Rechtsprechung
| BFH, 08.09.2004 - X B 51/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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EStG § 10f Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 7i; ; EStG § 7i Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7i
Erhöhte Absetzungen für Baudenkmal nach § 7i EStG; Auslegung - datenbank.nwb.de
Erhöhte Absetzung für Baudenkmäler nach § 7i EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht
, S. 404 (Leitsatz)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Besprechungen u.ä.
- w-goehner.de
(Entscheidungsbesprechung)
§ 7i Abs. 1 Satz 6 EStG
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 04.03.2004 - IV 87/03
- BFH, 08.09.2004 - X B 51/04
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.01.1995 - IX R 37/91
Antrag auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung gem § 52 Abs. 21 Satz 3 EStG ist …
Auszug aus BFH, 08.09.2004 - X B 51/04
Die Auslegung eines Gesetzes gegen den Wortlaut ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt, das vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein kann (BFH-Urteil vom 17. Januar 1995 IX R 37/91, BFHE 177, 58, BStBl II 1995, 410, m.w.N.).
- FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2010 - 4 K 1663/07
Haftung einer Bank für Erbschaftsteuer - Überweisung von Guthaben des Erblassers …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist eine Rechtsfortbildung nur möglich, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem offenbar unrichtigen bzw. zu einem jeder wirtschaftlichen Vernunft widersprechenden Ergebnis führen würde, das dem Sinn und Zweck der Vorschrift und dem Willen des Gesetzgebers zuwiderliefe (vgl. z.B.: BFH vom 1. August 1974 IV R 120/70, BStBl II 1975 S. 12; BFH vom 12. August 1997 VII R 107/96, BStBl II 1998 S. 131; BFH vom 8. Juni 2000 IV R 37/99, BStBl II 2001 S. 162; BFH vom 8. September 2004 X B 51/04, BFH/NV 2005 S. 53). - BFH, 26.04.2023 - X R 4/21
Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler
Dies rechtfertigt sich bereits aus dem Umstand, dass der bisherige Zustand des Baudenkmals festgestellt werden muss, damit die Denkmalschutzbehörde die Erforderlichkeit der beabsichtigten Maßnahmen im Sinne von § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG beurteilen kann (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 08.09.2004 - X B 51/04, BFH/NV 2005, 53, unter 1.b sowie BVerwG-Beschluss in BFH/NV 2018, 1071, Rz 10).Dies gilt selbst dann, wenn die Eigenschaft des Gebäudes als Baudenkmal dem Steuerpflichtigen zunächst unbekannt war (Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 53, unter 1.b).
Hierzu vergleichbar hat der Senat bereits entschieden, dass die Vorschrift nicht anwendbar ist, wenn ein Steuerpflichtiger ein Baudenkmal saniert und modernisiert hat, ohne dass ihm die Denkmaleigenschaft bekannt war (Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 53, unter 1.b).
- BVerwG, 09.05.2018 - 4 B 40.17
Zu den Anforderungen an eine "Abstimmung" nach § 7i Abs. 1 Satz 6 EStG
Hieraus folgt, dass eine Abstimmung i.S.v. § 7i Abs. 1 Satz 6 EStG nicht im Nachhinein getroffen werden kann, da in einem solchen Fall die Denkmalschutzbehörde nicht mehr die erforderlichen Baumaßnahmen angesichts des Zustands des Baudenkmals bei Beginn der Baumaßnahmen abklären kann (BFH, Beschluss vom 8. September 2004 - X B 51/04 - BFH/NV 2005, 53 = juris Rn. 5; vgl. ferner BR-Drs. 222/78 S. 18 zu § 82i EStDV 1977, der Vorgängerregelung zu § 7i EStG).
- FG Baden-Württemberg, 14.01.2021 - 3 K 1948/18
Kein Sonderausgabenabzug nach § 10f i.V.m. § 7i EStG für ein zum deutschen …
Die Abstimmung muss aber vor dem Beginn der Baumaßnahmen oder eventueller Änderung der Planung vorgenommen werden (…vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960 Rn. 21) und kann nicht im Nachhinein getroffen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 2004 X B 51/04, BFH/NV 2005, 53).Zumindest letzteres stellt jedoch keinen Grund dar eine Ausnahme vom Abstimmungserfordernis zuzulassen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 53).
Darüber hinaus bedarf es nach Auffassung des Senats im Hinblick auf den Normzweck, einen Ausgleich für die öffentlich-rechtlichen Einschränkungen zu schaffen, keines steuerlichen Anreizes in den Fällen, in denen der Eigentümer/Bauherr bei der Sanierung bzw. Modernisierung keine Rücksicht auf denkmalschutzrechtliche Aspekte nehmen musste (ähnlich etwa BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 53 zu dem Fall, dass die Denkmaleigenschaft vor der Sanierung nicht bekannt war).
