Rechtsprechung
| BFH, 08.06.2011 - X B 216/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Wiederkehrende Leistungen an Geschwister durch einen Vermögensübernehmer - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Divergenz
- openjur.de
Wiederkehrende Leistungen an Geschwister durch einen Vermögensübernehmer; Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Divergenz
- Bundesfinanzhof
EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
Wiederkehrende Leistungen an Geschwister durch einen Vermögensübernehmer - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Divergenz - rechtsinformationen.bund.de
Wiederkehrende Leistungen an Geschwister durch einen Vermögensübernehmer - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Divergenz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002 vom 05.07.2004, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Wiederkehrende Leistungen an Geschwister durch einen Vermögensübernehmer - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Divergenz - IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a 2002; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3
Wiederkehrende Leistungen des Vermögensübernehmers an Geschwister stellen regelmäßig entgeltliche Rechtsgeschäfte dar - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
Pflichtteilsverzicht gegen Versorgungsleistungen i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge als zwischen Geschwistern entgeltliches Rechtsgeschäft - datenbank.nwb.de
Überprüfung, ob Versorgung oder Verrentung des Erbteilsverzichts bei wiederkehrenden Leistungen an Geschwister im Vordergrund steht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 24.09.2010 - 8 K 3817/09
- BFH, 08.06.2011 - X B 216/10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BFH, 11.10.2007 - X R 14/06
Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last
Auszug aus BFH, 08.06.2011 - X B 216/10
Mit diesem Vorbringen hat er sich nicht substantiiert mit der Rechtsprechung des BFH, insbesondere mit der Senatsrechtsprechung in den Entscheidungen in BFHE 190, 365, BStBl II 2000, 602 (unter II.4.c), vom 26. November 2003 X R 11/01 (BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820 unter II.3.d), vom 28. April 1994 X B 162/94 (…BFH/NV 1995, 18) und vom 11. Oktober 2007 X R 14/06 (BFHE 219, 160, BStBl II 2008, 123 unter II.2.b) auseinandergesetzt, wonach gesetzlich erb- und pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge des Übergebers nur dann begünstigte Empfänger von Versorgungsleistungen sein können, wenn tatsächlich das Versorgungsbedürfnis im Vordergrund steht.Diese Abgrenzung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wobei nach der BFH-Rechtsprechung die allgemeine Vermutung gilt, dass Geschwister nicht in erster Linie versorgt werden sollen (BFH-Entscheidung in BFHE 219, 160, BStBl II 2008, 123).
- BFH, 20.10.1999 - X R 86/96
Kein Sonderausgabenabzug bei Erbverzicht
Auszug aus BFH, 08.06.2011 - X B 216/10
Rn. 7 a) Der angerufene Senat kann es dahinstehen lassen, ob der von dem Kläger aufgeworfenen Frage, ob im Falle eines Pflichtteilsverzichts durch einen Berechtigten der Versorgungsleistungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge noch ein Fall der begünstigten Versorgungsleistungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG vorliege, vor dem Hintergrund der Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Senatsurteil vom 20. Oktober 1999 X R 86/96, BFHE 190, 365, BStBl II 2000, 602) grundsätzliche Bedeutung beizumessen ist.Mit diesem Vorbringen hat er sich nicht substantiiert mit der Rechtsprechung des BFH, insbesondere mit der Senatsrechtsprechung in den Entscheidungen in BFHE 190, 365, BStBl II 2000, 602 (unter II.4.c), vom 26. November 2003 X R 11/01 (BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820 unter II.3.d), vom 28. April 1994 X B 162/94 (…BFH/NV 1995, 18) und vom 11. Oktober 2007 X R 14/06 (BFHE 219, 160, BStBl II 2008, 123 unter II.2.b) auseinandergesetzt, wonach gesetzlich erb- und pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge des Übergebers nur dann begünstigte Empfänger von Versorgungsleistungen sein können, wenn tatsächlich das Versorgungsbedürfnis im Vordergrund steht.
