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Rechtsprechung
   BFH, 30.08.1995 - X B 37/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5619
BFH, 30.08.1995 - X B 37/95 (https://dejure.org/1995,5619)
BFH, Entscheidung vom 30.08.1995 - X B 37/95 (https://dejure.org/1995,5619)
BFH, Entscheidung vom 30. August 1995 - X B 37/95 (https://dejure.org/1995,5619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Renovierungsmaßnahmen nach Erwerb der eigengenutzten Wohnung

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90

    Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung

    Auszug aus BFH, 30.08.1995 - X B 37/95
    Mit den Instandsetzungsarbeiten sei weder während des Dreijahreszeitraums begonnen worden (BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30 [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90]) noch handle es sich um ein reparaturbedürftiges Mietshaus (…BFH-Beschluß vom 23. Juni 1988 IX B 178/87, BFH/NV 1989, 165) noch um ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude (…BFH- Urteil vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533).

    Werden die Instandsetzungsmaßnahmen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung vorgenommen und sind die Aufwendungen im Verhältnis zum Kaufpreis hoch, ist im allgemeinen der Schluß gerechtfertigt, daß Herstellungsaufwand vorliegt (z. B. BFHE 165, 253, [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90] BStBl II 1992, 30 [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90]).

    An diese Richtlinienregelung sind die FG nicht gebunden (BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30; BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).

  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Auszug aus BFH, 30.08.1995 - X B 37/95
    Als Herstellungskosten zu beurteilende anschaffungsnahe Aufwendungen dürfen daher nicht nach § 10e Abs. 6 EStG abgezogen werden, sondern sind nur im Rahmen des § 10e Abs. 1 oder gegebenenfalls Abs. 2 EStG begünstigt (BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338 [BFH 23.09.1992 - X R 10/92]).

    An diese Richtlinienregelung sind die FG nicht gebunden (BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30; BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).

  • BFH, 30.07.1991 - IX R 59/90

    Abziehbarkeit von Renovierungskosten als Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 30.08.1995 - X B 37/95
    Da das Gebäude bis zur Renovierung nicht benutzt wurde und der Beginn der Bauarbeiten nur infolge des langwierigen Baugenehmigungsverfahrens hinausgezögert wurde, ist die Dreijahresgrenze im Streitfall als Beurteilungskriterium ungeeignet (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 59/90, BFH/NV 1992, 32).

    Sie erhöhten den Nutzungswert des Gebäudes (vgl. auch BFH- Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 59/89, BFHE 166, 42, BStBl II 1992, 940 [BFH 30.07.1991 - IX R 59/89] und in BFH/NV 1992, 32).

  • BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe …

    Auszug aus BFH, 30.08.1995 - X B 37/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH bilden erhebliche Instandsetzungs- und Modernisierungskosten Herstellungsaufwand, wenn sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erwerb eines bebauten Grundstücks erbracht werden und dadurch das Wesen des Gebäudes verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht oder dessen Nutzungsdauer wesentlich verlängert wird (z. B. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285 [BFH 29.10.1991 - IX R 117/90] m. w. N.).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 59/89

    Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahem Aufwand bei Erwerb eines …

    Auszug aus BFH, 30.08.1995 - X B 37/95
    Sie erhöhten den Nutzungswert des Gebäudes (vgl. auch BFH- Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 59/89, BFHE 166, 42, BStBl II 1992, 940 [BFH 30.07.1991 - IX R 59/89] und in BFH/NV 1992, 32).
  • BFH, 23.06.1988 - IX B 178/87

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Berücksichtigung von …

    Auszug aus BFH, 30.08.1995 - X B 37/95
    Mit den Instandsetzungsarbeiten sei weder während des Dreijahreszeitraums begonnen worden (BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30 [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90]) noch handle es sich um ein reparaturbedürftiges Mietshaus (BFH-Beschluß vom 23. Juni 1988 IX B 178/87, BFH/NV 1989, 165) noch um ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude (…BFH- Urteil vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533).
  • BFH, 15.01.1991 - IX R 21/89

    Abgrenzung von Liebhaberei und der Absicht einen Totalüberschuss zu erzielen im …

    Auszug aus BFH, 30.08.1995 - X B 37/95
    Mit den Instandsetzungsarbeiten sei weder während des Dreijahreszeitraums begonnen worden (BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30 [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90]) noch handle es sich um ein reparaturbedürftiges Mietshaus (…BFH-Beschluß vom 23. Juni 1988 IX B 178/87, BFH/NV 1989, 165) noch um ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude (BFH- Urteil vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533).
  • BFH, 21.06.1990 - IV B 99/89

    Steuerliche Auswirkungen einer Rangrücktrittsvereinbarung

    Auszug aus BFH, 30.08.1995 - X B 37/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sei es ernstlich zweifelhaft, ob und gegebenenfalls wann anschaffungsnaher Herstellungsaufwand anzunehmen sei, wenn die Instandsetzungsarbeiten erst nach Ablauf von drei Jahren seit dem Erwerb des Gebäudes durchgeführt würden (BFH-Beschluß vom 21. Juni 1990 IV B 99/89, BFH/NV 1991, 154).
  • FG Hessen, 18.11.1999 - 12 K 6121/97

    Fahrlehrer; Verpflegungsmehraufwand; Fahrtätigkeit - Verpflegungsmehraufwand …

    Auch die Finanzverwaltung hat demzufolge zu prüfen, ob aufgrund anderer Umstände im Einzelfall ein abweichendes Ergebnis in Betracht kommt (BFH-Beschluß vom 30.8.1995 X B 37/95, BFH/NV 1996, 120).
  • FG Thüringen, 24.02.2000 - III 1269/99

    Kein Abzug von anschaffungsnahen Aufwand als Vorkosten nach § 10i EStG

    Werden die Instandsetzungsmaßnahmen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung vorgenommen und sind die Aufwendungen im Verhältnis zum Kaufpreis hoch, ist danach im Allgemeinen der Schluss gerechtfertigt, dass Herstellungsaufwand vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 23. September 1992 X R 10/92, BStBl II 1993, 338 ;… vom 10. Mai 1995 IX R 4/92, BFH/NV 1996, 202; BFH-Beschluss vom 30. August 1995 X B 37/95, BFH/NV 1996, 120).

    Denn bereits die im ersten Jahr der Anschaffung des Gebäudes angefallenen Erhaltungsaufwendungen - einschließlich der nach § 7 FördG geltend gemachten Kosten - in Höhe von insgesamt netto 45.914 DM sind nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Aufwand (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 1995 X B 37/95, BFH/NV 1996, 120: BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 59/90, BFH/NV 1992, 32) als hoch im Verhältnis zu Kaufpreis anzusehen, da sie 51 v. H. der Netto-Anschaffungskosten des Gebäudes in Höhe von 90.435 DM ausmachen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.08.1999 - 3 K 1234/98

    Anspruch auf Abänderung eines Körperschaftsteuerbescheides; Keine Unterberechung …

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