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Rechtsprechung
   BFH, 19.11.2002 - X B 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12659
BFH, 19.11.2002 - X B 5/02 (https://dejure.org/2002,12659)
BFH, Entscheidung vom 19.11.2002 - X B 5/02 (https://dejure.org/2002,12659)
BFH, Entscheidung vom 19. November 2002 - X B 5/02 (https://dejure.org/2002,12659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 n.F.

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der privaten Nutzungsentnahme nach der sog. Ein-Prozent-Regelung - Übermaßverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus BFH, 19.11.2002 - X B 5/02
    Nähere Darlegungen waren im Streitfall umso mehr geboten, als der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 24. Februar 2000 III R 59/98 (BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273) entschieden hat, dass die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG, wonach die private Nutzung eines betrieblichen Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 v.H. des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung (zuzüglich Sonderausstattungen einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen ist, wenn nicht u.a. das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen wird, nicht gegen das Grundgesetz verstößt, sondern sich im Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers bei Typisierungen hält.
  • BFH, 27.11.2003 - V B 70/03

    Anforderungen an die Darlegungspflicht von Revisonszulassungsgründen; …

    Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage Angaben dazu notwendig, inwiefern die richtige Antwort auf die im angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu dieser Frage in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 119/01, BFH/NV 2002, 1038; vom 19. November 2002 X B 5/02, juris;… vom 18. Dezember 2002 VII B 110/02, BFH/NV 2003, 659).
  • BFH, 10.01.2006 - X B 47/05

    NZB: Gesamtergebnis des Verfahrens

    Rügt der Beschwerdeführer die unterlassene Befragung eines Zeugen in einem aus seiner Sicht bedeutsamen Punkt, muss er in der Beschwerdeschrift darlegen, weshalb er dies nicht bereits in der mündlichen Verhandlung beanstandet hat bzw. aus welchen Gründen es ihm nicht möglich war, den Zeugen selbst zu diesem Punkt zu befragen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. November 2002 X B 5/02, juris Nr: STRE200251162).
  • BFH, 12.11.2003 - V B 103/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung sind Angaben dazu notwendig, inwiefern die Antwort auf die im angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu dieser Frage in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 119/01, BFH/NV 2002, 1038; vom 19. November 2002 X B 5/02, juris;… vom 18. Dezember 2002 VII B 110/02, BFH/NV 2003, 659).
  • BFH, 27.11.2003 - V B 71/03

    Anforderungen an die Darlegungspflicht von Revisonszulassungsgründen; …

    Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage Angaben dazu notwendig, inwiefern die richtige Antwort auf die im angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu dieser Frage in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 119/01, BFH/NV 2002, 1038; vom 19. November 2002 X B 5/02, juris;… vom 18. Dezember 2002 VII B 110/02, BFH/NV 2003, 659).
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