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Rechtsprechung
   BFH, 10.09.1999 - X B 26/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5195
BFH, 10.09.1999 - X B 26/99 (https://dejure.org/1999,5195)
BFH, Entscheidung vom 10.09.1999 - X B 26/99 (https://dejure.org/1999,5195)
BFH, Entscheidung vom 10. September 1999 - X B 26/99 (https://dejure.org/1999,5195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Grundstücksveräußerung - Grundstück - Einheitlicher Betätigungswille - Baureifmachung - Betriebsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; FGO § 115
    Zeitlich versetzte Veräußerung von Grundstücksparzellen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BFH, 25.06.1985 - VIII R 14/84

    Einordnung des Verkaufs mehrerer Grundstücke als Teil einer gewerblichen …

    Auszug aus BFH, 10.09.1999 - X B 26/99
    Das Finanzgericht (FG) hat sich zur Stützung seiner Rechtsauffassung (Verneinung gewerblichen Grundstückshandels) u.a. auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1985 VIII R 14/84 (BFH/NV 1985, 73) bezogen.

    Das Urteil in BFH/NV 1985, 73 trifft mithin eine differenzierende Aussage zur sachlichen Erstreckung des Gewerbebetriebs in Fällen, in denen Grundstücksteile zeitlich versetzt bzw. in unterschiedlichem Umfang Gegenstand werterhöhender Aktivitäten sind.

    Diese Entscheidung läßt auch nicht die Tendenz einer Abweichung von dem Urteil in BFH/NV 1985, 73 erkennen.

  • BFH, 13.10.1983 - I R 55/79
    Auszug aus BFH, 10.09.1999 - X B 26/99
    Die gerügte Abweichung vom BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 I R 55/79 (nicht veröffentlicht --NV--) liegt nicht vor.

    Diese Auslegung des Urteils vom 13. Oktober 1983 I R 55/79 wird durch die zeitlich nachfolgende Rechtsprechung bestätigt.

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …

    Auszug aus BFH, 10.09.1999 - X B 26/99
    Es befaßt sich mit einem Anwendungsfall des Grundsatzes, daß nur diejenigen Grundstücksverkäufe als gewerblich zu beurteilen sind, die in einem solchen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den gewerblichen Geschäften stehen, daß von einem einheitlichen Betätigungswillen ausgegangen werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2.).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung …

    Auszug aus BFH, 10.09.1999 - X B 26/99
    Hierauf beruht das vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) angezogene Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94 (BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276), welches von der ausdrücklichen Feststellung ausgeht, "daß sämtliche Grundstücke der Klägerin zunächst zu ihrem Betriebsvermögen gehörten".
  • BFH, 17.01.1973 - I R 191/72

    Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung …

    Auszug aus BFH, 10.09.1999 - X B 26/99
    Das Urteil vom 13. Oktober 1983 resümiert: "Die Summe dieser Aktivitäten, von denen unter Umständen bereits ein Teil ausgereicht hätte, um eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen, geht über eine private Vermögensverwaltung weit hinaus." Daß allein die Abtretung von Straßenland an die Gemeinde für die Annahme einer Gewerblichkeit ausgereicht hätte, ergibt sich weder aus dem Urteil selbst noch aus den Entscheidungen, die als Beleg für den o.g. Rechtssatz zitiert werden: Das BFH-Urteil vom 29. August 1973 I R 214/71 (BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6, unter 2. b) sah in der Abtretung von Straßengrund an die Gemeinde eines von mehreren Anzeichen für eine aktive Mitwirkung des Steuerpflichtigen an der Erschließung; im Falle der BFH-Urteile vom 7. Februar 1973 I R 210/71 (BFHE 109, 308, BStBl II 1973, 642) und vom 17. Januar 1973 I R 191/72 (BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260) ging es nicht um die Abtretung von Straßenland.
  • BFH, 28.06.1984 - IV R 156/81

    Zur Frage, wann die Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke …

    Auszug aus BFH, 10.09.1999 - X B 26/99
    Nach dem BFH-Urteil vom 28. Juni 1984 IV R 156/81 (BFHE 141, 513, BStBl II 1984, 798) ist die Veräußerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke dann noch Teil der landwirtschaftlichen Betätigung, wenn der Landwirt eine über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehende Aktivität nicht entfaltet; tritt der Landwirt den zur Anlegung von Straßen erforderlichen Grund und Boden unentgeltlich an die Gemeinde ab, macht diese zusätzliche Betätigung die Grundstücksverkäufe noch nicht zum gewerblichen Grundstückshandel.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …

    Auszug aus BFH, 10.09.1999 - X B 26/99
    Eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO setzt voraus, daß das FG seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den ebenfalls rechtlich tragenden Erwägungen ("Rechtssatz") einer Entscheidung des BFH nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 17, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.1973 - I R 210/71

