Rechtsprechung
| BFH, 14.10.2005 - X B 44/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 16 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Revisionszulassungsgründe; Darlegungsanforderungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2005 - 1 K 2212/01
- BFH, 14.10.2005 - X B 44/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.03.2004 - X B 68/03
NZB: fehlerhafte Schätzung
Auszug aus BFH, 14.10.2005 - X B 44/05
Diesem Vorbringen lässt sich nicht substantiiert entnehmen, dass die vom FG vertretene Auffassung --was zur schlüssigen Rüge eines solchen eklatanten Rechtsfehlers erforderlich wäre (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 9. März 2004 X B 68/03, BFH/NV 2004, 1112, 1113)-- "objektiv willkürlich" erscheine oder auf sachfremden Erwägungen beruhe und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sei. - BFH, 05.03.1981 - IV R 150/76
Zur rückwirkenden Genehmigung eines Gesellschaftsvertrags zwischen nahen …
Auszug aus BFH, 14.10.2005 - X B 44/05
Zu Unrecht machen die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend, dass das Finanzgericht (FG) mit seiner Auffassung, in der im August 1995 erfolgten Anfechtung des Grundstückskaufvertrages sei ein Indiz für die Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht zu sehen, von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. März 1981 IV R 150/76 (BFHE 132, 563, BStBl II 1981, 435), vom 21. Oktober 1999 I R 43, 44/98 (BFHE 190, 377, BStBl II 2000, 424) und vom 14. April 2003 IX B 225/02 (juris Nr: STRE200350525) abgewichen sei und dass deshalb die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erfordere. - BFH, 14.04.2003 - IX B 225/02
NZB bei kumulativer Urteilsbegründung
Auszug aus BFH, 14.10.2005 - X B 44/05
Zu Unrecht machen die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend, dass das Finanzgericht (FG) mit seiner Auffassung, in der im August 1995 erfolgten Anfechtung des Grundstückskaufvertrages sei ein Indiz für die Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht zu sehen, von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. März 1981 IV R 150/76 (BFHE 132, 563, BStBl II 1981, 435), vom 21. Oktober 1999 I R 43, 44/98 (BFHE 190, 377, BStBl II 2000, 424) und vom 14. April 2003 IX B 225/02 (juris Nr: STRE200350525) abgewichen sei und dass deshalb die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erfordere.
- BFH, 30.08.2006 - XI B 25/06
Abschreibung - Anschaffungskosten für Oberklasse-Pkw unangemessen?
Begehrt der Beschwerdeführer die Zulassung der Revision mit der Begründung, dass das anzufechtende Urteil des Finanzgerichts (FG) Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht enthalte, so muss er substantiiert darlegen, dass das Urteil "objektiv willkürlich" erscheine oder auf sachfremden Erwägungen beruhe und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sei (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25;… vom 9. März 2004 X B 68/03, BFH/NV 2004, 1112, und vom 14. Oktober 2005 X B 44/05, BFH/NV 2006, 114).
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