Rechtsprechung
| BFH, 12.05.1993 - X B 28/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer vor der Zustellung der Verwerfungsentscheidung erfolgten Rücknahme einer Beschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.07.1976 - VIII R 52/76
Revision - Bevollmächtigter - Rücknahme - Mitwirkung des Bevollmächtigten
Auszug aus BFH, 12.05.1993 - X B 28/93
Die vor Zustellung der Verwerfungsentscheidung an den Kläger erfolgte Rücknahme der Beschwerde ist wirksam, obwohl sie nicht von einer der im BFHEntlG aufgezählten, als Prozeßvertreter zugelassenen Personen erklärt worden ist (z.B. BFH-Beschluß vom 14. Juli 1976 VIII R 52/76, BFHE 119, 233, BStBl II 1976, 630).Er kann jedoch ergehen, wenn dies im Interesse der Klarheit erforderlich ist (BFH in BFHE 119, 233, BStBl II 1976, 630).
- BFH, 24.03.1988 - V B 21/88
Auszug aus BFH, 12.05.1993 - X B 28/93
Die Nichtzulassungsbeschwerde kann ohne Zustimmung des Beschwerdegegners zurückgenommen werden (BFH-Beschluß vom 24. März 1988 V B 21/88, BFH/NV 1990, 105). - BFH, 12.05.1993 - X R 19/93
Auszug aus BFH, 12.05.1993 - X B 28/93
Anmerkung: Siehe auch Beschluß vom 12.5.1993 X R 19/93. - BFH, 02.09.1986 - VII B 28/86
Auszug aus BFH, 12.05.1993 - X B 28/93
Die Unzulässigkeit der Beschwerde stand der Rücknahme nicht entgegen (BFH-Beschluß vom 2. September 1986 VII B 28-29/86, BFH/NV 1987, 377).
- BFH, 24.11.1998 - VIII R 61/97
Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: Vermögensüberlassung
die U-KG einzustellen, nachdem diese die Revision in der mündlichen Verhandlung insoweit zurückgenommen hat (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 1993 X B 28/93, BFH/NV 1994, 182). - BFH, 06.08.2025 - X R 13/23
Zumindest Gewährung von Wiedereinsetzung bei Klageerhebung per Telefax vor Zugang …
Im Kosteninteresse des Klägers verzichtet der Senat auf einen förmlichen Beschluss über die Trennung der Verfahren und die Einstellung des Revisionsverfahrens in Bezug auf den zurückgenommenen Teil, zumal ein solcher Einstellungsbeschluss angesichts der bereits wirksamen teilweisen Rücknahme der Revision ohnehin nur deklaratorisch wäre (BFH-Beschluss vom 14.07.1976 - VIII R 52/76, BFHE 119, 233, BStBl II 1976, 630; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12.05.1993 - X B 28/93, BFH/NV 1994, 182, zur Rücknahme einer Beschwerde). - BFH, 14.10.2008 - X B 57/08
Zurücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde
Maßgebend ist nicht das Datum des BFH-Beschlusses, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Beschluss dem Kläger bekanntgegeben worden ist (Senatsbeschluss vom 12. Mai 1993 X B 28/93, BFH/NV 1994, 182).
- BFH, 12.05.1998 - VII B 308/97
Nichtzulassungsbeschwerde - Rücknahme der Bewchwerde - Förmlicher …
Bei Rücknahme der Beschwerde ist zwar kein förmlicher Einstellungsbeschluß vorgeschrieben, er ist aber im Streitfall zur Klarstellung zweckmäßig (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Mai 1993 X B 28/93, BFH/NV 1994, 182). - BFH, 14.01.1999 - IX B 115/98
Rücknahme einer Beschwerde
Für die Zulässigkeit der Rücknahme des Rechtsmittels ist allein entscheidend, ob dem Rechtsmittelführer die Entscheidung über das Rechtsmittel bereits bekanntgegeben war (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Mai 1993 X B 28/93, BFH/NV 1994, 182). - BFH, 10.11.1997 - X B 166/97
Voraussetzungen für die Rücknahme einer Beschwerde
Er kann jedoch zur Klarstellung zweckmäßig sein (BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 1987 III B 65/87, BFHE 151, 12, BStBl II 1988, 281, und vom 12. Mai 1993 X B 28/93, BFH/NV 1994, 182).
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