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Rechtsprechung
   BFH, 18.01.1993 - X B 17/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,26823
BFH, 18.01.1993 - X B 17/92 (https://dejure.org/1993,26823)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1993 - X B 17/92 (https://dejure.org/1993,26823)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1993 - X B 17/92 (https://dejure.org/1993,26823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften …

    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X B 17/92
    65, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1968, 811, und die im Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29.Januar 1992 VIII K 4 91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 525, [BFH 23.01.1992 - IV R 88/90] unter 5 c zitierten Literaturnachweise) sind durch den Geschäftsverteilungsplan des X.Senats die dort aufgestellten Grundsätze gewahrt.
  • BFH, 23.01.1992 - IV R 88/90

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Praxisübertragung zum Anfang des Folgejahres

    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X B 17/92
    65, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1968, 811, und die im Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29.Januar 1992 VIII K 4 91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 525, [BFH 23.01.1992 - IV R 88/90] unter 5 c zitierten Literaturnachweise) sind durch den Geschäftsverteilungsplan des X.Senats die dort aufgestellten Grundsätze gewahrt.
  • BFH, 08.05.1992 - III B 138/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X B 17/92
    92 (BFHE 167, 303, [BFH 08.05.1992 - III B 138/92] BStBl II 1992, 673 [BFH 08.05.1992 - III B 138/92]) geklärt.
  • BFH, 08.05.1992 - III B 163/92

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X B 17/92
    92, BFHE 167, 299, [BFH 08.05.1992 - III B 163/92] BStBl II 1992, 675 [BFH 08.05.1992 - III B 163/92]).
  • BFH, 18.01.1993 - X R 6/92

    Möglichkeiten der Manipulation bei der Zusammensetzung eines Spruchkörpers - …

    Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde des Klägers hat der erkennende Senat mit Beschluß vom heutigen Tage zurückgewiesen (X B 17/92).

    Im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde (X B 17/92) wandte sich der Kläger erstmals gegen die im Urteil ausgesprochene Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs gegen den Vorsitzenden Richter am FG A sowie die Richter am FG B, C und D und die ehrenamtlichen Richter E und F. Das Ablehnungsgesuch sei nicht rechtsmißbräuchlich gewesen, denn der Kläger hätte angesichts des Verlaufs der mündlichen Verhandlung zu Recht den Eindruck gewonnen, das FG wolle seine Argumente nicht zur Kenntnis nehmen.

    Insoweit wird auf die Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde vom heutigen Tag (X B 17/92), verwiesen.

  • BFH, 07.03.1995 - X R 195/93

    Konkrete und substantiierte Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil - …

    -- Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall darin, daß P -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige Untätigkeitsklage erhoben und selbst nach Bekanntwerden des einschlägigen BFH-Beschlusses vom 8. Mai 1992 III B 138/92 (BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, …und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) aufrechterhalten hat.
  • BFH, 17.09.1996 - X R 27/94

    Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision

    Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall vor allem darin, daß der Prozeßbevollmächtigte -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige "Untätigkeitsklage" erhoben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, …und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) und durch sein Verhalten vor und nach Klageerhebung gezeigt hat, daß es ihm letztlich nicht um Beendigung von Untätigkeit und um Rechtsschutz, sondern um Zeitgewinn in einem Gerichtsverfahren gegangen ist (…s. auch Senatsbeschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).
  • BFH, 25.07.1996 - X R 25/94

    Anforderungen an eine zulassungsfreie Revision

    Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall vor allem darin, daß der Prozeßbevollmächtigte -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige "Untätigkeitsklage" erhoben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, …und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) und durch sein Verhalten vor und nach Klageerhebung gezeigt hat, daß es ihm letztlich nicht um Beendigung von Untätigkeit und um Rechtsschutz, sondern um Zeitgewinn in einem Gerichtsverfahren gegangen ist.
  • BFH, 20.05.1996 - X R 28/94

    Anforderungen an den Mangel der Vertretung bei zulassungsfreien Revisionen

    -- Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall vor allem darin, daß der Prozeßbevollmächtigte -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige "Untätigkeitsklage" erhoben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, …und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) und durch sein Verhalten vor und nach Klageerhebung gezeigt hat, daß es ihm letztlich nicht um Beendigung von Untätigkeit und um Rechtsschutz, sondern um Zeitgewinn in einem Gerichtsverfahren gegangen ist.
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