Rechtsprechung
| BFH, 08.12.2011 - X B 70/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Erledigung der Hauptsache - Stillschweigende Erledigungserklärung durch den Einspruchsführer - Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO
- openjur.de
Erledigung der Hauptsache; Stillschweigende Erledigungserklärung durch den Einspruchsführer; Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO
- Bundesfinanzhof
AO § 367 Abs 2 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2
Erledigung der Hauptsache - Stillschweigende Erledigungserklärung durch den Einspruchsführer - Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - rechtsinformationen.bund.de
Erledigung der Hauptsache - Stillschweigende Erledigungserklärung durch den Einspruchsführer - Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 367 Abs 2 S 3 AO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
Erledigung der Hauptsache - Stillschweigende Erledigungserklärung durch den Einspruchsführer - Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
Vorliegen einer stillschweigenden Erledigungserklärung bei Nichtreaktion auf ein Schreiben des Finanzamts - datenbank.nwb.de
Abgabe einer stillschweigenden Erledigungserklärung durch den Einspruchsführer; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler nur bei besonders schwerwiegenden Mangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 14.12.2010 - 12 K 871/08
- BFH, 08.12.2011 - X B 70/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.11.1981 - II R 119/79
Einspruch - Steuerbescheid
Auszug aus BFH, 08.12.2011 - X B 70/11
NV: Die im BFH-Urteil vom 4. November 1981 II R 119/79 (BFHE 134, 510, BStBl II 1982, 270) getroffene Aussage, nach der die Abgabe einer stillschweigenden Erledigungserklärung durch den Einspruchsführer nicht darin zu sehen sei, dass dieser auf einen Hinweis im Abhilfebescheid, wonach durch diesen Bescheid der Einspruch erledigt werde, nicht reagiert, bezieht sich auf einen Sachverhalt, in dem nicht sämtliche Streitpunkte eines Rechtsbehelfsbegehrens ausgeräumt waren 6 .Rn. 4 Die Kläger machen geltend, der BFH habe in dem Urteil vom 4. November 1981 II R 119/79 (BFHE 134, 510, BStBl II 1982, 270) den Rechtssatz aufgestellt, die Abgabe einer stillschweigenden Erledigungserklärung durch den Einspruchsführer sei nicht darin zu sehen, dass dieser auf eine Erklärung im Abhilfebescheid, der Einspruch werde durch den Abhilfebescheid erledigt, nicht reagiert.
Rn. 6 Die BFH-Entscheidung in BFHE 134, 510, BStBl II 1982, 270 betraf einen Fall, in dem das FA zwar einen Abhilfebescheid erlassen hatte, dieser aber dem bei Einlegung des Einspruchs gestellten Rechtsbehelfsantrag nicht in vollem Umfang entsprach.
- BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02
Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler
Auszug aus BFH, 08.12.2011 - X B 70/11
Unterhalb dieser Schwelle liegende Rechtsfehler begründen die Revisionszulassung nicht (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25). - BFH, 18.08.2009 - VIII B 95/09
Keine Umdeutung des Rechtsbehelfs bei Einlegung durch Rechtsanwalt - …
Auszug aus BFH, 08.12.2011 - X B 70/11
Rn. 10 Ungeachtet dessen, dass Rechtskundige mit ihren Erklärungen beim Wort zu nehmen sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. August 2009 VIII B 95/09, BFH/NV 2010, 217), ist die Würdigung des FG nicht völlig unvertretbar.
- BFH, 29.02.2012 - I B 88/11
Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen
Rn. 22 Ein solcher liegt nur vor, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar --d.h. greifbar gesetzwidrig-- ist (BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25;… vom 9. Februar 2011 X B 67/10, BFH/NV 2011, 826; vom 8. Dezember 2011 X B 70/11, BFH/NV 2012, 376). - FG Baden-Württemberg, 25.05.2012 - 3 K 149/12
Keine Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide wegen rückwirkender …
Das FA durfte deshalb das Schweigen des Klägers auf den Vollabhilfebescheid, den der Kläger zweifelsfrei erhalten hat, was sich daraus ergibt, dass er dessen Änderung beantragt und ihn mit der Klage in Kopie übersandt hat, als Erledigungserklärung verstehen (vgl. dazu zuletzt BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2011 X B 70/11, BFH/NV 2012, 376). - FG Köln, 22.04.2013 - 6 K 3405/11
Erledigung des PKH-Antrags bei Erledigung der Hauptsache
Sind die ursprünglichen Streitpunkte eines finanzgerichtlichen Verfahrens vollständig ausgeräumt und hat der Kläger bzw. Antragsteller auf den Hinweis des Finanzamtes zum Fehlen von offenen Streitpunkten sowie auf die Erledigungserklärung des Finanzamts nicht reagiert, ist dieses Verhalten als stillschweigende Erledigungserklärung anzusehen (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 08.12.2011 X B 70/11, BFH/NV 2012, 8.12.2011 X B 70/11, NV 2012, 376).
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