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Rechtsprechung
   BFH, 03.07.1990 - X B 99/89   

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https://dejure.org/1990,8003
BFH, 03.07.1990 - X B 99/89 (https://dejure.org/1990,8003)
BFH, Entscheidung vom 03.07.1990 - X B 99/89 (https://dejure.org/1990,8003)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 1990 - X B 99/89 (https://dejure.org/1990,8003)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 03.07.1990 - X B 99/89
    Zusätzlich gemindert erscheinen die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage, zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls, noch dadurch, daß den Kläger in diesem Verfahren besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten treffen, weil sein Vorbringen im Widerspruch zu eigenem vorangegangenen Tun steht und einen Sachverhaltskomplex betrifft, der - im Verhältnis zum FA gesehen - ausschließlich seiner Wissens- und Einflußsphäre angehört (vgl. dazu grundsätzlich: Senatsurteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462, 464).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der …

    Die Unerweislichkeit entscheidungserheblicher steuermindernder Tatsachen geht zu Lasten der einen Veräußerungsverlust geltend machenden Kläger (…vgl. dazu allgemein BFH-Urteile vom 16. Dezember 1992 X R 77/91, BFH/NV 1993, 547, 549; vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462, 464; BFH-Beschluß vom 3. Juli 1990 X B 99/89, BFH/NV 1991, 163, 164, zur Maßgeblichkeit der Wissens- und Einflußsphäre).
  • FG Düsseldorf, 18.12.2023 - 8 K 868/23

    Änderung eines bereits bestandskräftigen Steuerbescheids ohne Berücksichtigung …

    Rn. 119 Den Kläger treffen auch deshalb besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten, weil sein Vorbringen im Widerspruch zu eigenem vorangegangenen Vortrag steht und einen Sachverhaltskomplex betrifft, der --im Verhältnis zum Beklagten gesehen-- ausschließlich seiner Wissens- und Einflusssphäre angehört (BFH-Beschluss vom 03.07.1990 X B 99/89, BFH/NV 1991, 163 [Rz 9]).
  • BFH, 12.10.1998 - III B 66/98

    Unterschlagungen von Geldern - Erhöhung des Gewinns - Gewerbeanmeldung - …

    Ihr Vorbringen, nicht ihr, sondern K seien die Einkünfte aus dem Betrieb der Tennishalle zuzurechnen, steht zum einen im Widerspruch zu ihrem eigenen Verhalten den Finanzbehörden gegenüber und betrifft zum anderen einen Sachverhalt, der --im Verhältnis zum FA gesehen-- allein ihrer Wissens- und Einflußsphäre angehört (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 3. Juli 1990 X B 99/89, BFH/NV 1991, 163, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 12 K 201/96

    Voraussetzungen für die Höhe und die Zurechnung von Einkünften ; Anforderungen an …

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