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Rechtsprechung
   BFH, 19.07.2012 - X B 62/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26775
BFH, 19.07.2012 - X B 62/12 (https://dejure.org/2012,26775)
BFH, Entscheidung vom 19.07.2012 - X B 62/12 (https://dejure.org/2012,26775)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - X B 62/12 (https://dejure.org/2012,26775)
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  • lexetius.com

    Verweisung in einen anderen Rechtsweg

  • openjur.de

    Verweisung in einen anderen Rechtsweg

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.11.2006 - VII B 282/06

    Verweisungsbeschluss; Anfechtbarkeit

    Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 62/12
    NV: Die Anfechtbarkeit eines Beschlusses, der einen Rechtsstreit in einen anderen Rechtsweg verweist, richtet sich nach § 17a Abs. 4 GVG und nicht nach § 70 Satz 2 FGO (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 6. November 2006 VII B 282/06, BFH/NV 2007, 264) 4 5 .

    Rn. 5 Die Anfechtbarkeit eines Beschlusses, der den Rechtsstreit in einen anderen Rechtsweg verweist, richtet sich vielmehr nach § 17a Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes --GVG-- (BFH-Beschluss vom 6. November 2006 VII B 282/06, BFH/NV 2007, 264).

  • BFH, 29.06.2005 - VII S 26/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 62/12
    Gegenvorstellungen beim BFH unterliegen dann dem Vertretungszwang, wenn das eingelegte Rechtsmittel, über das der BFH entschieden hat, seinerseits dem Vertretungszwang unterliegt (…BFH-Beschlüsse vom 17. November 2011 X E 1/11, BFH/NV 2012, 428, und vom 29. Juni 2005 VII S 26/05, BFH/NV 2005, 1848).
  • BFH, 17.11.2011 - X E 1/11

    Erinnerung gegen den Kostenansatz - Vertretungszwang bei Erinnerung, …

    Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 62/12
    Gegenvorstellungen beim BFH unterliegen dann dem Vertretungszwang, wenn das eingelegte Rechtsmittel, über das der BFH entschieden hat, seinerseits dem Vertretungszwang unterliegt (BFH-Beschlüsse vom 17. November 2011 X E 1/11, BFH/NV 2012, 428, …und vom 29. Juni 2005 VII S 26/05, BFH/NV 2005, 1848).
  • BFH, 08.08.2023 - IX B 112/22

    Keine Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss ohne Beschwerdezulassung

    § 70 Satz 2 FGO, der vorschreibt, dass Beschlüsse entsprechend § 17a Abs. 2 und 3 GVG unanfechtbar sind, betrifft nicht die Entscheidung des FG über die Zulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtswegs, sondern nur die Entscheidung über die örtliche und sachliche Zuständigkeit (BFH-Beschlüsse vom 06.05.1997 - VII B 4/97, BFHE 182, 515, BStBl II 1997, 543 sowie vom 19.07.2012 - X B 62/12, Rz 4).
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