Rechtsprechung
| BFH, 15.01.1990 - X B 95/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 21.03.2002 - VII R 7/01
Verschulden des Prozessbevollmächtigten nach Kündigung der Prozessvollmacht im …
Das FG hat zwar unter Berufung auf die Entscheidungen des BFH in BFH/NV 1994, 643 und vom 15. Januar 1990 X B 95/89 (BFH/NV 1991, 74) ausgeführt, dass die Kündigung des Mandatsverhältnisses durch die Klägerin gegenüber ihrem ehemaligen Prozessbevollmächtigten als interner Vorgang für die Frage, ob ihr dessen Verschulden zuzurechnen sei, unbeachtlich sei. - FG Brandenburg, 30.08.2000 - 2 K 779/97
Wiederholende Verfügung; Wirksamkeit der Bekanntgabe bei Rücksendung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 17.04.2000 - IV 480/98
Vorlage der Prozeßvollmacht; Verschulden des
Entscheidend ist insoweit allein der gegenüber dem Gericht erklärte Widerruf der Vollmacht (…vgl. Schwarz, FGO , § 56 Rdnr. 23, 24;… BFH, Beschl. v. 23.11.1993, BFH/NV 1993 S. 643; Beschl. v. 15.1.1990 X B 95/89, BFH/NV 1991 S. 74), der im Streitfall erst nach dem Ablauf der Ausschlussfrist erfolgte.
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