Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 29.10.2009 - X E 22/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20643
BFH, 29.10.2009 - X E 22/09 (https://dejure.org/2009,20643)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2009 - X E 22/09 (https://dejure.org/2009,20643)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - X E 22/09 (https://dejure.org/2009,20643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,20643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 3 Abs. 2; GKG § 66 Abs. 1; FGO § 62 Abs. 4
    Zulässigkeit einer durch den Kostenschuldner selbst eingelegten Erinnerung nach § 66 Abs. 1 Gerichtskostengesetz ( GKG )

  • datenbank.nwb.de

    Erinnerung gegen Kostenrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.12.2004 - V E 1/04

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 29.10.2009 - X E 22/09
    Die Erinnerung hat jedenfalls keinen Erfolg, weil mit ihr nur Einwendungen erhoben werden können, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 V E 2/04, BFH/NV 2005, 717).
  • BFH, 16.02.2016 - I E 1/16

    Streitwertbemessung bei Klage auf Feststellung des Einlagekontos in geringerer …

    Entgegen der Einschätzung der Klägerin ist der der angegriffenen Kostenrechnung zugrunde liegende und im Rahmen des Erinnerungsverfahrens zu überprüfende Streitwert (dazu BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447) nicht zu bestanden.
  • BFH, 27.10.2015 - I E 9/15

    Streitwertbemessung betreffend Körperschaftsteuerguthaben

    Auch die Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung ist Bestandteil des Verfahrens über den Kostenansatz einschließlich des Erinnerungsverfahrens nach § 66 GKG und deswegen unselbständiger Teil der vorliegenden Entscheidung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447;… vom 31. Januar 2014 X E 8/13, BFH/NV 2014, 867).
  • BFH, 21.10.2014 - I E 3/14

    Erinnerung; Gerichtskosten; Masseverbindlichkeit

    Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, d.h. gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert richten (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447).
  • BFH, 10.08.2016 - I E 8/16

    Streitwert für Rechtsmittelverfahren wegen Feststellung des Einlagekontos - Die …

    Bei unverändertem Streitgegenstand ist der Streitwert des Rechtsmittelverfahrens mit dem Streitwert des ersten Rechtszuges (§ 52 Abs. 1 GKG) identisch, ohne dass aber für den im Erinnerungsverfahren zu überprüfenden Streitwert (…BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2006 XI E 5/06, BFH/NV 2007, 493; vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447) eine Bindung des BFH an die Streitwertbemessung des FG besteht (…Senatsbeschluss vom 4. September 2008 I E 5/08, BFH/NV 2008, 2041;… BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2007 IV E 6/06, BFH/NV 2007, 1156;… vom 10. November 2005 VIII E 5/05, BFH/NV 2006, 576).
  • BFH, 23.09.2015 - I E 8/15

    Erinnerung - Kostenschuldnerstellung - fehlende Prozessvollmacht

    Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, d.h. gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert richten (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447).
  • BFH, 23.06.2015 - I E 4/15

    Feststellung des gewerbesteuerrechtlichen Fehlbetrags - Streitwert

    Rn. 8 a) Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, d.h. gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert richten (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447).
  • BFH, 16.10.2012 - V E 3/12

    Erinnerung gegen Kostenrechnung: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den …

    Rn. 4 1. Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447;… vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, V E 2/04, BFH/NV 2005, 717).
  • BFH, 18.11.2025 - X E 15/25

    Streitwert für Nichtzulassungsbeschwerde - Streitwert bei nicht bezifferter …

    Rn. 12 a) Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, das heißt gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert richten (vgl. BFH-Beschluss vom 29.10.2009 - X E 22/09, BFH/NV 2010, 447, unter II.2.).
  • FG Düsseldorf, 10.01.2023 - 8 Ko 1755/22

    Erheben von Einwendungen gegen die Kostenrechnung i.R.d. Erinnerung

    Rn. 29 Insbesondere kann nicht mit der Erinnerung geltend gemacht werden, dass das Hauptsacheverfahren noch nicht abgeschlossen sei (vgl. BFH-Beschluss vom 29.10.2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht