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Rechtsprechung
   BFH, 18.05.2005 - X B 42/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12062
BFH, 18.05.2005 - X B 42/04 (https://dejure.org/2005,12062)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2005 - X B 42/04 (https://dejure.org/2005,12062)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - X B 42/04 (https://dejure.org/2005,12062)
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    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; ; AO 1977 § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Räumlichkeiten, die einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden keine Betriebsstätte i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStGS. 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde gegen eine Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Aufwendungen des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Begriff der "Betriebsstätte" nach dem Einkommensteuerrecht im Lichte des ...

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99

    Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 42/04
    Infolgedessen können nach ständiger Rechtsprechung Räumlichkeiten, die --wie im Streitfall das im Einfamilienhaus der Kläger gelegene, ehemals als Kinderzimmer dienende Büro und der als Lager genutzte Kellerraum-- einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also in den Wohnbereich und damit in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, nicht als "Betriebsstätte" i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699;… vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41;… vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468; Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421).

    Demgegenüber sind Art und Umfang der im häuslichen Bereich ausgeübten (betrieblichen) Tätigkeit entgegen der von den Klägern vertretenen Ansicht keine für die Bestimmung des Betriebsstättenbegriffs i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG maßgebenden Kriterien (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 41, und in BFH/NV 2000, 699).

    "Vielmehr verbietet gerade die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Gewerbetreibenden bzw. Freiberuflern, mit dem Begriff der Betriebsstätte in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG auch Räume zu erfassen, die im räumlichen Zusammenhang mit der Wohnung des Steuerpflichtigen stehen" (Senatsurteil vom 19. September 1990 X R 44/89, BFHE 162, 77, BStBl II 1991, 97; vgl. ferner BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 699).

  • BFH, 19.08.1998 - XI R 90/96

    Bezirksschornsteinfegermeister - Fahrten im Kehrbezirk - Betriebsausgaben - …

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 42/04
    Infolgedessen können nach ständiger Rechtsprechung Räumlichkeiten, die --wie im Streitfall das im Einfamilienhaus der Kläger gelegene, ehemals als Kinderzimmer dienende Büro und der als Lager genutzte Kellerraum-- einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also in den Wohnbereich und damit in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, nicht als "Betriebsstätte" i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699; vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41;… vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468; Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421).

    Demgegenüber sind Art und Umfang der im häuslichen Bereich ausgeübten (betrieblichen) Tätigkeit entgegen der von den Klägern vertretenen Ansicht keine für die Bestimmung des Betriebsstättenbegriffs i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG maßgebenden Kriterien (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 41, und in BFH/NV 2000, 699).

  • BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00

    Anbau als häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 42/04
    So hat der VI. Senat des BFH in seinem Urteil vom 13. November 2002 VI R 164/00 (BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350, unter II.2.c bb der Gründe) ausdrücklich betont, dass "sich die Grundlagen der Rechtsprechung zu den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ausgehend vom Sinn und Zweck der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen nicht auf die Problematik des häuslichen Arbeitszimmers übertragen (ließen)".
  • BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 42/04
    a) Sollten die Kläger mit dieser Rüge (konkludent) zum Ausdruck bringen wollen, dass das FG mit dem angefochtenen Urteil von einer Entscheidung des BFH und/oder eines anderen Gerichts abgewichen sei, hätten sie --woran es fehlt-- tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüber stellen müssen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 42).
  • BFH, 07.12.1988 - X R 15/87

    1. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - 2. Kilometerpauschale bei …

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 42/04
    Infolgedessen können nach ständiger Rechtsprechung Räumlichkeiten, die --wie im Streitfall das im Einfamilienhaus der Kläger gelegene, ehemals als Kinderzimmer dienende Büro und der als Lager genutzte Kellerraum-- einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also in den Wohnbereich und damit in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, nicht als "Betriebsstätte" i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699;… vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41;… vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468; Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421).
  • BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für …

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 42/04
    Infolgedessen können nach ständiger Rechtsprechung Räumlichkeiten, die --wie im Streitfall das im Einfamilienhaus der Kläger gelegene, ehemals als Kinderzimmer dienende Büro und der als Lager genutzte Kellerraum-- einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also in den Wohnbereich und damit in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, nicht als "Betriebsstätte" i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699;… vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41;… vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468; Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421).
  • BFH, 19.09.1990 - X R 44/89

    Beschäftigungsstätte als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 42/04
    "Vielmehr verbietet gerade die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Gewerbetreibenden bzw. Freiberuflern, mit dem Begriff der Betriebsstätte in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG auch Räume zu erfassen, die im räumlichen Zusammenhang mit der Wohnung des Steuerpflichtigen stehen" (Senatsurteil vom 19. September 1990 X R 44/89, BFHE 162, 77, BStBl II 1991, 97;… vgl. ferner BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 699).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 5/95
    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 42/04
    Infolgedessen können nach ständiger Rechtsprechung Räumlichkeiten, die --wie im Streitfall das im Einfamilienhaus der Kläger gelegene, ehemals als Kinderzimmer dienende Büro und der als Lager genutzte Kellerraum-- einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also in den Wohnbereich und damit in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, nicht als "Betriebsstätte" i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699;… vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41; vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468; Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421).
  • BFH, 12.12.2002 - X B 99/02

    NZB: Rechtsfortbildung, Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 42/04
    b) Sofern die Kläger mit ihrer auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO gestützten Rüge der Sache nach geltend machen wollen, die angefochtene Vorentscheidung sei (objektiv) willkürlich und deshalb geeignet, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, hätten sie --was nicht geschehen ist-- substantiiert darlegen müssen, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar sei (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 X B 99/02, BFH/NV 2003, 496;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 45).
  • FG Hessen, 08.10.2003 - 11 K 665/01

    Fahrtkosten; Betriebsausgaben; Betriebsstätte; Büro; Häusliche Arbeitszimmer; …

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 42/04
    c) Diesen Erwägungen vermag der angerufene Senat schon deswegen nicht beizupflichten, weil es im Rahmen der Auslegung des Begriffs der Betriebsstätte i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG einen wesentlichen und damit auch im Sinne des steuerlichen Gleichbehandlungsgebots relevanten Unterschied bildet, ob eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit innerhalb des häuslichen Wohnbereichs ausgeübt wird oder ob diese Betätigung in Büro- und/oder Werkstatträumen außerhalb dieses privaten Sektors stattfindet (vgl. auch Urteil des Hessischen Finanzgerichts --FG-- vom 8. Oktober 2003 11 K 665/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 968, 970).
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