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Rechtsprechung
   BFH, 21.01.1997 - X B 81/96   

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https://dejure.org/1997,34838
BFH, 21.01.1997 - X B 81/96 (https://dejure.org/1997,34838)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1997 - X B 81/96 (https://dejure.org/1997,34838)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - X B 81/96 (https://dejure.org/1997,34838)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Auszug aus BFH, 21.01.1997 - X B 81/96
    92 (BFHE 169, 331, [BFH 23.09.1992 - X R 10/92] BStBl II 1993, 338 [BFH 23.09.1992 - X R 10/92]) handelt es sich bei der Wertgrenze von 20 v.H. in Abschn.157 Abs. 5 EStR um eine sog. Aufgriffsgrenze.
  • FG Düsseldorf, 25.08.1999 - 9 K 3129/97

    Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen; …

    Die nach Auffassung der Finanzverwaltung in Abschnitt 157 Abs. 5 EStR geltende Drei-Jahres-Frist und die Aufgriffsgrenze von 20 v.H. der Gebäudeanschaffungskosten binden die Finanzgerichte zwar nicht, sie bieten jedoch zumindest einen Anhaltspunkt, ab wann erhebliche Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwendungen vorliegen können (vgl. BFH Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253 , BStBl II 1992, 30 m.w.N. und vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl II 1993, 338 , …und Beschlüsse vom 30. August 1995 X B 37/95, BFH/NV 1996, 120 und vom 21. Januar 1997 X B 81/96, BFH/NV 1997, 346).
  • FG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 K 3824/95

    Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnaher Aufwand; Aufgriffsgrenze; …

    Wann eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes vorliegt, ist daher anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (…BFH -, IX B 61/98 -, a.a.O.; Beschluss vom 21.01.1997 - X B 81/96 - BFH/NV 1997, 346 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Nürnberg, 18.05.2000 - III 172/97

    Aufwendungen für umfangreiche

    Die 20%-Grenze ist eine sog. Aufgriffsgrenze; d. h. die Finanzverwaltung soll in der Regel nur dann prüfen, ob anschaffungsnaher Herstellungsaufwand vorliegt, wenn die Aufwendungen diese Grenze überschreiten (vgl. BFH-Beschluß vom 21.1. 1997 X B 81/96, BFH/NV 1997, 346).
  • FG Düsseldorf, 27.05.1999 - 13 K 6803/96

    Anschaffungsnaher Aufwand: Überschreiten der Aufgriffsgrenze

    Die o.g. Grenze von 20 % stellt lediglich eine Aufgriffsgrenze dar, bei deren Überschreiten nicht zwingend Herstellungskosten anzunehmen sind; sie gibt für die Steuergerichte einen Anhalt (…vgl. BFH Beschluß vom 17.6.1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 und Beschluß vom 21.1.1997 X B 81/96, BFH/NV 1997, 346), der umso schwächer wiegt je knapper die Aufgriffsgrenze überschritten ist.
  • FG München, 23.04.2002 - 6 K 920/00

    Abgrenzung von Instandhaltungsaufwendungen zu anschaffungsnahem …

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