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| BFH, 18.02.1997 - X B 256/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit un -fähigkeit einer Rechtsfrage
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90
Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts
Auszug aus BFH, 18.02.1997 - X B 256/96
Ebenso wie das in der Beschwerdeschrift zitierte Urteil des BFH vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90 (BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259) bildet auch das FG nur einen Beispielsfall dafür, wann in diesem Zusammenhang Nichtigkeit "zu erwägen" wäre, und schließt mit der Feststellung, für eine solche Fallgestaltung seien Anhaltspunkte weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. - BFH, 22.12.1994 - X B 123/93
Ablehnung der Klärungsbedürftigkeit der Frage, inwieweit Steuerbescheide nicht …
Auszug aus BFH, 18.02.1997 - X B 256/96
Daß selbst grobe Schätzungsfehler (wozu auch die mangelnde Ausschöpfung vorhandener Erkenntnisquellen zählt) nicht zur Nichtigkeit einer Steuerfestsetzung führen, kann als hinreichend geklärt angesehen werden (siehe Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1994 X B 123/93, BFH/NV 1995, 661, m. w. N.).
- BFH, 07.03.2006 - X B 158/05
Grundsätzliche Bedeutung - Würdigung von Tatsachen
Beruht eine Entscheidung jedoch auf der Würdigung von Tatsachen bzw. einer Gesamtbeurteilung der besonderen tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls, wirft sie, selbst wenn sie fehlerhaft wäre, keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung auf (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Februar 1997 X B 256/96, BFH/NV 1997, 593;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 24;… Beermann/Gosch, Finanzgerichtsordnung, § 115 Rz. 109). - BFH, 27.01.2004 - X B 64/02
Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage, wann die Fehlerhaftigkeit eines …
Beruht eine Entscheidung jedoch auf der Würdigung von Tatsachen bzw. einer Gesamtbeurteilung der besonderen tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls, wirft sie, selbst wenn sie fehlerhaft wäre, keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung auf (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Februar 1997 X B 256/96, BFH/NV 1997, 593;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 24;… Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, Kommentar, § 115 FGO Rz. 109). - BFH, 27.05.1999 - VIII B 114/98
Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides, grundsätzliche Bedeutung
Durch den BFH ist nämlich bereits entschieden, daß eine Ausnahme von dem Grundsatz, wonach selbst grobe Schätzungsfehler nicht zur Nichtigkeit des Bescheids führen (…vgl. Beschlüsse vom 22. Dezember 1994 X B 123/93, BFH/NV 1995, 661, m.w.N.; vom 18. Februar 1997 X B 256/96, BFH/NV 1997, 593), erst dann in Betracht kommt, wenn das Finanzamt in willkürlicher Weise bewußt zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (BFH-Beschluß vom 14. April 1989 III B 5/89, BFHE 156, 376, BStBl II 1990, 351; BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259). - BFH, 10.08.1999 - XI B 94/98
Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden
Selbst grobe Schätzungsfehler (wozu auch die mangelnde Ausschöpfung vorhandener Erkenntnisquellen zählen kann) könnten nicht zur Nichtigkeit einer Steuerfestsetzung führen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 22. Dezember 1994 X B 123/93, BFH/NV 1995, 661; vom 18. Februar 1997 X B 256/96, BFH/NV 1997, 593).
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