Rechtsprechung
| BFH, 19.07.2012 - X B 62/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Verweisung in einen anderen Rechtsweg
- openjur.de
Verweisung in einen anderen Rechtsweg
- Bundesfinanzhof
GVG § 17a Abs 4, FGO § 70 S 2
Verweisung in einen anderen Rechtsweg - rechtsinformationen.bund.de
Verweisung in einen anderen Rechtsweg
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17a Abs 4 GVG, § 70 S 2 FGO
Verweisung in einen anderen Rechtsweg - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 17a Abs. 4; FGO § 70 Abs. 2
Bindungswirkung einer Verweisung - datenbank.nwb.de
Verweisung eines Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bindungswirkung einer Verweisung
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 22.02.2012 - 2 V 2082/11
- BFH, 19.07.2012 - X B 62/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 06.11.2006 - VII B 282/06
Verweisungsbeschluss; Anfechtbarkeit
Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 62/12
NV: Die Anfechtbarkeit eines Beschlusses, der einen Rechtsstreit in einen anderen Rechtsweg verweist, richtet sich nach § 17a Abs. 4 GVG und nicht nach § 70 Satz 2 FGO (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 6. November 2006 VII B 282/06, BFH/NV 2007, 264) 4 5 .Rn. 5 Die Anfechtbarkeit eines Beschlusses, der den Rechtsstreit in einen anderen Rechtsweg verweist, richtet sich vielmehr nach § 17a Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes --GVG-- (BFH-Beschluss vom 6. November 2006 VII B 282/06, BFH/NV 2007, 264).
- BFH, 29.06.2005 - VII S 26/05
Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 62/12
Gegenvorstellungen beim BFH unterliegen dann dem Vertretungszwang, wenn das eingelegte Rechtsmittel, über das der BFH entschieden hat, seinerseits dem Vertretungszwang unterliegt (…BFH-Beschlüsse vom 17. November 2011 X E 1/11, BFH/NV 2012, 428, und vom 29. Juni 2005 VII S 26/05, BFH/NV 2005, 1848). - BFH, 17.11.2011 - X E 1/11
Erinnerung gegen den Kostenansatz - Vertretungszwang bei Erinnerung, …
Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 62/12
Gegenvorstellungen beim BFH unterliegen dann dem Vertretungszwang, wenn das eingelegte Rechtsmittel, über das der BFH entschieden hat, seinerseits dem Vertretungszwang unterliegt (BFH-Beschlüsse vom 17. November 2011 X E 1/11, BFH/NV 2012, 428, …und vom 29. Juni 2005 VII S 26/05, BFH/NV 2005, 1848).
- BFH, 08.08.2023 - IX B 112/22
Keine Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss ohne Beschwerdezulassung
§ 70 Satz 2 FGO, der vorschreibt, dass Beschlüsse entsprechend § 17a Abs. 2 und 3 GVG unanfechtbar sind, betrifft nicht die Entscheidung des FG über die Zulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtswegs, sondern nur die Entscheidung über die örtliche und sachliche Zuständigkeit (BFH-Beschlüsse vom 06.05.1997 - VII B 4/97, BFHE 182, 515, BStBl II 1997, 543 sowie vom 19.07.2012 - X B 62/12, Rz 4).
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