Rechtsprechung
| BFH, 23.02.2018 - X B 61/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
AO § 122 Abs 2, PUDLV § 2 Nr 5
Anwendung der Zugangsvermutung bei Einschaltung privater Postdienstleister
- rechtsinformationen.bund.de
Anwendung der Zugangsvermutung bei Einschaltung privater Postdienstleister
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 122 Abs 2 AO, § 2 Nr 5 PUDLV
Anwendung der Zugangsvermutung bei Einschaltung privater Postdienstleister - IWW
- Wolters Kluwer
Umfang der Sachaufklärungspflicht hinsichtlich des Zugangs eines von einem privaten Postdienstleister beförderten Schriftstücks
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Sachaufklärungspflicht hinsichtlich des Zugangs eines von einem privaten Postdienstleister beförderten Schriftstücks
- datenbank.nwb.de
Anwendung der Zugangsvermutung bei Einschaltung privater Postdienstleister
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung hinsichtlich einer Zustellung
Besprechungen u.ä.
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
Anwendung der Zugangsvermutung bei Einschaltung privater Postdienstleister
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - 14 K 14062/15
- BFH, 23.02.2018 - X B 61/17
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98
Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist
Auszug aus BFH, 23.02.2018 - X B 61/17
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung trägt die Finanzverwaltung zudem die Feststellungslast für den Zeitpunkt der Aufgabe eines Verwaltungsaktes zur Post; eine Beweiserleichterung durch einen Anscheinsbeweis kann sie dabei nicht in Anspruch nehmen (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898, unter II.1.b bb, …und vom 26. Januar 2010 X B 147/09, BFH/NV 2010, 1081, Rz 3, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BFH, 26.01.2010 - X B 147/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Abgangsvermerk der Poststelle des FA - …
Auszug aus BFH, 23.02.2018 - X B 61/17
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung trägt die Finanzverwaltung zudem die Feststellungslast für den Zeitpunkt der Aufgabe eines Verwaltungsaktes zur Post; eine Beweiserleichterung durch einen Anscheinsbeweis kann sie dabei nicht in Anspruch nehmen (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898, unter II.1.b bb, und vom 26. Januar 2010 X B 147/09, BFH/NV 2010, 1081, Rz 3, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13
Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und …
Rn. 58 Lediglich dann, wenn der Beförderungsauftrag durch einen privaten Postdienstleister, der kein Universaldienstleister ist und somit nicht an die Pflichten des § 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) für die Briefbeförderung gebunden ist, könnte die Anwendbarkeit des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X diskutiert werden (vgl. BFH, Beschluss vom 23.02.2018, X B 61/17). - BFH, 20.02.2025 - VI R 18/22
Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an …
Aufgrund dessen erscheint vorliegend eine Zustellung des streitigen Steuerbescheids am letzten Tag der Dreitagesfrist, Montag, dem 18.06.2018, --und damit anders als in dem BFH-Beschluss vom 23.02.2018 - X B 61/17, Rz 11 zugrunde liegenden Sachverhalt-- zumindest möglich. - BFH, 29.07.2025 - VI R 6/23
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem …
Es lässt sich hier nicht ausschließen, dass die am Freitag vom FA zur Post gegebene Einspruchsentscheidung erst an einem späteren Tag als am darauffolgenden Montag dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zuging, da Samstag und Sonntag im Gewerbegebiet zustellfreie Tage waren und es sich auch bei dem Montag --dem letzten Tag der Frist (hierzu s. BFH-Beschluss vom 23.02.2018 - X B 61/17, Rz 11, und Senatsurteil vom 20.02.2025 - VI R 18/22, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 18)-- nicht um einen regulären Zustelltag handelte.Angesichts eines solchen "strukturellen Zustellungsdefizits" ist die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ohne Weiteres entkräftet (vgl. BFH-Beschluss vom 23.02.2018 - X B 61/17, Rz 11).
- FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22
Verfahrensrecht - Entfällt die Drei-Tages-Fiktion (generell), wenn innerhalb der …
Auch sieht § 2 Nr. 5 PUDLV vor, dass eine Zustellung mindestens einmal werktäglich zu erfolgen hat (dazu BFH, Beschl. v. 23.02.2018, X B 61/17, BFH/NV 2018, 601). - FG Düsseldorf, 14.06.2018 - 15 K 2760/17
Klagefrist im Zusammenhang einer Klage wegen der Hinzuschätzungen nach einer …
Rn. 34 (bb) Die Bekanntgabevermutung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist auch nicht aufgrund der Einschaltung eines privaten Postdienstleisters entkräftet, weil dieser möglicherweise an Montagen keine Post ausliefert (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 23.2.2018 X B 61/17, BFH/NV 2018, 601). - FG München, 03.08.2023 - 12 V 1055/23
Ausbeutekalkulation bei Gaststätten - Übertragung der Werte aus einer Kalkulation …
Formelle Buchführungsmängel berechtigen nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (…BFH-Urteile vom 25. März 2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz. 34;… vom 14. Dezember 2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921; vom 12. Dezember 2017 VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 601, Rz. 38…, vom 16. Dezember 2021 IV R 1/18, BFH/NV 2022, 305, Rz. 43).
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