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Rechtsprechung
   BFH, 04.08.2010 - X B 172/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11599
BFH, 04.08.2010 - X B 172/09 (https://dejure.org/2010,11599)
BFH, Entscheidung vom 04.08.2010 - X B 172/09 (https://dejure.org/2010,11599)
BFH, Entscheidung vom 04. August 2010 - X B 172/09 (https://dejure.org/2010,11599)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Betriebsaufspaltung - schützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Rechtsauffassung

  • openjur.de

    Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Betriebsaufspaltung; schützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Rechtsauffassung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 1
    Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Betriebsaufspaltung - schützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Rechtsauffassung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Betriebsaufspaltung - schützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Rechtsauffassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 EStG 1997
    Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Betriebsaufspaltung - schützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Rechtsauffassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 EStG 1997
    Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Betriebsaufspaltung - schützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Rechtsauffassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 15 Abs 1 EStG § 1997
    Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Betriebsaufspaltung

  • datenbank.nwb.de

    Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Auszug aus BFH, 04.08.2010 - X B 172/09
    Rn. 8 bb) Im Falle des zweiten von den Klägern angeführten Urteils, der Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Januar 1998 X R 57/93 (BFHE 185, 230), wurden bei der Begründung der Betriebsaufspaltung keine steuerverhafteten Wirtschaftsgüter auf die Betriebsgesellschaft übertragen, so dass es insoweit auch hier an einem vergleichbaren Sachverhalt fehlt.
  • BFH, 12.12.2007 - X R 17/05

    Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Anteilen an einer durch Bargründung …

    Auszug aus BFH, 04.08.2010 - X B 172/09
    Rn. 10 dd) Auch in dem dem Rechtsstreit vom 12. Dezember 2007 X R 17/05 (BFHE 220, 107, BStBl II 2008, 579) zugrunde liegenden Sachverhalt wurden neben der Verpachtung des Grundbesitzes und des Fuhrparks lediglich die Betriebs- und Geschäftsausstattung, das gesamte Umlaufvermögen sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von dem Einzelunternehmer zur Begründung einer Betriebsaufspaltung an die von ihm gegründete GmbH veräußert; eine Übertragung von Verbindlichkeiten fand nicht statt.
  • BFH, 16.06.2004 - X R 34/03

    Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern eines …

    Auszug aus BFH, 04.08.2010 - X B 172/09
    Rn. 9 cc) Dem Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 34/03 (BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378) lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem alle Aktiva und Passiva (mit Ausnahme des Grundbesitzes) zu Buchwerten der Wirtschaftsgüter veräußert wurden.
  • BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89

    Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid

    Auszug aus BFH, 04.08.2010 - X B 172/09
    Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 54, m.w.N.).
  • BFH, 16.04.2002 - X B 102/01

    Neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz

    Auszug aus BFH, 04.08.2010 - X B 172/09
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt und die Rechtsfrage in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (z.B. Senatsbeschluss vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045).
  • BFH, 01.10.2003 - X B 75/02

    Verwaltungserlasse; Übergangsregelungen

    Auszug aus BFH, 04.08.2010 - X B 172/09
    Rn. 12 a) Durch die BFH-Rechtsprechung ist geklärt, dass ein schützenswertes Vertrauen, das die Pflicht zum Erlass einer Übergangsregelung auslöst, nur dann gegeben ist, wenn als Vertrauensgrundlage eine gesicherte, für die Meinung des Steuerpflichtigen sprechende Rechtsauffassung bestand und die Rechtslage nicht als zweifelhaft erschien (Urteil vom 15. Januar 1986 II R 141/83, BFHE 145, 453, BStBl II 1986, 418; Beschluss vom 1. Oktober 2003 X B 75/02, BFH/NV 2004, 44).
  • BFH, 15.01.1986 - II R 141/83