- BVerwG, 08.07.2014 - 4 B 18.14
Sinnvolle Nutzung im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG; Rechtswirkung der …
Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, geboten sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (BFH, Beschluss vom 8. September 2004 - X B 51/04 - BFH/NV 2005, 53 = juris Rn. 5). - BFH, 28.06.2007 - V B 12/06
USt: Vermietung von Plätzen für Fahrzeugabstellung
Voraussetzung dafür ist, dass die Rechtsfortbildung im angestrebten Revisionsverfahren möglich ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. September 2004 X B 51/04, BFH/NV 2005, 53). - BVerwG, 28.06.2017 - 4 B 22.17
Steuerliche Absetzbarkeit von Herstellungskosten bei Baudenkmalen; Anbau eines …
Rn. 5 Erforderlich im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG sind die Aufwendungen für die Erhaltung eines Baudenkmals, wenn sie, gemessen an dessen Zustand vor Beginn der Baumaßnahmen, geboten sind, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (BFH, Beschluss vom 8. September 2004 - X B 51/04 - BFH/NV 2005, 53 = juris Rn. 5). - VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 ZB 08.727
Erteilung einer Steuerbescheinigung für die Absetzbarkeit von Sanierungskosten an …
Sie müssten vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, "geboten" sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (BFH vom 8.9.2004 Az. X B 51/04 ). - FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2010 - 3 K 2002/09
Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Jahre 2008 …
Das ist dann geboten, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt, das vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein kann (Beschluss vom 8. September 2004 X B 51/04, BFH/NV 2005, 53; Urteil vom 8. Juni 2000 IV R 37/99, Bundessteuerblatt II 2001, 162; Urteil vom 17. Januar 1995 IX R 37/91, Bundessteuerblatt II 1995, 410; Urteil vom 17. Februar 1994 VIII R 30/92, Bundessteuerblatt II 1994, 938; Urteil vom 2. August 1983 VIII R 190/80, Bundessteuerblatt II 1984, 4; Urteil vom 1. August 1974 IV R 120/70, Bundessteuerblatt II 1975, 12). - OVG Sachsen, 15.09.2025 - 1 A 616/17
Dachgeschossausbau; erhöhte Absetzungen; Tiefgarage; Außenanlage; Balkon
Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, geboten gewesen sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeizuführen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Juni 2017 - 4 B 22.1 -, juris Rn. 14; BFH, Beschl. v. 8. September 2004 - X B 51/04 -, juris Rn. 5 m. w. N.; Senatsurt. v. 20. September 2018 - 1 A 247 -, juris Rn 24 m. w. N.). - VG München, 08.10.2012 - M 8 K 11.1478
Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Aufzugseinbau; Dachgeschossausbau; vorherige …
- OVG Sachsen, 07.07.2015 - 1 A 76/14
Denkmal, Abschreibungsmöglichkeit, Dachloggia, Balkon, Eigentumswohnung
- BFH, 22.03.2007 - V B 87/06
USt; Vorsteuerabzugs; Fortbildung des Rechts
- OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 247/17
Baudenkmal; Herstellungskosten; Heizungsanlage; Bescheinigungsfähigkeit
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2023 - 8 A 10053/23
Anforderungen an die Abstimmung des Bauherrn mit der Denkmalfachbehörde
- OVG Niedersachsen, 26.01.2021 - 1 LA 4/19
Absetzungen; Abstimmung; Baudenkmal; Baumaßnahme; Bescheinigung; Denkmal; …
- VG Magdeburg, 15.12.2015 - 4 A 200/13
Denkmalrechtliche Bescheinigung nach § 20 Abs. 3 DenkmSchG LSA i. V. m. § 7 i …
- VG München, 30.11.2010 - M 1 K 10.3887
Grundlagenbescheinigung; Abstimmung zwischen Landesamt und Denkmaleigentümer
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09
Zur Frage der Verzinsung von Erstattungsansprüchen im Abwasserabgabenrecht
- VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 10.486
Erhöhte Absetzungen bei einer Eigentumswohnung in einem Baudenkmal
- OVG Sachsen, 11.10.2024 - 1 A 757/20
Nachweisführung; Bescheinigungsfähigkeit
- VG München, 15.12.2021 - M 29 K 20.2313
Steuerbescheinigung für erhöhte Absetzungen, Abstimmung der Baumaßnahmen
- VGH Bayern, 15.09.2016 - 15 B 15.1377
Verfahrenseinstellung nach Erledigungserklärungen beider Parteien nach Antrag auf …
- VG München, 19.12.2011 - M 8 K 09.319
Grundlagenbescheinigung für erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Abstimmung im …
- VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 19.213
Abstimmung einer Baumaßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege
- VG Köln, 16.01.2019 - 4 K 14398/17
- VG Ansbach, 15.12.2016 - AN 3 K 15.00799
Grundlagenbescheinigung für erhöhte steuerliche Absetzung der Kosten von …
- VG Augsburg, 01.03.2012 - Au 5 K 10.597
Denkmalschutzrecht; steuerrechtliche Vergünstigung; Abstimmungserfordernis; …
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