    Verkauf unbebauter Grundstücke - Parzellierung - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 10.09.1999 - X B 26/99
    Das Urteil vom 13. Oktober 1983 resümiert: "Die Summe dieser Aktivitäten, von denen unter Umständen bereits ein Teil ausgereicht hätte, um eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen, geht über eine private Vermögensverwaltung weit hinaus." Daß allein die Abtretung von Straßenland an die Gemeinde für die Annahme einer Gewerblichkeit ausgereicht hätte, ergibt sich weder aus dem Urteil selbst noch aus den Entscheidungen, die als Beleg für den o.g. Rechtssatz zitiert werden: Das BFH-Urteil vom 29. August 1973 I R 214/71 (BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6, unter 2. b) sah in der Abtretung von Straßengrund an die Gemeinde eines von mehreren Anzeichen für eine aktive Mitwirkung des Steuerpflichtigen an der Erschließung; im Falle der BFH-Urteile vom 7. Februar 1973 I R 210/71 (BFHE 109, 308, BStBl II 1973, 642) und vom 17. Januar 1973 I R 191/72 (BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260) ging es nicht um die Abtretung von Straßenland.
  • BFH, 22.05.1987 - III R 212/83

    Überschüsse aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung als Einkünfte aus …

    Auszug aus BFH, 10.09.1999 - X B 26/99
    Der erforderliche sachliche Zusammenhang (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, 719) zwischen einzelnen Grundstücksgeschäften wird durch die einen Gewerbebetrieb kennzeichnenden Merkmale hergestellt (…BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 VIII R 9/90, BFH/NV 1993, 656, unter 2. a).
  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 306/84

    Abgrenzung eines gewerblichen Grundstückshandels gegenüber einer privaten …

    Auszug aus BFH, 10.09.1999 - X B 26/99
    Mit Urteil vom 28. September 1987 VIII R 306/84 (BFH/NV 1988, 301) hat der BFH entschieden, daß ein Grundstückstausch mit Nachbarn zur Bereitstellung einer als Straßenzufahrt benötigten Fläche an die Gemeinde für sich allein noch nicht Gewerblichkeit begründet.
  • BFH, 26.07.1995 - X R 60/93

    Beginn des gewerblichen Grundstückshandels

  • BFH, 29.08.1973 - I R 214/71

    Verkäufer unbebauter Grundstücke - Gewerbliche Tätigkeit - Erschließung - …

  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 9/90
  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

    Der erforderliche sachliche Zusammenhang (…vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, 719) zwischen den einzelnen Geschäften wird durch die einen Gewerbebetrieb kennzeichnenden Merkmale hergestellt (…vgl. ferner BFH-Urteile vom 15. Dezember 1992 VIII R 9/90, BFH/NV 1993, 656, unter 2. a der Gründe;… in BFH/NV 1997, 396, unter 2. der Gründe; Beschluss vom 10. September 1999 X B 26/99, BFH/NV 2000, 557, unter 1. der Gründe, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 21.03.2006 - 10 K 3348/99

    Gewerblicher Grundstückshandel; Grundstücksbebauung; Veräußerungsabsicht; …

    Das gilt auch vor dem Hintergrund der Abtretung einer Teilfläche an die Stadt F (…vergl. dazu die Entscheidungen des BFH vom 28. September 1987 - VIII R 306/84, BFH/NV 1988, 301 und vom 10. September 1999 - X B 26/99, BFH/NV 2000, 557).

    Sie erhalten auch nicht deshalb ein größeres Gewicht, weil die Klägerin mit Vertrag vom 28.2.1991 einen Teil des erworbenen Areals an die Stadt F abgetreten hat (…erneuter Hinweis auf die Entscheidungen des BFH vom 28. September 1987 - VIII R 306/84, a.a.O. und vom 10. September 1999 - X B 26/99, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 3 K 2843/01

    Voraussetzungen für die Bewertung der Grundstücksveräußerung als gewerblich; …

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  • BFH, 24.08.2000 - X B 54/00

    Zurechnung von Einkünften

    Tatsächlich beruht das Urteil des Finanzgerichts (FG) mit seiner Entscheidung, die Einnahmen aus dem kreditfinanzierten Rentenvertrag ebenso wie die hiermit verbundenen Aufwendungen gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG dem Kläger wegen der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung nur zur Hälfte zuzurechnen, auf keinem abstrakten Rechtssatz, der von einem ebensolchen Rechtssatz abweicht, der eines der in der Beschwerdebegründung genannten BFH-Urteile trägt (s. zum Begriff der Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--: BFH-Beschluss vom 10. September 1999 X B 26/99, BFH/NV 2000, 557, 558;… Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 17, jeweils m.w.N.), und zwar schon deshalb nicht, weil dort jeweils über andere Sachverhalte zu befinden war als hier (…s. dazu BFH-Beschluss vom 22. September 1999 X B 47/99, BFH/NV 2000, 559, 560): Im BFH-Urteil vom 10. Dezember 1985 VIII R 15/83 (BFHE 145, 538, BStBl II 1986, 342) ging es darum, den Zeitpunkt des Zuflusses von Einnahmen bei Gesamtgläubigern zu bestimmen, im BFH-Urteil vom 24. April 1990 VIII R 170/83 (BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539) um die Beantwortung der Frage, ob und wann ein minderjähriges Kind aus einem geschenkten Sparguthaben, auf Grund eines Vertrages zu Gunsten Dritter, (eigene) Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und im Senatsurteil vom 22. September 1993 X R 48/92 (BFHE 172, 366, BStBl II 1994, 107) schließlich um die Zurechnung von Altenteilsleistungen gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG an Eheleute als Gesamtberechtigte.
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