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| BFH, 25.04.1990 - X B 79/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehung einer Beschwerde wegen Verletzung des Anwaltszwangs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.01.1980 - VI B 116/79
Einstellungsbeschluß - Klagerücknahme - Fortsetzung des Verfahrens - …
Auszug aus BFH, 25.04.1990 - X B 79/90
Das FG hätte auf die Beschwerde hin - statt sie dem BFH vorzulegen - zunächst prüfen müssen, inwieweit der Kläger mit ihr die Unwirksamkeit der Klagerücknahme geltend gemacht hat (z. B. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1980 VI B 116/79, BFHE 129, 538, BStBl II 1980, 300, …und vom 26. Oktober 1988 IX B 164/88, BFH/NV 1990, 168). - BFH, 26.10.1988 - IX B 164/88
Auszug aus BFH, 25.04.1990 - X B 79/90
Das FG hätte auf die Beschwerde hin - statt sie dem BFH vorzulegen - zunächst prüfen müssen, inwieweit der Kläger mit ihr die Unwirksamkeit der Klagerücknahme geltend gemacht hat (z. B. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1980 VI B 116/79, BFHE 129, 538, BStBl II 1980, 300, und vom 26. Oktober 1988 IX B 164/88, BFH/NV 1990, 168).
- BFH, 22.11.1991 - IX B 44/90
Anforderungen an den Vortrag von Tatsachen, die eine Wiedereinsetung in den …
Bejahendenfalls muß es im Urteilsverfahren entweder sachlich über die Klage entscheiden oder aussprechen, daß diese wirksam zurückgenommen ist (…Senatsentscheidung in BFH/NV 1990, 168; BFH-Beschlüsse in BFHE 129, 538, BStBl II 1980, 300; vom 25. April 1990 X B 79/90, BFH/NV 1990, 521).Der erkennende Senat hält es in diesem Fall für geboten, § 8 Abs. 1 GKG anzuwenden (so auch BFH-Beschlüsse in BFHE 129, 538, BStBl II 1980, 300, und in BFH/NV 1990, 521).
- BFH, 17.04.1996 - I B 6/96
Steuerrechtliche Beurteilung von Kursen für die Ausbildung als Zweckbetrieb
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, da sie bei richtiger Behandlung der Beschwerde durch das FG nicht entstanden wären (§ 8 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes; BFH-Beschluß vom 25. April 1990 X B 79/90, BFH/NV 1990, 521). - BFH, 04.08.1997 - VIII B 31/97 Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, da sie bei richtiger Behandlung der Beschwerde durch das FG nicht entstanden wären (§ 8 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes; BFH-Beschluß vom 25. April 1990 X B 79/90, BFH/NV 1990, 521).
- BFH, 07.04.1992 - X B 26/92
Einlegung einer Beschwerde wegen Unterzeichnung einer Person, die nicht zum …
Das FG hätte auf die Beschwerde hin - statt sie dem BFH vorzulegen - zunächst prüfen müssen, inwieweit der Prozeßbevollmächtigte mit ihr eine Fortführung des Klageverfahrens erreichen will und ggf. im Urteilsverfahren sachlich über die Klage entscheiden oder aussprechen müssen, daß diese wirksam zurückgenommen ist (z. B. BFH-Beschluß vom 25. April 1990 X B 79/90, BFH/NV 1990, 521 m. w. N.).
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