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Rechtsprechung
   BFH, 14.03.2006 - X B 172/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13249
BFH, 14.03.2006 - X B 172/05 (https://dejure.org/2006,13249)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2006 - X B 172/05 (https://dejure.org/2006,13249)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2006 - X B 172/05 (https://dejure.org/2006,13249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 254; ; EStG § 15a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    NZB: schwerwiegender materiell-rechtlicher Fehler des FG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84

    Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen bei zukunftssichernden Maßnahmen bei …

    Auszug aus BFH, 14.03.2006 - X B 172/05
    Damit ging das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH davon aus, dass zur Begleichung der Steuerschulden grundsätzlich alle verfügbaren Mittel einzusetzen und auch die Vermögenswerte anzugreifen sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612).
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 14.03.2006 - X B 172/05
    b) Besonders schwerwiegende Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts liegen nach der BFH-Rechsprechung dann vor, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, und vom 22. September 2005 X S 8/05 (PKH), juris Nr: STRE200551387).
  • BFH, 12.08.2003 - IV B 189/01

    NZB: rechtliche Fehler als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BFH, 14.03.2006 - X B 172/05
    Vor diesem entstehungsgeschichtlichen Hintergrund der Neufassung des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) geht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) davon aus, dass besonders schwerwiegende Fehler des Finanzgerichts (FG) bei der Auslegung revisiblen Rechts die Zulassung der Revision ermöglichen (BFH-Beschluss vom 12. August 2003 IV B 189/01, BFH/NV 2003, 1604).
  • BFH, 22.09.2005 - X S 8/05

    Prozesskostenhilfe; Erforderlichkeit der Erklärung über persönliche und …

    Auszug aus BFH, 14.03.2006 - X B 172/05
    b) Besonders schwerwiegende Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts liegen nach der BFH-Rechsprechung dann vor, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, und vom 22. September 2005 X S 8/05 (PKH), juris Nr: STRE200551387).
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 135/80

    Verkürzung des Steueranspruches - Rechtzeitige Abführung von Umsatzsteuerbeträgen …

    Auszug aus BFH, 14.03.2006 - X B 172/05
    Die Frage eines etwaigen Mitverschuldens des Finanzamts (FA) kann jedoch im Rahmen der Ermessensentscheidung eine Rolle spielen, die das FA bei der Geltendmachung des Haftungsanspruchs zu treffen hat (BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 135/80, BFH/NV 1988, 76).
  • BFH, 08.05.2007 - I B 12/06

    Erklärungen in englischer Sprache; Auslegung durch das FG

    Dieser Grundsatz greift aber nur dann ein, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (…BFH-Beschlüsse vom 18. November 2005 XI B 191/04, BFH/NV 2006, 354; vom 14. März 2006 X B 172/05, BFH/NV 2006, 1318, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2006 - X S 8/06

    Gegenvorstellung

    Der angerufene Senat hat mit Beschluss vom 14. März 2006 (X B 172/05) die Beschwerde der Antragsteller wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg vom 27. September 2005 (I 126/2004) als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG München, 21.05.2013 - 10 K 1310/10

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Dabei ist dem Steuerpflichtigen grundsätzlich zuzumuten, zur Begleichung seiner Steuerverbindlichkeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel - auch unter Inanspruchnahme eines Kredits und ihm zustehender Unterhaltsansprüche - einzusetzen (BFH-Beschlüsse vom 14. März 2006 X B 172/05, BFH/NV 2006, 1318 ;… in BFH/NV 1995, 370 m.w.N.).
  • FG München, 14.07.2009 - 13 K 3781/08

    Sachliche Unbilligkeit für das weitere Entstehen von Säumniszuschlägen bei …

    Dabei ist dem Steuerpflichtigen grundsätzlich zuzumuten, zur Begleichung seiner Steuerverbindlichkeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel - auch unter Inanspruchnahme eines Kredits und ihm zustehender Unterhaltsansprüche - einzusetzen (BFH-Beschlüsse vom 14. März 2006 X B 172/05, BFH/NV 2006, 1318;… in BFH/NV 1995, 370 m.w.N.).
  • FG München, 26.07.2012 - 14 K 3600/11

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Dabei ist dem Steuerpflichtigen grundsätzlich zuzumuten, zur Begleichung seiner Steuerverbindlichkeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel - auch unter Inanspruchnahme eines Kredits und ihm zustehender Unterhaltsansprüche - einzusetzen (BFH-Beschluss vom 14. März 2006 X B 172/05, BFH/NV 2006, 1318).
  • FG München, 19.02.2008 - 13 K 1062/06

    Prüfung des Erlasses oder der Erstattung von Säumniszuschlägen aus sachlichen …

    Dabei ist dem Steuerpflichtigen grundsätzlich zuzumuten, zur Begleichung seiner Steuerverbindlichkeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel - auch unter Inanspruchnahme eines Kredits und ihm zustehender Unterhaltsansprüche - einzusetzen (BFH-Beschlüsse vom 14. März 2006 X B 172/05, BFH/NV 2006, 1318;… in BFH/NV 1995, 370 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 05.09.2012 - 14 K 432/10

    Ermessensausübung: Erlass von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen

    Denn ein Steuerpflichtiger hat grundsätzlich sein Vermögen zu einer gleichmäßigen Schuldentilgung zu verwenden (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1981 IV R 23/78, BStBl II 1981, 726) und zur Begleichung von Steuerschulden alle verfügbaren Mittel einzusetzen (BFH-Beschluss vom 14. März 2006 X B 172/05, BFH/NV 2006, 1318).
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