- BFH, 26.11.2003 - X R 11/01
Sonderausgabenabzug bei Erfüllung eines Vermächtnisses
Auszug aus BFH, 08.06.2011 - X B 216/10
Mit diesem Vorbringen hat er sich nicht substantiiert mit der Rechtsprechung des BFH, insbesondere mit der Senatsrechtsprechung in den Entscheidungen in BFHE 190, 365, BStBl II 2000, 602 (unter II.4.c), vom 26. November 2003 X R 11/01 (BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820 unter II.3.d), vom 28. April 1994 X B 162/94 (…BFH/NV 1995, 18) und vom 11. Oktober 2007 X R 14/06 (BFHE 219, 160, BStBl II 2008, 123 unter II.2.b) auseinandergesetzt, wonach gesetzlich erb- und pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge des Übergebers nur dann begünstigte Empfänger von Versorgungsleistungen sein können, wenn tatsächlich das Versorgungsbedürfnis im Vordergrund steht.
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 08.06.2011 - X B 216/10
Es fehlt damit sowohl an der genauen Bezeichnung der abweichenden Urteile mit Aktenzeichen und Datum oder der Fundstelle (vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479) als auch an der Herausarbeitung und Gegenüberstellung der tragenden Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der Divergenzentscheidungen im Hinblick auf die beiden vom FG gegebenen Begründungen. - BFH, 21.01.2009 - X B 125/08
Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer …
Auszug aus BFH, 08.06.2011 - X B 216/10
Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, m.w.N.). - BFH, 20.04.2009 - I B 213/08
Grundsätzliche Bedeutung - Prognose zum Investitionsverhalten bei der Bildung …
Auszug aus BFH, 08.06.2011 - X B 216/10
Hierzu muss er substantiiert vortragen, inwiefern und aus welchen Gründen die höchstrichterlich beantwortete Frage weiterhin umstritten ist, insbesondere welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der FG und/oder in der Literatur gegen die Rechtsprechung des BFH vorgebracht worden sind (ständige BFH-Rechtsprechung, siehe Beschluss vom 20. April 2009 I B 213/08, nicht veröffentlicht, juris, vgl. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 33, m.w.N.). - BFH, 17.04.2000 - X B 9/00
NZB; kumulative Urteilsbegründung
Auszug aus BFH, 08.06.2011 - X B 216/10
Rn. 4 Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2000 X B 9/00, BFH/NV 2000, 1334, m.w.N.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 28). - BFH, 28.04.1994 - X B 162/94
Einkommensteuer; Lebenslängliche Zahlungen an einen Miterben
Auszug aus BFH, 08.06.2011 - X B 216/10
Mit diesem Vorbringen hat er sich nicht substantiiert mit der Rechtsprechung des BFH, insbesondere mit der Senatsrechtsprechung in den Entscheidungen in BFHE 190, 365, BStBl II 2000, 602 (unter II.4.c), vom 26. November 2003 X R 11/01 (BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820 unter II.3.d), vom 28. April 1994 X B 162/94 (BFH/NV 1995, 18) und vom 11. Oktober 2007 X R 14/06 (BFHE 219, 160, BStBl II 2008, 123 unter II.2.b) auseinandergesetzt, wonach gesetzlich erb- und pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge des Übergebers nur dann begünstigte Empfänger von Versorgungsleistungen sein können, wenn tatsächlich das Versorgungsbedürfnis im Vordergrund steht.
- BFH, 21.02.2013 - II B 113/12
Heilung eines Bekanntgabemangels durch Zugang des Bescheids beim …
Rn. 13 cc) Soweit die Klägerin eine Abweichung der Vorentscheidung von weiteren Urteilen des BFH rügt, genügt die Beschwerdebegründung schon deshalb nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, weil diese Entscheidungen weder mit Datum und Aktenzeichen noch mit einer Fundstelle bezeichnet sind und daher nicht erkennbar ist, welche Entscheidungen die Klägerin ansprechen will (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Juni 2011 X B 216/10, BFH/NV 2011, 1511, Rz 11). - BFH, 30.08.2012 - X B 97/11
Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides - Anpassung des Folgebescheides - …
Rn. 21 Wird das Urteil eines FG kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2011 X B 216/10, BFH/NV 2011, 1511, …und vom 17. April 2000 X B 9/00, BFH/NV 2000, 1334, m.w.N.;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 28). - FG München, 19.12.2013 - 10 K 2320/12
Wiederkehrende Leistungen aufgrund eines Hofübergabvertrages
Diese Abgrenzung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wobei nach der BFH-Rechtsprechung die allgemeine Vermutung gilt, dass Geschwister nicht in erster Linie versorgt werden sollen (BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 X R 14/06, BStBl II 2008, 123; BFH-Beschluss vom 8. Juni 2011 X B 216/10, BFH/NV 2011, 1511).
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