Rechtsprechung
| BFH, 03.04.2013 - X B 20/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Nachträgliche Divergenz
- openjur.de
Nachträgliche Divergenz
- Bundesfinanzhof
EStG § 7g, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
Nachträgliche Divergenz - rechtsinformationen.bund.de
Nachträgliche Divergenz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7g EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Nachträgliche Divergenz - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 2008 § 7g Abs. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bildung einer Investitionsrücklage für einen angeblich beabsichtigten Bootsvercharterungsbetrieb mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Revisionszulassung wegen einer sog. nachträglichen Divergenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 17.11.2011 - 15 K 753/11
- BFH, 03.04.2013 - X B 20/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BFH, 20.06.2012 - X R 42/11
Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung …
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - X B 20/12
Rn. 9 2. Eine Revisionszulassung kommt auch nicht deshalb in Betracht, weil der angerufene Senat zu § 7g EStG in seiner Neufassung durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 entschieden hat, dass abweichend von der Rechtsprechung zu § 7g EStG a.F. bei neugegründeten Betrieben zur Konkretisierung der Investitionsabsicht nicht zwingend eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen erforderlich ist (Senatsurteile vom 20. Juni 2012 X R 42/11, BFHE 237, 377, und X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778;… vgl. auch BFH-Urteil vom 26. Juli 2012 III R 37/11, BFH/NV 2013, 351). - BFH, 20.06.2012 - X R 20/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 06. 2012 X R 42/11 - …
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - X B 20/12
Rn. 9 2. Eine Revisionszulassung kommt auch nicht deshalb in Betracht, weil der angerufene Senat zu § 7g EStG in seiner Neufassung durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 entschieden hat, dass abweichend von der Rechtsprechung zu § 7g EStG a.F. bei neugegründeten Betrieben zur Konkretisierung der Investitionsabsicht nicht zwingend eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen erforderlich ist (Senatsurteile vom 20. Juni 2012 X R 42/11, BFHE 237, 377, und X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778;… vgl. auch BFH-Urteil vom 26. Juli 2012 III R 37/11, BFH/NV 2013, 351). - BFH, 26.07.2012 - III R 37/11
Investitionsabzugsbetrag - Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten …
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - X B 20/12
Rn. 9 2. Eine Revisionszulassung kommt auch nicht deshalb in Betracht, weil der angerufene Senat zu § 7g EStG in seiner Neufassung durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 entschieden hat, dass abweichend von der Rechtsprechung zu § 7g EStG a.F. bei neugegründeten Betrieben zur Konkretisierung der Investitionsabsicht nicht zwingend eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen erforderlich ist (…Senatsurteile vom 20. Juni 2012 X R 42/11, BFHE 237, 377, und X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778; vgl. auch BFH-Urteil vom 26. Juli 2012 III R 37/11, BFH/NV 2013, 351).
- BFH, 10.07.1991 - VIII R 126/86
Bei Betriebseröffnung entspricht der Teilwert der eingelegten Umlaufgüter dem …
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - X B 20/12
Denn das FG hat sich bei seiner rechtlichen Annahme an der BFH-Rechtsprechung orientiert, die zu § 7g EStG in der Fassung ergangen ist, die vor den Änderungen durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 gegolten hat (EStG a.F.; BFH-Urteil vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86, BFHE 164, 565, BStBl II 1991, 840;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. August 2012 X B 69/12, BFH/NV 2013, 185). - BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06
Aussetzung des Klageverfahrens wegen eines Musterverfahrens vor dem BVerfG; …
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - X B 20/12
In einem solchen Fall ist aber nach der BFH-Rechtsprechung die Revision nur dann gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zu eröffnen, wenn innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist hinsichtlich der hiervon betroffenen Rechtsfrage die grundsätzliche Bedeutung bzw. die Notwendigkeit der Rechtsfortbildung ordnungsgemäß dargelegt worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1996 VIII B 8/95, BFH/NV 1996, 619; vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63, …und vom 5. März 2010 IV B 82/09, BFH/NV 2010, 1265). - BFH, 25.07.2012 - X B 175/11
Rechtliches Gehör - Voraussetzungen des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO - qualifizierter …
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - X B 20/12
Rn. 6 Ein solcher Fehler liegt nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur vor, wenn die angefochtene Entscheidung objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (Senatsbeschluss vom 25. Juli 2012 X B 175/11, BFH/NV 2013, 44). - BFH, 29.08.2012 - X B 69/12
Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im …
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - X B 20/12
Denn das FG hat sich bei seiner rechtlichen Annahme an der BFH-Rechtsprechung orientiert, die zu § 7g EStG in der Fassung ergangen ist, die vor den Änderungen durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 gegolten hat (EStG a.F.; BFH-Urteil vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86, BFHE 164, 565, BStBl II 1991, 840; vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. August 2012 X B 69/12, BFH/NV 2013, 185). - BFH, 05.03.2010 - IV B 82/09
Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 3c EStG - Teilwert-AfA - Nachträgliche …
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - X B 20/12
In einem solchen Fall ist aber nach der BFH-Rechtsprechung die Revision nur dann gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zu eröffnen, wenn innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist hinsichtlich der hiervon betroffenen Rechtsfrage die grundsätzliche Bedeutung bzw. die Notwendigkeit der Rechtsfortbildung ordnungsgemäß dargelegt worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1996 VIII B 8/95, BFH/NV 1996, 619;… vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63, und vom 5. März 2010 IV B 82/09, BFH/NV 2010, 1265). - BFH, 09.02.1996 - VIII B 8/95
Anforderungen an Begründung einer Beschwerde als Zulässigkeitsvoraussetzung
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - X B 20/12
In einem solchen Fall ist aber nach der BFH-Rechtsprechung die Revision nur dann gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zu eröffnen, wenn innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist hinsichtlich der hiervon betroffenen Rechtsfrage die grundsätzliche Bedeutung bzw. die Notwendigkeit der Rechtsfortbildung ordnungsgemäß dargelegt worden ist (BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1996 VIII B 8/95, BFH/NV 1996, 619;… vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63, …und vom 5. März 2010 IV B 82/09, BFH/NV 2010, 1265).
- BFH, 30.05.2025 - V B 61/23
Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug
Ungeachtet des Umstandes, dass der EuGH-Beschluss Shortcut vom 24.05.2023 - C-690/22, EU:C:2023:440, dem angefochtenen FG-Urteil zeitlich vorgeht und die Klägerin --was die Annahme einer nachträglichen Divergenz ausschließt (vgl. BFH-Beschluss vom 03.04.2013 - X B 20/12, BFH/NV 2013, 1111, Rz 9)-- diese Entscheidung bis zum Ablauf der Frist zur Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde (hier: am 21.12.2023) kennen konnte, ist in einem Fall der nachträglichen Divergenz die Revision jedenfalls nur dann gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zuzulassen, wenn --woran es im Streitfall fehlt-- innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist hinsichtlich der hiervon betroffenen Rechtsfrage die grundsätzliche Bedeutung beziehungsweise die Notwendigkeit der Rechtsfortbildung ordnungsgemäß dargelegt worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 09.02.1996 - VIII B 8/95, BFH/NV 1996, 619;… vom 19.09.2007 - XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63;… vom 05.03.2010 - IV B 82/09, BFH/NV 2010, 1265).
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