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Rechtsprechung
   BFH, 08.08.2006 - X B 31/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17624
BFH, 08.08.2006 - X B 31/06 (https://dejure.org/2006,17624)
BFH, Entscheidung vom 08.08.2006 - X B 31/06 (https://dejure.org/2006,17624)
BFH, Entscheidung vom 08. August 2006 - X B 31/06 (https://dejure.org/2006,17624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei Ermessensentscheidung (hier: Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.12.1997 - V B 71/97

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Ablehnung des Erlasses von Steuerschulden …

    Auszug aus BFH, 08.08.2006 - X B 31/06
    Zudem hängt die Ermessensentscheidung über den Erlass von Steuerschulden (§ 227 AO 1977) von der Würdigung der Umstände des Einzelfalles ab (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1997 V B 71/97, BFH/NV 1998, 877) und betrifft daher nur das individuelle Interesse des Klägers an einer richtigen Entscheidung, nicht aber das für die Revisionszulassung maßgebende Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts.

    Dies ist mit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht erreichbar (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 877).

  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 08.08.2006 - X B 31/06
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Beschwerdeführer --woran es im Streitfall mangelt-- schlüssig und substantiiert darlegt, dass die Vorentscheidung an einem besonders schwerwiegenden materiell-rechtlichen Fehler leide, der nach den Vorstellungen des Gesetzgebers (…vgl. Begründung zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000, BTDrucks 14/4061, S. 9) und der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25, m.w.N.) zur Zulassung der Revision führen könnte.
  • BFH, 26.10.1999 - V B 130/99

    Billigkeitserlass aus persönlichen Gründen

    Auszug aus BFH, 08.08.2006 - X B 31/06
    Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen --neben der Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit des Antragstellers-- voraussetzt, dass der Erlass der Steuer dem Steuerpflichtigen und nicht einem Dritten (Gläubiger des Steuerpflichtigen) zugute kommt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 1965 I 390/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965, 483; BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1999 V B 130/99, BFH/NV 2000, 411).
  • BFH, 30.01.2006 - X B 116/05

    Divergenz; Verfahrensmangel; übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 08.08.2006 - X B 31/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen des fristgemäßen Vorbringens-- nicht zu berücksichtigen (Senatsentscheidung vom 30. Januar 2006 X B 116/05, BFH/NV 2006, 969).
  • FG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 4 K 202/16

    Kein Erlass der Einkommensteuer auf Unterhaltszahlungen (§ 22 Nr. 1a EStG 2011) …

    Deshalb setzt ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen - neben der Erlassbedürftigkeit und der Erlasswürdigkeit des Steuerpflichtigen - voraus, dass der Erlass der Steuer dem Steuerpflichtigen und nicht einem Dritten (Gläubiger des Steuerpflichtigen) zugutekommt (…BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 V B 130/99, BFH/NV 2000, 411;… vom 12. Mai 2003 V B 252/02, BFH/NV 2003, 1285 und vom 8. August 2006 X B 31/06, juris Rn. 4).
  • BFH, 20.07.2007 - XI B 95/06

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Voraussetzung für den Erlass von …

    Durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass ein Erlass nicht nur voraussetzt, dass er dem Steuerpflichtigen und nicht einem Dritten (Gläubiger des Steuerpflichtigen) zugute kommt, sondern auch, dass der Steuerpflichtige erlassbedürftig und erlasswürdig ist (…vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 1965 I 390/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965, 483, und BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 V B 130/99, BFH/NV 2000, 411;… vom 18. Juli 2002 V B 52/02, BFH/NV 2002, 1546;… vom 12. Mai 2003 V B 252/02, BFH/NV 2003, 1285; vom 8. August 2006 X B 31/06, juris).
  • VGH Bayern, 26.06.2017 - 4 ZB 17.531

    Erlass von Abgaben wegen persönlicher Unbilligkeit

    Persönliche Umstände wie Alter, Krankheit und wirtschaftliche Not können jeweils in sehr unterschiedlichem Grad und in vielfacher Kombination vorliegen, so dass sich bei der nach § 227 AO gebotenen Einzelfallbetrachtung (vgl. BFH, B.v. 8.8.2006 - X B 31/06 - juris) höchst unterschiedliche rechtliche Gesamtbewertungen ergeben können.
  • FG Hamburg, 22.02.2012 - 3 K 165/11

    Rückgängigmachung i. S. des § 16 Abs. 1 GrEStG bei Vorliegen eines gesetzlichen …

    Ferner setzt ein Erlass voraus, dass er dem Steuerpflichtigen und nicht einem Dritten (v. a. einem Gläubiger des Steuerpflichtigen) zugutekommt (…BFH-Beschlüsse vom 20.07.2007 XI B 95/06, BFH/NV 2007, 1826; vom 08.08.2006 X B 31/06, juris).
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