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| BFH, 21.01.1997 - X B 81/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 23.09.1992 - X R 10/92
Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks
Auszug aus BFH, 21.01.1997 - X B 81/96
92 (BFHE 169, 331, [BFH 23.09.1992 - X R 10/92] BStBl II 1993, 338 [BFH 23.09.1992 - X R 10/92]) handelt es sich bei der Wertgrenze von 20 v.H. in Abschn.157 Abs. 5 EStR um eine sog. Aufgriffsgrenze.
- FG Düsseldorf, 25.08.1999 - 9 K 3129/97
Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen; …
Die nach Auffassung der Finanzverwaltung in Abschnitt 157 Abs. 5 EStR geltende Drei-Jahres-Frist und die Aufgriffsgrenze von 20 v.H. der Gebäudeanschaffungskosten binden die Finanzgerichte zwar nicht, sie bieten jedoch zumindest einen Anhaltspunkt, ab wann erhebliche Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwendungen vorliegen können (vgl. BFH Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253 , BStBl II 1992, 30 m.w.N. und vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl II 1993, 338 , …und Beschlüsse vom 30. August 1995 X B 37/95, BFH/NV 1996, 120 und vom 21. Januar 1997 X B 81/96, BFH/NV 1997, 346). - FG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 K 3824/95
Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnaher Aufwand; Aufgriffsgrenze; …
Wann eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes vorliegt, ist daher anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (…BFH -, IX B 61/98 -, a.a.O.; Beschluss vom 21.01.1997 - X B 81/96 - BFH/NV 1997, 346 mit weiteren Nachweisen). - FG Nürnberg, 18.05.2000 - III 172/97
Aufwendungen für umfangreiche
Die 20%-Grenze ist eine sog. Aufgriffsgrenze; d. h. die Finanzverwaltung soll in der Regel nur dann prüfen, ob anschaffungsnaher Herstellungsaufwand vorliegt, wenn die Aufwendungen diese Grenze überschreiten (vgl. BFH-Beschluß vom 21.1. 1997 X B 81/96, BFH/NV 1997, 346). - FG Düsseldorf, 27.05.1999 - 13 K 6803/96
Anschaffungsnaher Aufwand: Überschreiten der Aufgriffsgrenze
Die o.g. Grenze von 20 % stellt lediglich eine Aufgriffsgrenze dar, bei deren Überschreiten nicht zwingend Herstellungskosten anzunehmen sind; sie gibt für die Steuergerichte einen Anhalt (…vgl. BFH Beschluß vom 17.6.1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 und Beschluß vom 21.1.1997 X B 81/96, BFH/NV 1997, 346), der umso schwächer wiegt je knapper die Aufgriffsgrenze überschritten ist. - FG München, 23.04.2002 - 6 K 920/00
Abgrenzung von Instandhaltungsaufwendungen zu anschaffungsnahem …
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