeführt hat, daß der BFH zu der von ihm aufgeworfenen Rechtsfrage "bereits in früheren Entscheidungen Stellung genommen habe", so hätte er auch darlegen müssen, weshalb eine erneute Entscheidung des BFH zu der aufgeworfenen Frage der Einordnung seiner Tätigkeit als DV-Kaufmann als freiberufliche Betätigung gleichwohl im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich erscheint (Beschlüsse des BFH vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708). - BFH, 12.09.1995 - X B 83/95
G ebäudeabschreibung bei gewerblichen Grundstückshändlern
Gründe, die eine erneute Überprüfung dieser Rechtsprechung durch den BFH erforderlich machen könnten, hat der Kläger nicht dargelegt (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708, unter 2.). - BFH, 19.06.2000 - VI B 30/00
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zahlungen an die BfA zur Begründung …
Liegen zu einer Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Entscheidungen vor, ist die grundsätzliche Bedeutung einer Sache nur dann hinreichend dargelegt, wenn der Beschwerdeführer vorträgt, weshalb seiner Ansicht nach diese Rechtsprechung bisher keine Klärung gebracht hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708;… vom 10. November 1998 III B 69/98, BFH/NV 1999, 645). - BFH, 08.12.2000 - VIII B 22/00
Einkommenssteuer - Zulassungsgrund - Beschwerde - Rechtsfrage - …
a) Macht ein Beschwerdeführer die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage geltend (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), so ist nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlich, dass er die Rechtsfrage bezeichnet und des Weiteren substantiiert und konkret angibt, aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und klärungsfähig sein soll (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 1999 VIII B 114/98, BFH/NV 1999, 1313; vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708). - BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
Revision: Zulassung der Revision - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - …
a) Macht ein Beschwerdeführer die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage geltend (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), so ist nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlich, dass er die Rechtsfrage bezeichnet und des Weiteren substantiiert und konkret angibt, aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und klärungsfähig sein soll (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 1999 VIII B 114/98, BFH/NV 1999, 1313; vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708). - BFH, 05.09.2001 - X B 19/01
Einkommensteuer - Beschwerde - Wohnungseigentum - Wohnungseigentumsförderung - …
In einem solchen Fall ist die grundsätzliche Bedeutung nur schlüssig dargetan, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und darlegt, worin der Kläger eine noch ungeklärte Frage sieht (BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708;… vom 26. Oktober 1999 X B 40/99, BFH/NV 2000, 563). - BFH, 17.12.1999 - III B 66/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; vorhandene Rspr.
- BFH, 26.01.1999 - X B 135/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; vorhandene BFH-Rspr.
- BFH, 10.11.1998 - III B 69/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Aufwendungen für die …
- BFH, 08.03.2000 - VI B 358/98
Darlegungsanforderungen - Vertragsverhältnisse mit Service-Kräften - Falsche …
- BFH, 27.05.1999 - VIII B 114/98
Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides, grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 03.02.2000 - III B 100/98
Begründungsanforderungen - Verbreitung der Fernwärmeversorgung - Rohrleitungsnetz …
- BFH, 02.02.2000 - III B 93/99
Begründungserfordernis - Grundsätzliche Bedeutung - Vermögensverfügungen - …
- BFH, 13.12.1999 - VIII B 36/98
NZB; Betriebsaufspaltung; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- BFH, 29.07.1999 - III B 37/99
Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Klärungsbedürftigkeit - …
- BFH, 06.10.1998 - III B 89/97
Ausbildungsfreibetrag: Unterhaltsleistungen des Ehegatten
- BFH, 08.12.2000 - VIII B 61/00
Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Zwischengewinn - …
- BFH, 09.02.2000 - VIII B 51/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- BFH, 11.11.1998 - II B 19/98
Steuerbemessungsgrundlage; Einbeziehung von Renovierungskosten
- BFH, 28.07.1997 - III B 81/96
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