    Treu und Glauben - Handeln des Finanzamtes - Handeln entgegen Erlaß des …

    Auszug aus BFH, 04.08.2010 - X B 172/09
    Rn. 12 a) Durch die BFH-Rechtsprechung ist geklärt, dass ein schützenswertes Vertrauen, das die Pflicht zum Erlass einer Übergangsregelung auslöst, nur dann gegeben ist, wenn als Vertrauensgrundlage eine gesicherte, für die Meinung des Steuerpflichtigen sprechende Rechtsauffassung bestand und die Rechtslage nicht als zweifelhaft erschien (Urteil vom 15. Januar 1986 II R 141/83, BFHE 145, 453, BStBl II 1986, 418;… Beschluss vom 1. Oktober 2003 X B 75/02, BFH/NV 2004, 44).
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 58/92

    Stille Reserven - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 04.08.2010 - X B 172/09
    Rn. 7 aa) Dem Urteil des BFH vom 12. Mai 1993 XI R 58, 59/92 (BFHE 171, 282) liegt ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde; es ging dort um eine Betriebsaufspaltung, in der der Besitzunternehmer das Anlagevermögen seines Einzelunternehmens an die Betriebs-GmbH verpachtete und das Umlaufvermögen an die GmbH veräußerte.
  • BFH, 23.02.1979 - III R 16/78

    Vertrauensschutz - Verschärfende Rechtsprechung - Investitionszulage - …

    Auszug aus BFH, 04.08.2010 - X B 172/09
    Rn. 14 b) Ein schützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Rechtsauffassung ist jedoch nach der BFH-Rechtsprechung nur dann und solange gegeben, als die Steuerpflichtigen nicht mit einer Änderung rechnen oder ihnen zumindest Zweifel hätten kommen müssen (Urteil vom 23. Februar 1979 III R 16/78, BFHE 127, 476, 479 f., BStBl II 1979, 455, 457).
  • BFH, 18.02.1982 - IV R 85/79

    Rückwirkende Gesetzesanwendung - Herstellungskosten - Anschaffungskosten - …

    Auszug aus BFH, 04.08.2010 - X B 172/09
    So kann der Steuerpflichtige auf das geltende Recht bei seinem Planen dann nicht vertrauen, wenn es unklar und verworren ist (BFH-Urteil vom 18. Februar 1982 IV R 85/79, BFHE 135, 311, 313, BStBl II 1982, 397, 399).
  • BFH, 10.01.2012 - IV B 137/10

    Liebhaberei bei Pferdezuchtbetrieben

    Eine Divergenz liegt deshalb nur vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zu Grunde gelegt hat, der mit tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309; vom 4. August 2010 X B 172/09, BFH/NV 2010, 2053).
  • BFH, 20.12.2012 - IV B 12/12

    Bandbreitenrechtsprechung nicht auf die Ermittlung des Teilwerts übertragbar - …

    Eine Divergenz liegt deshalb nur vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zu Grunde gelegt hat, der mit tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309; vom 4. August 2010 X B 172/09, BFH/NV 2010, 2053, …und vom 29. Mai 2012 IV B 33/11, BFH/NV 2012, 1468).
  • BFH, 11.01.2012 - IV B 142/10

    Darlegung von Verfahrensmängeln; Abzugsverbot für Geldbußen bei …

    Eine Divergenz liegt deshalb nur vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zu Grunde gelegt hat, der mit tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309; vom 4. August 2010 X B 172/09, BFH/NV 2010, 2053).
  • BFH, 29.05.2012 - IV B 33/11

    Zulassung der Revision wegen Divergenz

    Eine Divergenz liegt deshalb nur vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zu Grunde gelegt hat, der mit tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309; vom 4. August 2010 X B 172/09, BFH/NV 2010, 2053).
  • BFH, 24.05.2012 - IV B 35/11

    Zur Zulassung der Revision wegen Divergenz und qualifizierten Rechtsfehlers

    Eine Divergenz liegt deshalb nur vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zu Grunde gelegt hat, der mit tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309; vom 4. August 2010 X B 172/09, BFH/NV 2010, 2053).
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