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Rechtsprechung
   BFH, 22.11.2007 - X E 11/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11264
BFH, 22.11.2007 - X E 11/07 (https://dejure.org/2007,11264)
BFH, Entscheidung vom 22.11.2007 - X E 11/07 (https://dejure.org/2007,11264)
BFH, Entscheidung vom 22. November 2007 - X E 11/07 (https://dejure.org/2007,11264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Erinnerung gegen Kostenrechnung; Absehen von der Erhebung von Kosten

  • Judicialis

    FGO § 86 Abs. 3; ; FGO § 86 Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 7h; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 21 Abs. 1; ; GKG § 66 Abs. 1; ; GKG § 66 Abs. 7; ; JBeitrO § 9 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.1992 - V ZR 112/90

    Kostentragung bei Wiederaufnahme der Revision

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - X E 11/07
    Dem Antrag nach § 9 Abs. 1 JBeitrO ist ebenfalls nicht zu entsprechen, da Einwendungen gegen eine Zwangsvollstreckung nicht mit der Erinnerung verfolgt werden können (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1992 V ZR 112/90, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 1458).
  • BFH, 18.07.2006 - X B 39/06

    Beschwerde

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - X E 11/07
    Die Vorschrift bietet keine Handhabe festzustellen, ob die Weigerung einer Gemeinde, eine Bescheinigung nach § 7h EStG auszustellen, rechtmäßig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697).
  • BFH, 01.09.2005 - III E 1/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - X E 11/07
    Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92).
  • BFH, 12.10.2005 - X E 2/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - X E 11/07
    Dies setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326).
  • BFH, 12.07.2007 - X B 80/07

    Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO dient nicht dazu eine verweigerte Bescheinigung …

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - X E 11/07
    Mit Beschluss vom 12. Juli 2007 X B 80/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Beschwerde der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) kostenpflichtig zurückgewiesen, mit der es ihrem Antrag, gemäß § 86 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) festzustellen, ob die Weigerung einer Gemeinde, ihnen eine Bescheinigung nach § 7h des Einkommensteuergesetzes (EStG) auszustellen, rechtmäßig ist, nicht entsprochen hatte.
  • BFH, 23.08.2023 - XI E 1/23

    Zum Streitwert einer unechten Eventualklage bei einheitlichem Klagegegenstand

    Daher bedarf es vorliegend keiner Entscheidung darüber, inwieweit eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG bei Erinnerungen überhaupt möglich ist (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 22.11.2007 - X E 11/07, BFH/NV 2008, 246, Rz 6, m.w.N.;… vom 24.04.2012 - IX E 4/12, BFH/NV 2012, 1798, Rz 8).
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 130/11

    Antrag auf vorläufige Einstellung der Gerichtskosten-Beitreibung

    Insoweit ist das Kostenbeitreibungs- oder -erhebungsverfahren zu unterscheiden von dem Kostenansatz- oder -festsetzungsverfahren (vgl. FG Sachsen-Anhalt vom 29. März 2010 4 KO 255/10, EFG 2010, 1822; BFH vom 22. November 2007 X E 11/07, Juris; vom 20. September 2007 IX E 19/07, Juris, nachgehend BVerfG vom 4. Februar 2008 1 BvR 25/08, Juris).
  • BFH, 24.04.2012 - IX E 4/12

    Gegenvorstellung, Beschwerde und Erinnerung gegen Kostenrechnung

    Dabei kann es auf sich beruhen, inwieweit eine derartige Anordnung bei Erinnerungen überhaupt möglich ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 22. November 2007 X E 11/07, BFH/NV 2008, 246, m.w.N.).
  • BFH, 19.06.2009 - IX E 6/09

    Streitwertermittlung bei Nichtzulassungsbeschwerde

    Mit der Zurückweisung der Erinnerung erledigt sich auch der Antrag, nach § 66 Abs. 7 GKG die aufschiebende Wirkung der Erinnerung anzuordnen (BFH-Beschluss vom 22. November 2007 X E 11/07, BFH/NV 2008, 246, m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 30.03.2009 - 5 B 281/09

    Erinnerung; aufschiebende Wirkung; Anordnung; Kostenansatz

    Vielmehr zeigt die Zusammenfassung der Sätze 1 und 2 in einem eigenen Absatz 7 und die Voranstellung des Satzes 1 deutlich, dass beide prozessualen Konstellationen, nämlich die Erinnerung gegen den Kostenansatz und die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung, im Hinblick auf das Anordnungsverfahren gleich behandelt werden sollen (wie hier: VG Trier, Beschl. v. 10.3.2009 - 5 K 378/08.TR - offengelassen: BFH, Beschl. v. 22.11.2007 - X E 11/07 -, beide Entscheidungen zitiert nach juris).
  • BFH, 23.12.2010 - IX E 8/10

    Streitwert im Rechtsstreit wegen Eigenheimzulage - Anordnung der aufschiebenden …

    Dabei kann es auf sich beruhen, inwieweit eine derartige Anordnung bei Erinnerungen überhaupt möglich ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 22. November 2007 X E 11/07, BFH/NV 2008, 246, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11

    Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der …

    Insoweit ist das Kostenbeitreibungs- oder -erhebungsverfahren zu unterscheiden von dem Kostenansatz- oder -festsetzungsverfahren (vgl. FG Sachsen-Anhalt vom 29. März 2010 4 KO 255/10 , EFG 2010, 1822; BFH vom 22. November 2007 X E 11/07 , [...]; vom 20. September 2007 IX E 19/07 , [...], nachgehend BVerfG vom 4. Februar 2008 1 BvR 25/08, [...]).
  • FG Düsseldorf, 30.12.2021 - 13 Ko 2594/21

    Erinnerung gegen den Kostenansatz für die Erhebung einer Klage beim Finanzgericht

    Rn. 30 Über diese Anträge muss nicht mehr entschieden werden, da aufgrund der vorliegenden endgültigen Entscheidung über die Erinnerung die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung und die einstweilige Einstellung der Beitreibung nicht mehr in Betracht kommt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.06.2000 VIII E 4/00, BFH/NV 2000, 1238 unter 4.; vom 22.11.2007 X E 11/07, BFH/NV 2008, 246 unter II.3.;… vom 20.06.2011 VII E 11/11, BFH/NV 2011, 1723 unter II.3.;… vom 28.05.2019 IX E 1/19, BFH/NV 2019, 843 unter 4.).
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